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Probleme bei Tieferlegung mit Mindesthöhe

ones
  • Themenstarter

Guten abend.

Ich komm mal gleich zur Sache.
Bin eben fröhlich durch die Gegend gefahren. Auf einmal taucht hinter mir ein "STOP POLIZEI" Hinweis auch. So rechts ran gefahren und "allgemeine Verkehrskontrolle" über mich ergehen lassen. Nun kamen die herren mit einem 80 mm Holzbalken und haben festgestellt, dass mein auto zu "Sportlich/tief" sei. Jetzt habe ich ein Verwahnungsgeld von 25 €bekommen und muss zur Nachprüfung zum Tüv des örtlichen Verkehrsamtes. OBWOHL alles sauber in meinen papieren eingetragen ist !

Meine Frage nun: Ist mein Auto wirklich zu tief, obwohl alles eingetragen ist ?
Bin echt ein wenig sauer und hoffe ihr könnt mir helfen !



die mindesthöhe liegt bei 70 mm(7 cm)


ones
  • Themenstarter

wie kommen die den auf 80 mm ? Und wenn das fahrwerk und alles drum und dran eingetragen sind ist doch aulles okay oder irre ich mich ?



Stop, das stimmt so auch nicht. Es gibt in Deuschand keine geregelte mindindest Höhe. Diese gibt es in Österreich, aber in Deutschland gibt es dieses nicht. Ich würde mich in dieser Sache an meinen Anwalt wenden. Diese Polizisten haben sich das bestimmt aus Österreich abgeschaut. Wie gesagt, ich würde mir einen Anwalt suchen. Oder beim ADAC anrufen, wenn dort Mitglied bist, hast du eine Anwaltlicheberatung frei.


naja es gibt sachen die der tüv einträgt
und die polizei dann sagt nein nein gibts nicht
aber wenn 7cm hast können sie dir ja eigentlich nichts


Ach so, aber du hast ein paar Sachen einzuhalten. Diese währe auf jedenfall, Scheinwerfer unterkante Reflektor 50 cm, dann gibt es Kennzeichen mindesthöhe, Positionsleuchten müssen auch eine bestimmt Höhe haben.


ones
  • Themenstarter

ich bin leider nicht bei ADAC aber mein vater. Hoffe das klappt auch ?
Ich wollte eventuel naher zur Wache rüber mit all meinen Unterlagen und hoffen das es was bringt .


ones
  • Themenstarter

8 cm waren es nicht. War aber knapp 7cm sollten es locker sein.
So ein ungeregeltes Gesetzcaos hier in Deutschland -.-


es gibt nur eine empfehlung, also nicht bezahlen, zum tüv fahren bzw dekra und die mängelkarte abstempeln lassen

denn wenn der tüv sagt i.O. und hat er ja scheinbar schonmal, dann ist die strafe nicht gerechtfertigt



ones
  • Themenstarter

ich hab eine bescheinigung vom TÜV worin alles als i.O eingetragen ist.


Wie gesagt wenn, deine Maße mit dem Licht und Kennzeichen passen. Und du von dem Fahrwerks Hersteller keine genauen Maße bekommen hast die du einzuhalten hast wie Gewindering zur nächsten Schraube .. cm oder so. Dann konnen sie dir nix. Aber auch der Prüfer kann wenn er meint es geht spielen mit den Maßen. Ausser die Festgesetzten wie Scheinwerfer und Kennzeichen. Dieses kannst du in der Sfvzo nachlesen. Bekommst im Buchladen oder auch im Netz.


ones
  • Themenstarter

Okay danke.
Ich fand das nur komisch das die mit ihrem Holzbalken ankamen und die hat Licht und kennzeichenhöhe überhaupt nicht interessiert ?!


die meisten prüfer sagen: ,,wenn du auf den prüfstand kommst, ohne das es schleift, trag ich es dir ein"

und meiner sagt: ,,auch wenn ich es dir nicht eintrage, und du es in timbugdu aingetragen bekommst, trage ich es dir nicht mehr aus, weil ein anderer die verantwortung übernommen hat, und die verkehrssicherheit mit seiner abnahme bestätigt hat

denn wie in der stvo zu lesen ist, gibt es nur für kennzeichen, blinker, licht und vielleicht noch andere sachen mindesthöhen, die festgeschrieben ist
bei allem anderen sind ide prüfer ziemlich frei


in der stvzo steht drin das die Farhzeughöhe "im ermessen" des prüfers liegt.

