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Eintragung Felgen gescheitert...

gelöschtes Mitglied

    Wenn die Felge nich abgedeckt wird, würde ich garnich erst zum tüv fahren ums eintragen zu lassen..

    Da hilft auch kein meckern und mosern - die richtlinie ist halt so.

    Also entweder schmalere Felgen kaufen oder ziehen. wo ist das problem?



    Fissle
    • Themenstarter

    da problem ist doch einfach das die sich an die richtilinien halten müssen ...und laut der eu besagt dies halt das nur die lauffläche des reifens bedeckt sein muss ...also müssen sie das so eintragen ...

    gestern war ich bei gtü und die meinten auch das sie mir das eintragen würden ...das problem ist halt einfach nur das ich kein guachten habe und das bei der gtü nicht machen kann ...


    soweit ich weiß gibt es da EU Richtlinien und Deutsche richtlinien...die EU schreibt vor das die ganze Felge bedeckt sein soll und nach den deutschen richtlinien nur die lauffläche...Es gibt mittlerweile Prüfer die nach EU-Richtlinie prüfen aber soweit mir das bekannt ist kannst du dich auch auf die deutsche Richtlinie berufen....



    nein seit geraumer zeit weiss nicht ab wann muss die ganze felge abgedekt seibn sonst keine eintragung ist leider mittlerweile so


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Eigentlich sind wir doch in der EU und so wie ich das interpretiert habe ist das doch so, dass nur die Lauffläche des Reifens verschwinden muss ?


      Seit Januar 2001 muss die kpomplette Felge abgedekt sein. Und da ist leider keine Richtlinie sondern steht so im EU Gestztestext


      polobeast
      • polotreff.de Team
      polobeast's Polo 6N

      Zitat:

      soweit ich weiß gibt es da EU Richtlinien und Deutsche richtlinien...die EU schreibt vor das die ganze Felge bedeckt sein soll und nach den deutschen richtlinien nur die lauffläche...Es gibt mittlerweile Prüfer die nach EU-Richtlinie prüfen aber soweit mir das bekannt ist kannst du dich auch auf die deutsche Richtlinie berufen....


      wie geprüft wird, hängt nicht vom prüfer ab, sonder allein davon, welche betriebserlaubnis das fahrzeug hat

      entweder deutsch oder eben eu


      OK...lass mich gerne belehren...hatte das mal irgendwo gelesen...Naja über den Sinn lässt sich streiten...
      Da ich bzgl. Felgeneintragung auch schon des öfteren Probleme hatte lass ich die garnicht erst eintragen...


      Hab mal was gefunden....

      Änderung der Rad-Reifen-Kombination

      mögliche Gefährdung durch

      - Verschlechterung des Bremsverhalten

      -Ungenügenden Freiraum der Reifen zu Fahrwerk- und Karosserieteilen z.B. Lenkung etc.

      - nicht ausreichende Radlast in Bezug auf die zulässige Achslast

      - Reifen mit zu geringen Trägheits- und Geschwindigkeitsindex

      - Veränderung der Tachotoleranzen durch Änderung des Abrollumfanges

      - unzureichende Radabdeckung

      Prüfungen des Einbaus

      Prüfung der Auflagen und der Beschränkungen

      - Trägheitskennzahlen und Geschwindigkeitsindex

      - Freigängigkeit der Reifen



      Fahrwerksteilen


      mind. 5 mm

      Karosserieteilen


      mind. 10 mm

      Radaufhängung, Bremsen und Lenkung


      mind. 3 mm
      Prüfung der Freigängigkeit

      - Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist.

      - Fahrversuche mit der maximalen Zuladung, mit größten Lenkeinschlag im Grenzbereich, danach alle Räder und Reifen auf Beschädigung prüfen

      - bei Geschwindigkeiten über 210 km/h sind nur Metallventile zulässig

      - Verwendung der richtigen Befestigungsteile, und Gewindelänge

      - Ausreichende Radabdeckung

      Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.

      - Überprüfung der Änderung , der Reifen-Felgen-Kombi mit anderen Fahrzeugänderungen (z.B. Tieferlegungen)

      Meldung an die Zulassungsbehörde

      Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht sofort vorgeschrieben, sonder erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle


      Fissle
      • Themenstarter

      naja wie auch immer ....ich hoffe das ich sie bald eingetragen bekomme , ich werd mal schaun das ich bei uns bei der dekra verschiedene Prüfer erreiche ....allerdings hab ich auch so nebenbei gehört das die am umsetzten sind das auch freie werkstätten wie gtü usw einzelabnahmen machen dürfen , das wäre ja mehr oder weniger perfekt für uns fahrzeugmodifizierer ....weil gtü hat sich da nicht so

      vielen dank für die ganzen antworten



      Einzelabnahmen darf Dekra, TüV, GTÜ, KüS usw machen. Nur der Prüfer muss dafür ne Art Ausbildung haben.
      Ich fahre immer zum TüV Nord.


      gelöschtes Mitglied

        Wer die Einzelabnahme machen darf hängt vom Bundesland ab und nicht vom Prüfer.

        In Schleswig Holstein darf nur Tüv Nord diese machen


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