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Tüv für Lasierte rückleuchten

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hi,

brauche dringend eine Tüv bestätigung für schwarz lasierte rückleuchten.



gibts nicht


lasierte Rückleuchten sind offiziell nicht tüvbar. Habe da mal auf ner anderen Seite was zu geschrieben, daher hier nur der Link:
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  • gelöschtes Mitglied

      Alternative.. zu lasiert..

      kauf dir G40 Rückleuchten oder Klarglasschwarze.. viele möglichkeiten haste beim 3er sonst nicht an schwarz ranzukommen.


      Oder englische Heckleuchten und versetz den Rückfahrscheinwerfer
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    • gelöschtes Mitglied

        Muss sowas eingetragen werden?


        strenggenommen ja, weil die Leuchte (Rückfahrscheinwerfer) so an dem Fahrzeug nicht verbaut war und sich die Anbaulage im Gegensatz zum Spenderfahrzeug ja geändert hat.

        Ich habe morgen eh einen TÜV Termin, und hoffe die eingetragen zu bekommen, ansonsten muss ich noch das eine oder andere Argument hochwürgen um ihn zu überzeugen, im Zweifelsfall werde ich diverse TÜV abklappern, weil meiner in dieser Beziehung etwas "übergenau" ist


        Lasierte Rückleuchten sin imemr son Thema, hab auch lasierte...allerdings rot (was zum Glück auch meine Wagenfarbe is, siehe Fotos) bei mir leuchtet bloß der Rückfahrscheinwerfer leicht rot, das is das einzige Problem. Die bullen sin zwar schon x-mal hinter mir gefahren haben aber nie was gemacht!


        was aber nur heisst, dass sie es nicht gesehen haben, nicht dass es erlaubt ist



        Willste jetz ein "Amen"? da hast dus: AMEN


        Wollte ich nicht, aber wenn ich es schon kriege werde ich mich nicht wehren


        Hallo! Ich habe ein Gutachten für lasierte Rücklichter, und hab sie eingetragen bekommen. Schau einfach mein profil an, falls deine auf diese Adunkelung hin kommen.

        LG Simone


        Diese Gutachten sind allesamt gefälscht und damit ungültig. Wenn Du die damit eingetragen bekommen hast, hat einfach jemand nicht richtig geschaut. Klick mal auf den Link weiter oben, dann siehst Du warum so ein Gutachten unmöglich echt und gültig sein kann.


        also ich habe hier nen Gutachten...

        Dann nimmst dir zwei rückstrahler pappst die unter die rückleuchten und fertig ist die sache...

        War bei TÜV UND Polizei und die haben beide gesagt das ich das dann so fahren darf...

        Wenn einer noch lasierte Rücklecuhten samt gutachten braucht, bei mir melden, habe noch welche...


        Wenn Du meinst...dann sind alle Hersteller die die für teuer geld herstellen zu blöd, einfach lackieren und die zum dem Preis verkaufen, die Gewinnspanne wäre unglaublich.

        Schon mal drüber nachgedacht warum die das nicht machen?

        Hier werden gesetzliche Grundlagen mal eben mit "die Polizei hat nichts gesagt" weggewischt...wenn ich bei Dir zuhause einsteige und Du mich nicht anzeigst, hat die Polizei auch nichts gesagt, wird Einbruch dadurch legalisiert?


        aber wenn ich zur Polizei hingehe und die frage dann sagen die das das nicht legal ist...

        Bei den Rückleuchten haben die das aber gesagt...

        Was soll den an den lasierten Rückleuchten so schlimm sein....

        es geht doch nur darum das du halt nichts mehr hast was zurückstrahlt....

        Und genau deswegen musst du extra Rückstrahler dran machen und fertig ist die Karre...

        MfG Markus


        Ne, es geht darum, dass Du in einer nicht vorherzusehenden Art die Leuchtkraft schwächst.

        Eine Leuchte muss eine bestimmte Helligkeit haben. Die wird bei der Zulassung geprüft und damit bekommt die Leuchte Ihre Zulassung in Form einer Zulassungsnummer, dieses legendäre e-Prüfzeichen.

