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Lichtaustrittkante

wolfpelz
  • Themenstarter
wolfpelz's Polo 86C

bin über den Abstand Lichtaustrittkante bis zum Boden am TüV gescheitert...
Bin 3,5cm zu tief, was tun?
Habe kein Gewinde drin, sondern nur ein 60/40 Fahrwerk. Habe gehört es gibt ein Höherlegungsset von Weitec; schon mal was davon gehört?
Preis / Erfahrung?
Brauche mal Anregungen...
Gruß
ralle



lichtaustrittkante?


gelöschtes Mitglied

    Wenn du einen 2f hast, könnten die Klarglasscheinwerfer Abhilfe schaffen..



    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      lichtaustrittkante?


      Es geht um die untere Lichtaustrittkante..Die muss 50cm über dem Boden liegen..


      Also entweder hast du einen ekeligen Prüfer erwischt oder ein scheiss Fahrwerk. Weil ich hatte mit 60/40 keine Probleme beim TÜV..
      Bei welchem Verein warst du?


      lieben dank fonsi


      wolfpelz
      • Themenstarter
      wolfpelz's Polo 86C

      ist ein 86c
      Verbauup Kit von H&R
      bin bei 46,5cm mit der 60/40 Variante.
      Muß ich auf H&R 35mm in Verbindung mit Koni gelb umrüsten, um auf die 50 zu kommen?


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        ist ein 86c


        Ein 2f ist auch ein 86c..

        Runde oder eckige Scheinwerfer?


        mach doch einfach andere reifen drauf :P mit 175/50 liegst du auch eindeutig drunter



        wolfpelz
        • Themenstarter
        wolfpelz's Polo 86C

        1. es ist ein 86C Bj 83-90, die späteren sind zwar auch 86c werden aber meines Wissens immer als 2f bezeichnt.
        2. 175/50 ist kein gutes Thema habe mir extra 7*14 mit 195/45/14 besorgt, weil meine 7*13 ATS mit 175/50/13 nicht mehr eingetragen werden. Über die neue Kombi bin ich eh schon höher als bei den ATS
        Also Jungs, wie macht ihr das denn, wenn jemand mit 100mm runter gedreht hat...?


        gelöschtes Mitglied

          Wenn du einen 2er hast, sollten die 50 cm doch gar nicht für den gelten..
          Mir war so als ob das erst ab 1991 oder so gilt..

          Wechsel den Prüfer..


          wolfpelz
          • Themenstarter
          wolfpelz's Polo 86C

          das ist ja mal ne neue Info.
          Wo hast du das denn her?
          Ich hatte schon Probleme klar zu machen, dass die Leuchtweitenregulierung außer Funktion ist, weil es ein 2F Armaturenbrett ist.
          Nebelleuchte ist ja auch vor 90 nicht Pflicht.
          gruß


          wolfpelz
          • Themenstarter
          wolfpelz's Polo 86C

          zum Prüfer: immerhin war es ein Beratungsgespräch, also kostenlos.
          Aber bei einer Abnahme kommen schon mal 400,- zusammen und da sollte es schon ordentlich und fundiert sein.


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Wo hast du das denn her?


            Ich such das mal raus..


            wolfpelz
            • Themenstarter
            wolfpelz's Polo 86C

            ja, das würde helfen.
            Mail an 86clk15@gmx.de

            Alternativ gingen wohl auch die Serienbereifung mit den 175/65 aber ich wollte schon die Steffan fahren wollen.
            Gruß


            Die Vorschrift mit der Lichtaustrittskante müsste ab Baujahr 86 oder 87 gelten, wenn ich mich rtichtig erinnere.

            MfG


            wechsel eindeutig den prüfer, da biste wohl an son klugscheißer geraten

            und das schlupfloch gilt für fahrzeuge die vor dem 1.1.1988 zugelassen wurden


            "§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
            tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."

            Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
            In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!



            ganz streng genommen, sind alle nach 88 mit so einem tiefen Fahrwerk nicht zugelassen, regulär hätten die Prüfer das ja nicht abnehmen dürfen also auch kein Bestandsschutz


            richtig 88 war die magische zahl


            @ Wolfpelz

            Zu deiner frage wie wir das machen mit tiefem Fahrwerk..... Dazu sage ich nur Du hast einen beschissenen Tüv'er erwischt.
            Der Prüfer der regelmäßig in unseren Betrieb kommt schaut auf diese höhe gar nicht.
            Mein Passat 35I ist dank H&R Gewinde vorn so tief das er nicht mal in unseren Bremsenprüfstand geht, der 6N meiner Freundin ist vorne 110mm tiefer rest am Gewinde sind 10mm, selbst das hat ihn nicht gestört. Duch Dir mal einen anderen Prüfer unser Prüfer ist vom Tüv Nord und die sind recht kulant! Schau dich mal um!


            ob das den prüfer intressiert oder net, wenn er dir das einträgt biste illegal unterwegs... in ner kontrolle kann dich die rennleitung zu nem andern TÜV zerren, dann is zum einen die eintragung hinfällig, zum 2ten gibts punkte wegen fahren ohne gültige betriebserlaubnsi und drittens kriegt der prüfer eine auffen deckel ders eingetragen hat...

            @ TE versuchs mal mit ner derbyfront, damit gewinnste nochmal n bissl lichtaustrittskante

            mit der austrittskante is übrigens net die unterkante vom scheinwerfer gemeint, halt mal n blatt papier vor den scheinwerfer, da wo das blatt angeleuchtet wird ist die besagte kante


            Ja klar biste illegal unterwegs aber selbst so etwas haben die bullen hier bei uns nie geprüft! Ich hatte so viele Kontrollen aber so von wegen zu tief das kam nie.....


            als ich mein gekauft hab war n mängelbericht von der rennleitung mit dabei zwecks austrittskante... durfte vorm zulassen erst n andres fahrwerk verbauen


            Das Problem mit der Kontrolle ist einfach, das viele Hersteller sondergenehmigungen haben, BMW , Porsche, Audi usw. Also müsste man erst in Flensburg anrufen und dort nachfragen, ist die meisten ganz einfach zu lästig oder wissen das nicht. Und ehrlich gesagt widerspricht das auch letzten endes dem Teilegutachten der Fahrwerke. Diese werden ja auch zuvor damit getestet und wenn man 80er federn bekommt mit dem Teilegutachten, versteh ich das irgend wie nicht so recht, da ja schon das 60er eig viel zu tief ist.


            es widerspricht dem gutachten net wirklich, denn die fahrwerke werden immer mit serienbereifung getestet und im neuzustand der federn getestet

            is das fahrwerk jetzt schon etwas älter setzt es sich, und mit 175/50 biste schonmal grundsätzlich 2cm tiefer als mit serienbereifung...

            hat das licht also beim eintragen genau 50cm und setzt sich im lauf der jahre etwas, dazu noch die kleinen reifen, können da schnell mal 4cm zusammenkommen

            aber ich kenn die problematik, wenn ich mein fahrwerk vorne ganz runter schraub ans ende des im gutachten festgelegten bereiches, lieg ich trotz 14" und derby scheinwerfern bei 45cm lichtaustritt.

            aber gesetz ist nunmal gesetz, entweder man sucht sich nen prüfer ders trotzdem einträgt und fährt mit dem wissen das man im falle eines falles der depp is, oder man schraubt soweit hoch bis alles legal is und fährt dann mit nem Cross Polo

            es ist aber eigentlich fast unmöglich ne vernüftige tiefe mit nem legalen lichtaustritt hinzubekommen


            gesetz is gesetz hast du vollkommen recht, aber in dem fall fährt er 14" die der serienbereifung sehr nah kommen und es geht um ein neues fahrwerk

            wie dem auch sei bei dem 80er fahrwerk kann ichs mir selbst mit serienbereifung nicht vorstellen, dass das Auto noch über den 50cm liegt. Zudem fahren soviele mit den tiefen Autos rum, dass ja quasie jeder 2te Prüfer mit einem Bein beim Arbeitsamt steht

            Selbst das setzen ist nicht relevant, da ich ja alle 2 Jahre zur HU muss und dann müsste es ja spätestens dort auffallen, das mein Fahrzeug nicht der StvO entspricht.

            Naja mir kanns egal sein mein Cabrio ist Bj. 86 :P


            hallo,
            also ich hab die erfahrunfg gemacht das der prüfer nicht nach der austrittskante schaut. is rein rechtlich auf der sicheren seite, solange im gutachten nichts davon drinnsteht. dafür gibt es das gutachten ja. sonst wäre es ja ne einzelabnahme. sofern die 50cm im gutachten erwehnt werden hast die a...- karte (und der prüfer auch). so seh ich das.
            @ themenstarter: bitte nicht falsch verstehen, aber mit nem vollständig ausgefüllten profil wären die ersten nachfragen der user überflüssig gewesen. (z.b. ob 86c oder 2f, welche bereifung usw)
            gruss dieter


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              is rein rechtlich auf der sicheren seite, solange im gutachten nichts davon drinnsteht. dafür gibt es das gutachten ja


              Joa, aber das Gutachten bezieht sich immer auf Serienbereifung..Man muss aber Fahrwerk und Felgen im Kombination eintragen und somit muss der Prüfer auf die Lichtaustrittskante achten..