wenn er dein Auto zu tief findet um sicher zu sein dann trägt er es nicht ein. wenn ihm nicht stört dann kannste es schleifen lassen...


absolut beschissen geregelt hier.
anstatt sie die rausholen die wirklich allen anschein nach zu tief sind alles mit begrenzer vollgestopft haben oder einfach mal nen ring anbflexen

sone leute gefährden den verkehr


Sag mal, aus welchem Bundesland kommst du? Ich kenne eigentlich nur die Bayern die so bekloppt sind.


ones
  • Themenstarter

Das find ich allerdings auch sehr undeutlich geregelt.

ich seh das nur nicht ein dafür 25 € zu bezahlen obwohl der tüv es abgenommen hat.

erst wollten die mir 3 punkte und 90€ aufdrücken! und das in meine probezeit die noch ein monat dauert -.-


man man die grünen denken wohl die können alles!(zumindest einige)
viel glück bei der sache hoffe geht alles gut



ones
  • Themenstarter

ich komme aus schleswig-holstein ^^

und danke für die antworten ich hoffe auch das jetzt alles glatt läuft !


Oh man, nicht das die hier in Bremen auch noch auf so eine Idee kommen. Ich habe auch nicht wirklich viel Luft. sind wohl auch nur 5cm. Muß den Mist aber auch noch eintragen lassen.


ones
  • Themenstarter

ich glaub das gibt nicht genug verbrecher die muessen nu auf uns los


ich würde da so stur wie möglich und so korrespondent wie nötig sein...


es kann doch nicht sein das ein studierter Ingeneur vom TÜV etwas für verkehrsicher erachtet und dann ein HansWurst frisch von der polizeischule kommt und das anzweifelt....

wo kommen wir denn da hin.. dann kann ich mir den tüv gleich sparen und das geld für strafen aufheben


Schon richtig, aber er sollte erstmal die Maße abgehen. Nicht das er nachher die Nase auf hat weil er doch zu tief ist. Mit deinen 13" könnte das schon eng werden. Hab auf meinem 2F auf 13" und bin damit auch zu tief dafür. Wenn ich mir vorstelle das sich vor 5 Jahren und mehr keine Sau drum gekümmert hat. Aber auch ein dauerhaftes Thema.


ic hät ja gefragt ob die latte ordnungsgemäß geeicht ist


Der ist auch gut


ones
  • Themenstarter

Den bring ich beim nächsten mal xD


ones
  • Themenstarter

wir haben grad mit einem freund (der TÜV ist) telefoniert. Der sagt, dass die mindesthöhe 110mm betraägt -.- soll hier stehen: VD TÜV Merkblatt 751 abs 5. anf. 2
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • 70 mm auf wackelnde, lose... schürze etv. 110 mm auf FESTe, Karosse...


    In meinem Gutachten vom Farwerk stand glaube ich drin "feste Teile 80mm und lose bzw. flexibel 70mm platz bis zur Fahrbahn"

    hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.

    Aber in Deutschland hängt das ja mit der Willkür der Prüfer zusammen.


    Zitat:

    Sag mal, aus welchem Bundesland kommst du? Ich kenne eigentlich nur die Bayern die so bekloppt sind.


    also erstmal nix gegen bayern

    also sie haben mir damals meinen 2er golf vor ort still gelegt...weil zu tief...ich hatte nur 5,5cm bodenfreiheit (alles eingetragen) schraubbare konis und die radläufe waren bis auf maximum gezogen und geschweisst habe meinen golf dann von meiner werkstatt holen lassen und mir nochmal vom tüv eine bestätigung geben lassen das das alles rechtens ist...

    zwei wochen später bekahm ich eine vorladung auf der mir mitgeteilt wurde das der wagen erst wieder gefahren werden darf wenn er mindestens 6,5-7cm bodenabstand hat...

    habe mich dann erkundigt und es ist so das es im ermessen des tüvs aber auch im ermessen der örtlichen polizei liegt...

    bei mir wurde es durch die gefahr von aufsetzen und teile verlieren so entschieden...

    also wenn du pech hast hochschrauben musste ich auch...


