Moin,
ich habe mal ne Frage... vorweg muss ich aber sagen, ich habe bereits verlängerte Probezeit (inkl. Aufbauseminar) hinter mir. Nun habe ich heute dummerweise dort gewendet, wo man dies net darf und was noch zu dazukommt ist doch "Einfahrt Verboten" (rundes weißes Schild mit rotem Rand) und dort war auch ein Zebastreifen, über den gerade ein Rollstuhlfahrer rüber gerollt war... nun habe ich aber nicht gewartet bis dieser komplett rüber war, sondern bin hinter ihm rübergefahren... dies hat wahrscheinlich eine vom Ordnungsamt gesehen und hat mich gefilmt, als ich dann zurückfuhr (hatte ja gewendet)....
nun ist meine Frage... was erwartet mich?
Ich habe eben im Netz einen Auszug aus dem Bussgeldkatalog gelesen:
"An einem Fußgängerüberweg,
den jemand erkennbar benutzen
wollte,
> das Überqueren der Fahrbahn
nicht ermöglicht
> nicht mit mäßiger Geschwindigkeit
herangefahren"
4 Punkte und 80EUR... nun habe ich den Rolifahrer aber rübergelassen... oder?
Wie könnten die das auslegen?!
woher willst du das wissen das das überhaupt gefilmt wurde ?
vllt passiert ja garnichts,... einfach abwarten
Zitat:
woher willst du das wissen das das überhaupt gefilmt wurde ?
vllt passiert ja garnichts,... einfach abwarten
Das Ordnungsamt ist nur für denm ruhenden Verkehr zuständig. Das sind KEINE Polizisten.
Bei deiner von Dir erwähnten Vorgeschichte warst du aber auch sicher so clever eine Verkehrsrechtschutz abzuschließen und kannst so mal nen Anwalt kontaktieren... oder nicht
Zitat:
Bei deiner von Dir erwähnten Vorgeschichte warst du aber auch sicher so clever eine Verkehrsrechtschutz abzuschließen und kannst so mal nen Anwalt kontaktieren... oder nicht
wenn du noch schnell vor ihm durchgefahren wärst, hättest du n problem
wenn du wärend du hinter ihm reingefahren bist, genügend abstand gelassen hast, ist das wohl kein problem...
erstmal abwarten, wenns gefilmt wurde muss es ein foto geben und das würd ich dann zuerst beantragen. danach kann man immernoch weiter schauen
sollte das schlimmste eintreffen dann kommt es drauf an ob du nach dem seminar nochmal auffällig warst, wenn nicht dann bekommst du die punkte und zahlst die strafe und das wars, bis auf einen brief worin dir zum verkehrspsychologen geraten wird, nimmst du das an und dir passiert nochmal was in der probezeit wird es dir angerechnet und die strafe fällt geringer aus.
Ignorierst du das schreiben und es passiert nix dann hast geld gespart, passiert aber nochmal was dann wirds teuer!
aber erstmal abwarten und nicht gleich den teufel an die wand malen
gruß
Zitat:
sollte das schlimmste eintreffen dann kommt es drauf an ob du nach dem seminar nochmal auffällig warst, wenn nicht dann bekommst du die punkte und zahlst die strafe und das wars, bis auf einen brief worin dir zum verkehrspsychologen geraten wird, nimmst du das an und dir passiert nochmal was in der probezeit wird es dir angerechnet und die strafe fällt geringer aus.
Ignorierst du das schreiben (wie ich damals ) und es passiert nix dann hast geld gespart, passiert aber nochmal was dann wirds teuer!
aber erstmal abwarten und nicht gleich den teufel an die wand malen
Vor Gericht nicht verwendbar!
Zitat:
Vor Gericht nicht verwendbar!
Und selbst wenn, müßte man Dich auf dem Vid immernoch erkennen können, was ich bei einer Handykamera bezweifele.
Vieleicht hat sie auch nur nach ´em Netz gesucht^^
Zitat:
Und selbst wenn, müßte man Dich auf dem Vid immernoch erkennen können, was ich bei einer Handykamera bezweifele.
bin vor ca 5 Monaten auch über einen Zebrastreifen gebretter wo grad einer drüber wollte und bei meinem Glück stand 15 Meter weiter die Rennleitung...Haben mich dann angehalten usw..
Ende des ganzen war...80 euro Bußgeld + 20 euro Verfahrenskosten + 3,50 Euro Gebühren + 4 Punkte auf der Bonuskarte...
Falls du aber nicht zu erkennen bist würde ich dagegen widerspruch einlegen..
Bei mir wars halt nur blöd das grad ein paar Meter weiter die Rennleitung gestanden hat und mich dann raus genommen haben...
Zitat:
Ende des ganzen war...80 euro Bußgeld + 20 euro Verfahrenskosten 3,50 Euro Gebühren 4 Punkte auf der Bonuskarte...
