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TÜV Frage

PoloSascha
  • Themenstarter

Naja aber wenn der hersteller das teste so steht es ja im gutachten wo ist da das problem? warum kauf ich mir ein gewinde wenn winter ich dreh ich den höher da fahr ich net wieder tüv und lass es wieder ein tragen schwasinn, da muss ich den fragen wie ich das regeln kann!



gelöschtes Mitglied

    Wenn dein Auto im Winter höher ist, werden die wenigsten Polizisten etwas sagen, da die schon mit dem Begriff Gewindefahrwerk in Zusammenhang mit Winter und Stahlfelgen was anfangen können.

    Also trag deine Sommerpneus mit der gewünschten Höhe ein und gut.

    Wenn du im Winter angehalten wirst, und trotzdem eine Mängelkarte bekommst, kannst Du immer noch zum Tüv.

    Andererseits könntest du aber Die FW-Höhe in Zusammenhang mit der Sommerfelge eintragen lassen, und das selbe mit den Winterpellen!

    Das Problem sind meist die Prüfer. Am besten frag beim TÜV nach dem Prüfer, der für Sonderabnahmen usw zuständig ist. Die haben meist - ich würde sagen - einen weiteren Horizont, als die, die nur ne HU machen!
    Vorallem würde ich vorher mal mit dem jeweiligen Prüfer sprechen. Das kostet nämlich höchstens ein Kaffee. Anschließend kannste dann immernoch zu einem anderen Prüfer / Prüfstelle .


    Zitat:

    Naja aber wenn der hersteller das teste so steht es ja im gutachten wo ist da das problem?


    ...ja geprüft worden ist es ja. Allerdings nicht mit allen möglichen Rad-Reifenkombinationen - der angegebene Verstellbereich stellt lediglich ein Hinweiß auf maximal- und minimal mögliches dar.



    PoloSascha
    • Themenstarter

    so fahrwerk eingetrageen mega geil so tief wie es ging mit gewinde und er hat keine radmitte bis koti rei ngeschrieben also ich kann verstellen wie ich will den bereich hat er eingetragen kann ja mal bild von meine nschein machen


    gelöschtes Mitglied

      Ja und?
      Wenn die Streckenleitung dich rausholt und durch Zufall ein Gutachter mit am Start ist und der sagt: "Das ist zu tief!", fährst du nirgens hin ohne ihn hochzudrehen!


      1. glückwunsch zur eintragung
      2. welchen bereich hat er den eingetragen
      3. wieviel bodenfreiheit haste denn jetzt

      ps.: es is besser nachzuvollziehen ob was am gewinde verstellt wurde wenn der prüfer das restgewinde einträgt. da sich ein fahrwerk ja immer noch etwas setzten kann, oder du vielleicht grad was schweres im auto hast, is der wert von radmitte zum kotflügel nicht geeignet. restgewinde is eindeutig zu messen


      PoloSascha
      • Themenstarter

      er hat nur verstellbereich eingetragen und die federn nummern va und ha aber er hat 7 cm boden freigheit von der ölwanne gemessen aber normal sagen unsere bullen nix habe mich schon 3 mal raus genommen alles in ordnung weiter fahren heißt es dann immer es schleift ja auch nix kann voll lenken habe eben nur kein platz wenn ich lenke zum kotikante aber er federt net tiefer ein kann ja mal genre den schein rein kopieren


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