    Das ist nur eine Richtlinie und kein "Gesetzt". Aber hier bei uns brauchst Du 8 cm Bodenfreiheit, wenn es der Prüfer genau nimmt. Und wenn 110mm ein festes Gesetzt wäre, dann kann man hier im Forum sicher 98% der Autos stillegen... Wenn Du warst, kannst posten, was die gemeint haben...


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:


      hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.


      Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^

      Aber um mal fakten zu dem Thema zu nennen...

      Die Bodenfreiheit eines Zugelassenen KFZ wird in der StVZO §30 Abs. 1 und 2 geregelt.

      Dieser lautet:

      Zitat:
      (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

      1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,



      Hierzu habe diverse TÜV-Dienststellen diese Vorgaben was die Bodenfreiheit zu Festen und beweglichen Bauteilen angeht.

      Den Beamten ist dadurch durchaus erlaubt aufgrund der Optik die entsprechende Bodenfreiheit anzuzweifeln und eine überprüfung der Sache anzuordnen. Die nicht genau regelung bietet also nicht nur Vorteile, wie es manche gerne hätten, denn überall gibt es zwei Seiten. Jedoch ist die Höhe des kennzeichens sowie der Lichtaustrittskante klar festgelegt und darf nicht unterschritten werden.

      TÜV Prüfer haben sich bei der Abnahme nach dem VdTÜV Merkblatt 751
      zu richten welches besagt:

      Zitat:
      Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


      Es handelt sich zwar um eine Richtlinie, sollte aber vom entsprechenden Prüfer untersucht werden.


      ich hätte gesagt nach § vw absatz 2 besteh für Ameisen absolute helmpflicht °°!°°


      ones
      • Themenstarter

      Laut dem Merkblatt ist das für mich eher eine Empfehlung an den TÜV. Ob er es nun abnimmt oder nicht obliegt dem Prüfer. Es liegt in seinem Ermessen.
      Er muss sich jedeoch NICHT genau an die empfehlung halten.

      Ich habe ca 70 mm.

      ALso soll ich jetzt erneut zum TÜV fahren, mir das abnehmen lassen und bei der nächsten kontrolle wieder 25 € löhnen ? Das seh ich nicht ein.
      Dann müssten die doch jeden Porsche, lamborghini etc. auch einen Technischen Mangel unterstellen oder sehe ich das verkehrt ?


      Moin

      Also Lambo und so sollen angeblich etwa 12 - 14 cm Bodenfreiheit haben. Aber der X Bow von KTM soll Serie an den Diffusor-Finen am Unterboden 8 cm Bodenfreiheit haben, fürSerie schon hart. Habe so einen auch in Österreich gesehen. Am Wörthersee beim Treffen, komisch das dieser Wagen nicht angehalten worden ist und gemessen worden ist. Würde mich mal interessieren was dann machen sollst. Aber naja.


      ones
      • Themenstarter

      also bei manchen serien sportwagen glaub ich nicht dran das die bei 11 cm liegen sollen und warum sollen die denn bitteschön vorrang gegenüber dem polo haben, nur weil die ein paar pfennig mehr kosten ? ^^


      fahr einfach zu dem der dir das eingetragen hat und der soll dir deine mängelkarte abstempeln...

      ganz einfach...


      ones
      • Themenstarter

      da liegt das problem. Der Vorbesitzer hat das eintragen lassen und in dem zuge den TÜV erneuert ...


      bei uns haben die schon nen oginalen golf v gti stillgelegt weil der angeblich zu tief sei sind dann mit 3 mann in der karre rumgesprungen und haben den verschränkt und nach schleifspuren in den radhäusern gesucht.


      [quoteZitat:

      hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.


      Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^

    • [/quote


    • ich habs jetzt nicht auf komplett planem Boden gemessen die Fahrwerksstrebe ist auch nicht tiefer als der KAT. der Tüver ders eingetragen hat ist so vom eindruck auch keiner der alles einträgt (sonst würd er ja nicht übern subwoofer meckern der im kofferraum leicht hin und her rutscht aber zu groß ist um dort bei nem überschlag rauszufallen) laut gutachten habe ich ne tieferlegung von 50mm.

      und ich komme ohne probleme täglich diesen weg entlang, also dürfte ich ja keine gefahr für andere auf öffentlichen strassen darstellen, so schlimm sind sie ja noch nicht


      P270309_08.28[01].JP
      P270309_08.28[01].JP

    • Dann fahr mal mit deinen 6 Cm über unsere Hügel in der Bahnhofstraße ... Dann bist du sehrwohl eine Gefahr.. Äh keine ... Da du stecken bleibst.


      Gruß


      hab gradn zollstock hier 6cm ist doch sehr wenig glaube ich habe eher 7-8cm war wohl doch der boden uneben beim messen werd morgen mal in der garage nachmessen gegossener beton sollte ja eben sein

      aber mittig über diese 30 zonen hügel komme ich trotzdem nicht drüber
      aber da wird auch so mancher seriensportwagen hängenbleiben.

      in winsen kenne ich die bahnhofsstraße nicht. ich fahre da täglich nur hoopterstr. und da sind keine hügel

      bin im übrigen noch nie im normalen straßenverkehr aufgesetzt nur mal an sonem toranschlag in ner hofeinfahrt!


      Naja.... Ich würde es auch nicht ausprobieren ... -zwinker- Aber mal so nebenbei ...

      Irgentwann ist es doch einfach zu tief oder meint ihr nicht...? Ist schon scheisse wenn man jemanden vor sich hat der um jeden Gullideckel drum herum fahren muss, es regt wirklich manchmal richtig auf. ... Und dann bleiben Sie bei der Tanke am Bordstein hengen.. Hatten wir hier schon ein paar mal.

      Wenn man so tief will, sollte man sich nen Airride kaufen, wofür gibts die Dinger.


      ich wollt ja gar nicht so tief
      der polo sollte nur nicht aussehen als ob ich den kofferraum voller zement habe.
      aber so wie er jetzt ist kann man auch ohne großes gullideckelumfahren gut durchs leben kommen, aber tiefer würd ich den nie machen, vor allem da ich feldwege und manchmal auch über ne wiese fahre.
      habe diesen winter schon dran gedacht den höher zu legen und dann mattig chromstahlfelgen und stollenreifen druf


      finde lordvaders tieferlegung endlich mal ne gelungene am steili
      hasse es wenn die vorne normal im radkasten stehen und hinten teif entauchen sieht echt aus wie zementsäcke im kofferraum


      ones
      • Themenstarter

      ich denke es sind viele tieferlegung "legal" eingetragen. Wenn sie es wirklich darauf abgesehen haben, dann müssten die ja ne menge autos stilllegen.
      Ich zahl meine Strafe ja nur wegen einem "Technischen Mängel" 25 €.
      Aber das er mir erst 3 punkte und 90 € geben wollte (dafür das alles eingetragen ist) und das 10 tage bevor meine probezeit enden -.-.

      Er hat das davon abhängig gemacht, ob er unterm Auto schleifspuren finden die auf ein Aufsetzten deuten. Hat er aber nicht


      Hab heut morgen nachgemessen... 6,5cm Platz...

      Schleifspuren habe ich nur an der Fahrwerksstrebe, aber nur von dem oben abgebildeten Weg! Da setzten auch mal Serienfahrzeuge auf wenn sie falsch oder zu schnell sind!

