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Spurverbreiterung 70 mm?!

Stivie
  • Themenstarter

Hallo zusammen.

Habe mir jez zum frühling keskin kt3 chromfelgen gegönnt mit 195 45 er bereifung...

bei der ganze sache ist mir wichtig das die reifen hinten ein ganzes stück rausstehen, allerdings weiss ich nicht wieviel maximal zugelassen ist bzw. wieviel mm bekommt man maximal eingetragen?

Habe im inet nichts darueber gefunden und hoffe ihr könnt mir helfen!

dankeeeeee



gelöschtes Mitglied

    ISt es nicht so das die Reifen+ Felge komplett bedenkt sein müssen ?!
    Wenn ists so das die Lauffläche des Reifens nicht rausstehen dürfen die müssen im Radkasten sein


    Stivie
    • Themenstarter

    mhmm also ich habe auch hier im forum schon oft welche gesehen bei denen die hinterreifen extrem rausstehen. denke nicht, das da schon die grenze sein wird.
    zumindest hoffe ich das ;D



    Früher konnte das Felgenhorn rausstehen, lediglich die Lauffläche musste bedeckt sein. Nach neuem Gesetzt muss alles abgedeckt sein, also nix mit rausstehen. Sicher trägt es noch der ein oder andere Prüfer ein, aber rechtlich legal ist es nicht... Die wo Du gesehen hast, haben sicher die Felgen schon lange eingetragen und somit Bestandsschutz...


    @onyx04:
    Hast du ne Quellenangabe oder ist das eine Vermutung?


    gelöschtes Mitglied

      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • abs. 1 ist für die ganz dummen
      und abs. 2 für die mathe cracks unter euch


    • Bitte fix den Link oder benutz [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

    • um einen verständlichen daraus zu machen. Danke


    • Zitat:

      Hast du ne Quellenangabe oder ist das eine Vermutung?

      Habe erst am Montag beim Tüv Süd nachgerfagt! - Der hat mir das auch so Bestätigt.


      Also bei uns ists laut Prüfer so:

      Von der Horizontalen durch den Mittelpunkt, links und rechts vom Mittelpunkt 30° nach oben, bis dahin muss die LAUFFLÄCHE abgedeckt sein.



      Zitat:

      Also bei uns ists laut Prüfer so:

      Von der Horizontalen durch den Mittelpunkt, links und rechts vom Mittelpunkt 30° nach oben, bis dahin muss die LAUFFLÄCHE abgedeckt sein.


      Ja dachte ich auch aber wenn sich das jetzt geändet haben soll :(

      Aber dann muss es doch ne Übergangsfrist geben ich meine selbst bei Schmidt steht das noch so --->[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • Wenn man sich jetzt Felgen für über 1000€ kauft und Reifen und dann zum Tüv fäht und der sagt "nene" dan würde ich mal so richtig eskalieren


    • Achja und soweit ich weißt nehmen braucht man beim Polo ab 10mm Platte pro Seite ne neue Mittenzentrierung und ab 25mm wollen se keine durchgängigen Schrauben mehr sehn, also Spurplatte extra verschraubt und Felge auf Platte... Bei den Werten bin ich mir nicht so ganz sicher, lieber nochmal Informieren! Im Endeffekt würd ichs sowieso mit Tüver absprechen.


      Zitat:

      Im Endeffekt würd ichs sowieso mit Tüver absprechen.



      Bei uns haben die tüver alle keinen plan. die schicken dich mit dem offenen luftfilter zum prüfstand umd den leistungszuwachs ims chein eintragen zu können .....und wenn man die vorher fragt, z.b. wegen felgen oder so, sagen die immer "das müsste man dann mal sehen" und wimmeln einen schnell wieder ab. richtigen plan haben die hier, sei es tüv, dekra, gtü usw alle nicht. die polizei hat genausowenig plan, weil hier jeder zweite mit nem durchgehenden rohr ab kat und xenon rumfährt.
      ich war mit meinen felgen auch beim gtü, habe aber vorher beim tüv gefragt, wie das mit der abdeckung der lauffläche ist. dazu konnte er mir nichts sagen. bin dann zum gtü gefahren, de rhat nur geguckt, obs vorne schleuft und hats dann eingettragen. wollte hinten eigentlich auch erst 8j felgen nehmen, habe dann aber aus schiss vor der eintragung 7 j* 14 genommen. hinten hat den aber gar nicht gejuckt, nur vorne. hinten steht das horn aber auch nen cm über.....solange man dem nen gutachten vorzeigt, trägt der das ohne mucken ein. demendsprechend würd eich einfach die tüver abfahren und fragen..und wenn so wie hier keiner plan hat, was spurplatten sind bzw obs geht, motier die dinger ud fahr hin. wenn du den richtigen erwischst und nichts schleift, bekommste es auch eingetragen.


      Zitat:

      Habe erst am Montag beim Tüv Süd nachgerfagt! - Der hat mir das auch so Bestätigt.


      TÜV Süd? :( Welche Region? Bis Mai hat meiner noch den Stempel, bis dahin sollte ich auch neue Reifen und Felgen haben... dann werd ich das mit der Breite wohl eher Dezent halten^^


      Zitat:

      ..und wenn so wie hier keiner plan hat, was spurplatten sind bzw obs geht, motier die dinger ud fahr hin. wenn du den richtigen erwischst und nichts schleift, bekommste es auch eingetragen.


      ...und wenn man dann wiederum nach einen Unfall oder in irgendeiner Verkehrskontrolle an den "richtigen" gerät hat man anschließend ein "richtiges" problem...


