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Alufelgen auf Schwimmsättel. Spurplatten?

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ja scheiße würd ich sagen


Zitat:

ok und was kost der spaß
schon erfahrungen mitm tüv in pfarrkirchen?


Puh gute frage is schon fast 10 jahre her, ich glaub 40€ warens.

Nein da war ich noch nie.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ja 40 wären ja noch ok. aber des is dann nur überprüfung oder? kein angleich...
achso... ja weil der soll ja sehr kulant sein angeblich. war aber selbst a no ned dort.


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