        Jetzt gehst Du hin und lackst die. Damit veränderst Du die Leuchtkraft der Lampe und zwar je nach Auftrag der Farbe mal mehr mal weniger. Damit verliert die Leuchte sofort Ihre Zulassung.

        Das haben einige zum Anlass genommen, Gutachten zu fälschen, ist ja mit gängigen PC Programmen kein Akt mehr. Auf den ersten Blick sieht das sogar richtig gut aus.

        Wenn jetzt ein TÜVi nur oberflächlich schaut, fällt dem das nicht auf. Ein Polizist hat zig verschiedene Rechtsgebiete, in denen er sich auskennen muss, dem fällt sowas auch eher selten auf. Deswegen ist die ganze Sache ja so gemein

        Bei einem Unfall allerdings wird im Regelfalle ein Sachverständiger hinzu gezogen. Der wird feststekllen, dass die Lampen unzulässig sind. Wenn man jetzt irgendwie die Lampen mit dem Unfall in Verbindung bringt, z.B. durch eine Aussage "ich habe die Bremslichter nicht gesehen", dann hast Du echte Probleme.

        Klar wäre das ne echt günstige Alternative, aber leider ist und bleibt lasieren oder lackieren illegal.

        P.S. wollte gerade nicht losmotzen, aber das ist eine Sache die mich immer etwas "aufregt", wenn man seitenlang versucht Zusammenhänge zu erklären und dann jemand kommt mit "alles nicht wahr, bei mir war das anders", weil es in diesem einen Einzelfall leider tatsächlich anders war, obwohl es eigentlich nicht sein dürfte, sorry


        ja verstehe das schon....

        aber warum sagt mir der TÜVi dann ich darf das...

        haeb ihm die Teile gegeben er hat sie gegens Licht gehalten und meinte ja das geht ja noch...

        Dann habe ich ihm das Gutachten gezeigt und er meinte, ja wenn du dir da jetzt noch Rückstrahler dran machst ist das alles kein Problem, brauchst noch niemals eintragen...


        Finde ich ehrlich gesagt unverantwortlich, denn er hat seine Befugnisse klar überschritten. Es liegt gar nicht in deinem Entscheidungsspielraum, sowas zu zulassen, dafür gibt es das lichttechnische Institut, nur dieses darf das beurteilen.

        Einen Gefallen hat er Dir damit nicht getan, wenn mal was passieren sollte :(


        1. lackierte oder lasierte rückleuchten sind definitiv verboten. ein lichtgutachten kostet ca 15000 euro. das bezahlt hella, in.pro, fk etc dafür. und wenn man die einfach lackieren könnte und dann so fahren darf warum müssen die hersteller dann 15t dafür bezahlen?

        2. kumpel von mir hat die polizei mit lackierten rulis angehalten. hat ihn 70 euro gekost und 3 punkte. also wie kann das dann erlaubt sein?

        mfg
        casisus


        ja hätte er die extra rückstrahler drangemacht dann hätte er auch nichts bekommen...


        hatte er dran. im stoßi eingearbeitet


        hmmm...
        dann weiss ich auch nicht...

        dann sollten sich mal alle Prüfer und Waldmeister einig sein...

        Finde das sowieso bescheuert für so´n ne lapalie 75€ und 3 punkte...
        Für rote Ampel übersehen bekommt man das gleiche...
        Und was ist denn bitte schön wohl schlimmer?
        Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen


        Aber im Baumarkt und so gibts doch so spezielles Rückleuchtenspray, also Lack. Der lässt die Rückleuchten matt-schwarz oder matt-grau aussehen. da Steht auch auf der Verpackung das das erlaubt ist...was isn damit?


        da steht drauf das er NICHT erlaubt ist.


        ähm mal kurz ne andere frage...
        was ist mit anderen grill muss sowas auch eingetragen sein bzw ABE vorhanden sein?



        ok danke dir....
        MHV mit Materialgutachten ist mit einzelabnahme nur einzutragen und nur vom TÜV richtig?
        wo ich gerade schon am fragen bin...


        ja


        Weiß ja nich wies bei euch is aber bei uns in Sachsen machen Änderungsabnahmen nach §19 und Einzelabnahmen nach §21 nur die DEKRA. Und die gucken wirklich überall genau hin


        polotreff.de
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