              Hat Dein Prüfer auch richtig gemessen?
              Meiner Erfahrung nach wird in 90% der Fälle einfach die Scheinwerferunterkante zum Boden gemessen. Um die untere Lichtaustrittskannte zu messen muß aber das Abblendlicht eingeschaltet werden, um diese dann sichtbar zu machen hält man ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer.


              wolfpelz
              • Themenstarter
              wolfpelz's Polo 86C

              @T4XS ist wohl so richtig. Daher möchte ich an der Sache nicht nörgeln, sondern suche ne Alternative.
              Ich kann jetzt ein Gewindefahrwerk kaufen und einbauen. Komme ich aber beim Drehen auch nicht hoch genug, bin ich ein zweites Mal das A.
              Jetzt fahre ich die 7*14 von Steffan mit 195/45/14 und habe das H&R Cup Kit mit 60/40 drin. es fehlen 3,5cm.
              Reicht es, H&R Federn zu kaufen mit 35mm Tieferlegung und normale Koni gelb zu verbauen? (Konis habe ich noch liegen)
              Dann gebe ich etwa 70-100euro aus für die Federn zzgl. Ein/Ausbau und ich darf die Achsen neu vermessen.
              Bekomme ich das Kit Cup alternativ höher? Habe bisher noch nichts über die Höherlegung von Weitec erfahren... dann brauche ich nicht umzubauen. Muß ich trotzdem neu vermessen?

              Zu meinem Profil: habe bisher nichts eingestellt, da ich ja noch umbaue.
              Hatte bereits einen 89er Steili auf G und der ist mir unterm Hintern wegrostet, weil es mir nicht gelang ihn in sieben Jahren vernünftig zu restaurieren. Beim Fahren geht das immer schlechter.
              Das ist mein zweiter Anlauf
              Jetzt habe ich ne 90er Karosse und baue die identische Technik erneut ein. Leider konnte ich meine 7*13 ATS mit 175/50/13 nicht übernehmen und meine Konis mit den Weitec Federn, weil die Federn auf waren.
              Daher neue Rad/Reifen Kombi und neues Fahrwerk.
              Und schon hat man nur Probleme.
              Also, nehme gern noch Tipps entgegen.
              Profil habe ich einige Infos schon mal eingestellt. Ich find es aber auch immer etwas daneben zu schreiben, wie einzigartig nun gerade mein Auto ist.
              Für mich ist es eher eine Umsetzung lang gehegter Träume, stelle dabei aber auch meine Grenzen fest.
              Mal ehrlich Jungs: wie kann man 400km in einem Stück mit so einem Fahrwerk fahren? Ich habe schon nach zwanzig Kilometer Rückenschmerzen und kam nach den 400km nicht mehr aus dem Auto.
              Das ist kein Fahrwerk, das ist Harley-Starrrrahmen

              Gruß
              Ralle


              das mit den rückenproblemen kenne ich, 1500km an einem we und 2 nächte im zelt mit nem 70/50 Steffan Spezial ham mir mehrer spritzen ins kreiz eingebracht...

              dieses jahr die selbe tour mit nem FK königsport gewinde und ich bin sonntag abend so munter ausgestiegen wie ich freitag morgen eingestiegen bin...

              das weitec kit gibts meines wissens nach nur für die HA, bringt dir also bei dem problem der lichtaustrittskante nichts

              und wie gesagt ich hab jetzt n gewinde drin, fahr 195/45 R14 auf der VA und derby scheinwerfer und hab trotzdem net genug höhe. das fahrwerk ist allerdings auch noch net eingetragen, bis jetzt wurde das auto seits im umbau ist nur auf roten nummern bewegt

              mit den 35er federn kann es klappen mit der austrittskante, sieht dann aber nimmer gut aus...

              ich werd mein auto nicht hochdrehen zum fahrwerk eintragen, net alle prüfer prüfen die austrittskante... bin dann zwar streng genommen net legal unterwegs, aber ich mmmmuß mich als fahrer und halter net mit den gesetzeeeen auskennen, das ist sache vom Prüfer... das lass ich im unwahrsscheinlichen fall eines falles dann die rechtschutz regeln...


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