      Zitat:

      ...und wenn man dann wiederum nach einen Unfall oder in irgendeiner Verkehrskontrolle an den "richtigen" gerät hat man anschließend ein "richtiges" problem...


      Eher der Prüfer der es eingetragen hat. Es wurde als verkehrssicher unter seiner Verantwortung geprüft.


      eben. es mag nicht legal sein, aber wenn du dich als ahnungsloser bürger an einen tüv ingeneur wendest, der es dir unter seinem wissen einträgt, trifft dich doch keine schuld. die verantwortung ist doch dann beim prüfer. man kann doch nicht voraussetzen, dass jeder die gesetze kennt, deshalb lässt man die ja abnehmen, damit ein sachverständiger es prüft. und wenn dieser es für akzeptabel hält und einträgt, kann man doch als autofahrer nicht für den fehler des tüvers belangt werden. so könnte man ja jeder HU in frage stellen.


      Debboch schützt unwiisenheit nicht vor Strafe....


      der eine Trägt es ein, der andere nicht, da kommt ja dieses "nach ermessen des Prüfers " her.

      Als Autofahrer steht man mit einem Bein im Knast, und als Schrauber halt mit eineinhalb


      Stivie
      • Themenstarter

      trotzdem muss es doch eine richtlinie geben an denen man sich orientieren kann... das am ende +- 5mm drinn sind is schon klar


      Ja, die Felge muss Kommplett abgedeckt sein.


      neee, muss nicht


      doch


      Zitat:

      "nach ermessen des Prüfers "


      wie es aussieht liegt es wohl am Prüfer, da die EU mal wieder 20 jahre braucht um eine Verordnung für alle EU-Länder zu machen

      Das mit der kompletten Rad- und Felgenabdeckung kommt aus den österreichischen Regelungen und soll (zwecks EU) mit den anderen Ländern angeglichen werden. Es gibt aber auch TÜV-Prüfer die davon nix wissen...

      Wer auch durch Österreich tuckern will soll sein Rad ganz abdecken^^


      Zitat:

      eben. es mag nicht legal sein, aber wenn du dich als ahnungsloser bürger an einen tüv ingeneur wendest, der es dir unter seinem wissen einträgt, trifft dich doch keine schuld. die verantwortung ist doch dann beim prüfer. man kann doch nicht voraussetzen, dass jeder die gesetze kennt, deshalb lässt man die ja abnehmen, damit ein sachverständiger es prüft. und wenn dieser es für akzeptabel hält und einträgt, kann man doch als autofahrer nicht für den fehler des tüvers belangt werden. so könnte man ja jeder HU in frage stellen.


      Ah ja,ich kann mich noch sehr gut an ein Thema(da ging es um eine Abgasanlage ohne VSD) ende letztes Jahr erinnern wo du aber etwas ganz anderes dazu geschrieben hast und zwar genau das selbe wie [Mr
    • Projekt-Polo :

      Zitat:
      Debboch schützt unwiisenheit nicht vor Strafe....




    • ja, im bezug auf eine attrappe...da weiß man es und es steht soagr im ebay, bei den händlern. aber bei felgen sagt jeder tüver etwas anderes. wenn ers einträgt ist es doch erstmal gut. es kann sein, dass die polizei einen anhält und meckert, aber dann hat man durch die eintragung erstmal ein bollwerk..besser als gar nicht eingetragen. so kann man sich zumindest auf die eintragung berufen, die etwas zählt. vilt nichts viel gegen eine polzeimängelliste, aber immerhin besser als gar nichts. und falls die polenten in nder region (bei uns nicht) so scharf bauf einen sind, dass die einen vermehrt anhalten udn die felgen bemängeln, kann man es doch immernoch ändern..aber versuchen kann man es erst einmal, denke ich, sofern nichts schleift usw.


      Zitat:

      Ah ja,ich kann mich noch sehr gut an ein Thema(da ging es um eine Abgasanlage ohne VSD) ende letztes Jahr erinnern wo du aber etwas ganz anderes dazu geschrieben hast und zwar genau das selbe wie [Mr
    • Projekt-Polo :

      Zitat:

      Debboch schützt unwiisenheit nicht vor Strafe....


    • Ich hoffe mal nicht, dass er genau das gleiche wie ich geschrieben habe Ist ja furchtbar was ich da eingetippt habe

      Dennoch ... unwissenheit ... So, nu ists verbessert


      Letzten Endes ist es halt trotzdem so wie einige schon beschrieben haben eine spezielle Frage die man nicht pauschal beantworten kann.

      Ein Beispiel: Die Polizei weist dir per DB-Messung nach das dein Pott zu laut ist usw. Bei einem genaueren Check (ob beim TÜV oder sonst wo, egal) kommt raus das eine MSD-Attrappe verbaut ist.

      Du hast das Auto vor einem Monat mit ganz neuem TÜV gekauft. Wer wird jetzt dafür zur Verantwortung gezogen? Du, der Autoverkäufer oder der TÜV-Prüfer?

      Ich denke in diesem Fall könnten Sie z.B. nur gegen dich vorgehen wenn sie beweisen können das du VORSÄTZLICH eine MSD-Attrappe montiert hast, was sie nicht können...

      Das ist nur ein Beispiel von vielen, letzten Endes kommt es in solchen Fällen auf deine Antworten drauf an. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe - aber der Nachweis das man selbst nicht dafür verantwortlich ist, da das Auto so mit neuem TÜV verkauft wurde (in dem Beispiel).


      @Cyber...

      Ich gebe dir teilweise recht.

      Der Fahrzeugfüher& Halter ist für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

      Ich hatte das selbst schon so in der Art ... ICH bekam 3Punkte & 75€Geldstrafe wegen erlöschen der BE....


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