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Tüv für Lasierte rückleuchten

Finde ich ehrlich gesagt unverantwortlich, denn er hat seine Befugnisse klar überschritten. Es liegt gar nicht in deinem Entscheidungsspielraum, sowas zu zulassen, dafür gibt es das lichttechnische Institut, nur dieses darf das beurteilen.

Einen Gefallen hat er Dir damit nicht getan, wenn mal was passieren sollte :(



1. lackierte oder lasierte rückleuchten sind definitiv verboten. ein lichtgutachten kostet ca 15000 euro. das bezahlt hella, in.pro, fk etc dafür. und wenn man die einfach lackieren könnte und dann so fahren darf warum müssen die hersteller dann 15t dafür bezahlen?

2. kumpel von mir hat die polizei mit lackierten rulis angehalten. hat ihn 70 euro gekost und 3 punkte. also wie kann das dann erlaubt sein?

mfg
casisus


ja hätte er die extra rückstrahler drangemacht dann hätte er auch nichts bekommen...



hatte er dran. im stoßi eingearbeitet


hmmm...
dann weiss ich auch nicht...

dann sollten sich mal alle Prüfer und Waldmeister einig sein...

Finde das sowieso bescheuert für so´n ne lapalie 75€ und 3 punkte...
Für rote Ampel übersehen bekommt man das gleiche...
Und was ist denn bitte schön wohl schlimmer?
Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen


Aber im Baumarkt und so gibts doch so spezielles Rückleuchtenspray, also Lack. Der lässt die Rückleuchten matt-schwarz oder matt-grau aussehen. da Steht auch auf der Verpackung das das erlaubt ist...was isn damit?


da steht drauf das er NICHT erlaubt ist.


ähm mal kurz ne andere frage...
was ist mit anderen grill muss sowas auch eingetragen sein bzw ABE vorhanden sein?




ok danke dir....
MHV mit Materialgutachten ist mit einzelabnahme nur einzutragen und nur vom TÜV richtig?
wo ich gerade schon am fragen bin...


ja


Weiß ja nich wies bei euch is aber bei uns in Sachsen machen Änderungsabnahmen nach §19 und Einzelabnahmen nach §21 nur die DEKRA. Und die gucken wirklich überall genau hin


ja den neuen Bündesländern ist das glaube ich anders gereglt...
Aber bei uns in NRW ist das so, mit TÜV


Alte Bundesländer nur TÜV, neue nur DEKRA (bei Einzelabnahmen).


Änderungsabnahmen macht bei uns auch nur Dekra, nichnur Einzelabnahmen!


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hi nochmals,

wenn das nicht erlaubt ist mit den Lasierten rückleuchten und die gutachtren gefälscht sind, was ist denn mit den ganzen angeboten auf "ebay"?

Dort gibt es garantiert Lasierte Leuchten mit gutachten! sind diese Gutachten auch gefächt?


gelöschtes Mitglied

    Ja bzw Jein, es gibt TGA dafür die von einem ominösen Tüvprüfer gemacht wurden ( INDRA )

    Sind aber nicht zulässig.

    Ich habe das TGA hier liegen gebe es aber nicht heraus, da ich keinen Bock habe nachher einen wegen meiner Nettigkeit aufn Sack zu bekommen.

    Wer sich das TGA durchliest muss eh anfangen zu lachen

    Greetz XBM


    Na zeig mal, will ma wieder lachen!


    gelöschtes Mitglied

      Ich fasse zusammen:
      Es gibt also keine lasierten Rücklichter, die streng genommen 100%ig legal sind, zumindest nicht ohne dieses lichttechnische Gutachten

      Wie sieht es bei dem 3.Bremslicht aus (beim 9N im Dachspoiler integriert). Immerhin leuchten da ja zwei weitere Bremslichter mit voller Helligkeit.
      H2O


      was vorhanden ist muss auch funktionieren...

      also darfst da auch nichts dran machen...

      mfg markus


      gelöschtes Mitglied

        ...gibt es da genauere Infos?
        wenn ich das Gehäuse für das 3. Bremslicht schwarz lackiere, die Technik darunter ausbaue, ist es ja kein Bremslicht mehr, sondern eine schlichte schwarze "Kunststoffabdeckung", also erlaubt.
        Wenn ich das gleiche mache, aber anstatt schwarz lackieren dunkel lasieren, ist es doch eigentlich auch nur nur noch eine "Kunststoffabdeckung", also auch erlaubt.

        Ist das 3. Bremslicht überhaupt vorgeschrieben?


        was es serienmässig gibt muss glaube uach dran bleiben...

        und glaube gibt mitlerweile auch ne Vorschrift für die 3.Bremsleuchte.. ich guck nachher mal nach

        mfg markus


        also ich habe auch lasierte Rückleuchten dran und war beim Tüv und er hat auch nichts gesagt und die grün weissen haben auch ncihts gesagt also lasse ich sie drinne solange wie keine was sagt und habe noch eine EG ABE dafür


        gelöschtes Mitglied

          War heute auch beim TÜV und hab den Prüfer diesbezüglich gefragt. Sein Statement:
          Wenn das Fahrzeug z.B. nur noch mit 3. Bremslicht ausgeliefert wird (beim 9N ist das so) darf es nicht einfach ausgebaut werden!
          Zum Thema "Lasieren der Rückleuchten" hat er nur ganz finster geschaut...


          Dritte Bremsleuchte ist doch bei neuen Autos generell Pflicht seit 98(?!) oder so...

          Komisch, dass alle immer von "lichttechnischem Gutachten" was erzählen...Die ABE meiner Klarglasscheinwerfer, Klarglasfrontblinker und meinen schwarzen Seitenblinkern wurden alle samt bei einer normalen TÜV-Station gemacht (genaue Addresse müsste ich nachgucken).


          oli das ist auch was anderes...

          und ausserdem gibt´s da gutachten drüber...

          und die wurden nicht bei irgendner TÜV-Station gemacht...

          mfg markus


          Was meinste mit "da gibts Gutachten drüber"?
          Du meinst wahrscheinlich es gibt ein extra Gutachten von dem lichtt. Institut?!

          Naja dann hat sich das erledigt.
          für die Aufklärung, Markus.


          Also ich hab mir ein Gutachten über eingefärbte rücklichter besorgt, bin zum Tüv ----->eingetragen! So wie sie sind


          Du meinst wahrscheinlich nicht "So wie sie sind" sondern "So verboten wie sie sind".

          Trotzdem biste mit der Eintragung nicht vor den Bullen sicher (wie manch anderer hier schon in manchen Tuningangelegenheiten erfahren musste).


          So wie sie sind, incl der Nr.der Rückleuchten so wie sie verbaut sind! NA ja und ich bin ja selber ein Bulle .


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