Abwarten, Teetrinken und es auf dich zukommen lassen, zurückschlagen mim Anwalt kannste immernoch.
Hatte im November 09 nen Unfall wo ich mit meinem Polo nen Touran halb zersägt hab(mussten ihn über 200km schleppen nur weils kein passendes Mietauto hier oben gab) und erst hies es Bussgeld und ein Pluspunkt aufm Konto, dann hies es Straßenverkehrsgefährdung und 1-2 Monate Fahrverbot(bei nem Berufskraftfahrer sehr von Vorteil ) und dann nach ewigem hin und her Zitat Richter :Beide hab gepennt und einen Fehler gemacht, Ende gut alles gut.
Also ruhig bleiben, aufregen kann man sich über wichtigere Sachen. Wie wenn was am Polo kaputt is oder so.
Zitat:
Falls du aber nicht zu erkennen bist würde ich dagegen widerspruch einlegen..
Bei mir wars halt nur blöd das grad ein paar Meter weiter die Rennleitung gestanden hat und mich dann raus genommen haben...
Zitat:
wenn die besagte Person Anzeige bei der Polizei einreicht und Bilder der Tat mit dem Kennzeichen darauf einreicht als Beweismittel, sieht man realtiv alt aus. Beweise dann mal nach dem einlegen des Einspruches, das das nicht dein Auto ist..
Zitat:
wenn die besagte Person Anzeige bei der Polizei einreicht und Bilder der Tat mit dem Kennzeichen darauf einreicht als Beweismittel, sieht man realtiv alt aus. Beweise dann mal nach dem einlegen des Einspruches, das das nicht dein Auto ist..
Mach dir mal kein Kopf erstmal.
Bekannter von mir hat mal wegen einer ähnlichen Fall & es wurde eingestellt. Es waren sogar zeugen vor ort
Zitat:
Es geht aber nicht um das Auto, weil Autos kann man nicht verklagen!
Es muss bewiesen werden, das du am Steuer gesessen hast. Und da wirds schon schwierig.
Ich bezweifel ganz stark, das dich irgend so eine Tante 2 Monate nach der Tat (solange dauerts bestimmt, bis da was passiert) noch einwandfrei identifizieren kann. Im schlimmsten Fall musste dann halt Fartenbuch führen
Zitat:
Es sei denn du hast Rechtsschutz und die übernehmen das auch...Was ich allerdings bezweifel...
Ich glaub nicht das die RV das bezahlt...Denn wenn du z.b. 150 euro Selbstbeteiligung hast und das Bußgeld nur 103,50 € sind Rechnet sich das ganze nicht...
Zitat:
das Bußgeld nur 103,50 € sind Rechnet sich das ganze nicht...
Zitat:
habt ihr manchmal auch solche Tage, wo ihr anders fahrt als sonst?
Ich tick nur völlig ab, wenn ich schon gemütlicham cruise und ich trotzdem auf irgendwelche Vollpfosten, Rheumadeckenbesatzungen, oder Hausfrauen auflaufe! Da fahr ich schon z.B. nur 70 wo 100 erlaubt ist, da schaffen es die immernoch mindestens 15km/h langsamer zu sein. Überhohlen geht nicht, weil Gegenverkehr (natürlich erst ab dann ). Da wünsch ich mir doch echt in Florida zu leben. Darf man da nicht Leute abknallen, von denen man sich bedroht fühlt?!
Ne Quatsch, aber danach muss ich mir erstmal wider die freiblasen.........
Zitat:
habt ihr manchmal auch solche Tage, wo ihr anders fahrt als sonst?
Zitat:
Das Ordnungsamt ist nur für denm ruhenden Verkehr zuständig. Das sind KEINE Polizisten.
Bei deiner von Dir erwähnten Vorgeschichte warst du aber auch sicher so clever eine Verkehrsrechtschutz abzuschließen und kannst so mal nen Anwalt kontaktieren... oder nicht
Zitat:
kannst z.B. auch dein Vater oder ein Kollege sagen das einer von denen Gefahren ist und fertig
Zitat:
oder angeben man weiß es nicht mehr und sich auf das fahrtenbuch einstellen
Die Dame vom Oamt kann dich ganz normal Anzeigen, wie jeder andere auch. Nur reicht das Video nicht aus, denn dort kann jeder am Steuer gesessen haben. Man wird dich Fragen, wenn die Kennzeichen zu erkennen sind, wer zu der Zeit das Auto benutzt hat. Wenn du dich nicht erinnern kannst, wird dir im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch auferlegt.
Ich persönlich würde abwarten und Tee trinken, wenn was kommt, würde ich die Sache zum Anwalt geben. Ich glaube nicht, das auch nur ein Staatsanwalt lust und Zeit hat, eine solche Sachlage weiter zu prüfen. Den im öffentlichen Interesse kann das nicht liegen, aber man weiß ja nie... Ich denke das der Fall zu 95 Prozent ungelesen eingestellt wird.