      Sind ja auch nicht alle Polizisten gleich. Ich wurde neulich kontrolliert und die wollten nur Fahrzeugschein und Lappen und haben gefragt ob ich in der letzten Zeit Alkohol oder Drogen genommen habe. Die Eintragungen haben die gar nicht interessiert.


      ones
      • Themenstarter

      haben jetzt auch mit einem TÜV geschnackt der sich speziel mit eintragungen auskennt. Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.
      Also werde ich das nicht zahlen. Endlich klarheit


      Zitat:

      Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.


      das wurde dir hier im tread auch schon geschrieben


      Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle

      Und ich brauch auch keine Angst haben


      ones
      • Themenstarter

      Eben kommt ja besser wenn ich als Quellen Angabe den TÜV und das Forum nutzen kann


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle

        Und ich brauch auch keine Angst haben


        Sein TÜV-Mensch hat nur das Zitiert was ich in Ausführlicher Form mit Quellenangaben auch von Offizieller Seite aus erklärt habe

        Also langsam kann man sich seine Posts hier echt sparen ?


        Ja ok, stimmt schon. Er hätte, mit Hilfe deiner Quellenangaben, der Polizei zeigen können was laut Gesetzt erlaubt ist.
        Ich meinte das ja so, dass er jetzt die Bestätigung von jemandem hat, der für die Überprüfung bei sowas zuständig ist. Einfach sagen da steht was erlaubt ist reicht ja nicht immer


        gelöschtes Mitglied

          hallo Kollege

          also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:

          11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
          8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi


          Desweiteren:

          Ein Polizist, ist KEIN Gutachter, oder amtlich anerkannter Sachverständiger, geschweige den ein Prüfingeneur.

          Das heisst der Polizist darf das Urteilungsvermögen des Prüfers nicht anzweifeln.
          Alles andere wäre Amtsanmaßung.

          MAN BEACHTE: das die abnahme nicht von einem freien sachverständigen gemacht wurde, wie FSP, oder KÜS,

          denn der titel freier sachverständiger ist nicht geschützt, so kann sich jeder nennen der bissl ahnung von was hat.



          Zitat:

          also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:

          11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
          8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi



          steht nirgendwo... also nicht korrekt

          sonst wären ja 90% aller tieferlegungen an polos illegal
          korrupte prüforganisationen [ironie

        • gelöschtes Mitglied

            moinsen

            doch das steht in der StVZO und ihr solltet mal mit euren TÜVern plaudern, da
            die meisten (so auch meiner der bei mir in der Werkstatt prüft) sich an diese
            regel halten und nach den gegebenheiten auch abnahmen machen.

            Der Rest wird dem Prüfer sowieso im als Auflage und Hinweis im Teilegutachten
            vorgegeben, diese Punkte muss er dann durchackern, und dementsprechend
            fällt das prüfergebnis aus.


            mal unter uns gesagt mein 6N hatte am querlenker 4cm luft zum boden und hinten
            warens vielleicht 10cmm vom endtopf aus. So wurde mir aber das Fahrwerk abgenommen und fertig war, keiner hat je irgendwas gesagt.

            Bemerkung am Rande:

            die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
            untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
            an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.


            Zitat:

            doch das steht in der StVZO


            öhhm nö


            du musst halt unterscheiden das ein gesetz verbindlich ist.. eine empfehlung nicht


            Ist wirklich so - ist kein festes Gesetzt, eben eine Richtlinie. Punkt. Da gibts auch nix dagegen zu halten Es steht dem Prüfer frei sich daran zu halten, oder nicht. In der der Regel bei uns braucht man 8cm zu festen, und ca 7 cm zu schlapprigen Teilen...

            Bei 11 cm würde fast kein Auto mehr rumfahren, welches tiefer ist, weil er es nicht abgenommen bekommt...


            ones
            • Themenstarter

            @R-line ich wollte nur eine bestätigung von jemanden der Eintragungen durchführt, dass heisst nicht das ich deine posts nicht beachte ! im gegenteil!
            ich bin froh über jede Info und Meinung !

            und es stimmt es ist eine Empfehlung und kein Gesetzt (Gottseidank)
            und ich hoffe es bleibt dabei
            was will er erst sagen wenn ich meine Sommerreifen drauf habe und nur 5 cm Bodenfreiheit habe


            Zitat:

            die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
            untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
            an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.


            wo kommt bei dir denn das licht aus dem scheinwefer? aus der mitte? untere scheinwerferkante ist schon richtig,außer du hast AEs oder linsenscheinwerfer. aber ich glaube fast jeder tiefergelegte polo hier im forum ist unter den 50cm


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