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Was sind Abschlagszinsen?

Öli
  • Themenstarter
Öli's Polo 2F

Irgendwie ein Banker oder so an Bord hier?

Bei Google bin ich nicht schlau geworden. Nur fach Chinesisch

Und zwar suche ich mit meiner Freundin schon länger ein Haus das wir auch endlich gefunden hatten. Ein schönes Bungalow Häuschen. Haben es besichtigt und auch bestätigt das wir Interesse haben.

Waren auch schon bei unserer Bank und haben im groben auch das Finanzielle geklärt.


Heute bekomm ich von dem Scheiß Makler eine Mail wo drin steht:

Hallo Herr Oelmann,

leider muss ich Ihnen eine schlechte Nachricht mitteilen.

Die Verkäuferin hat den Verkauf Ihres Hauses zurückgezogen, da die Abschlagzinsen sehr hoch ausfallen.

Deshalb hat Sie sich entschlossen das Haus vorerst zu behalten.



So, kann mir jemand mal erklären was genau Abschlagszinsen sind?

Wenn sie von uns das verlangte Geld bekommen hätte, hätte doch auch ihre Bank ihre Kohle gehabt. Versteh ich irgendwie nicht

Das Jahr fängt ja Super an



Ich bin kein Banker o.ä. aber Ich kenne den Abschlagszins aus einem anderen Bezug - z.B.: bei der Vorzeitigen Auflösung eines Sparvertrages behält die Bank einen Teil des bis Dato erwirtschafteten Zinses zurück - das wäre dann der Abschlagszins.

In deinem Fall kann ich mir höchstens vorstellen, dass das Haus der Dame nicht gehört und Sie noch am abbezahlen ist. Da Sie nun vor Laufzeitende den Vertrag kündigen will (in dem Sie das Haus verkauft und das Geld der Bank zurückzahlt) wird die Bank eine Gewisse "Gebühr" verlangen - wahrscheinlich die Summe der noch restlich verbleibenden Zinsen+Bearbeitungskosten.

Könntest höchstens mal nachfragen wie hoch diese Summe denn ist und ob da halbe-halbe drin ist o.ä. - allerdings nur wenns wirklich deine Traumbude ist, sonst lohnt sich der Aufwand nicht.

Falls ich jetzt Schmu erzählt habe bitte korrigieren.


Öli
  • Themenstarter
Öli's Polo 2F

Ja ne Traumbude war es schon.

Ja die Dame ist auch noch am abbezahlen. Denke auch das sie damlas (2005) das Haus zu den und den Zinsen Finanziert hat.

So nun würde der Öli kommen und hat mit seiner Bank bessere Zinsen verhandelt.(sind ja im Moment im Keller)

Damit würde die Bank der Frau ja sogesehen minus machen.

Und weil es sogesehen kein Sondertilgungsrecht etc gibt wird sie wenn wohl eine Strafe zahlen müssen. Und sagen wir mal wenn das so 10% von der Restschuld sind kann das ja schon ein ganz schön hoher Betrag sein.

Kann mir das auch nur so erklären.
Aber wenn man ein Haus verkaufen will erkundigt man sich doch vorher darüber nach. Und schlägt das dann mit auf den Kaufpreis mit drauf.

Das der Verkäufer gut dabei abschneidet.



Moin!

Aaaalso Deutsch - Bänker, Bänker - Deutsch, mein täglich Brot als Finanzierungsberater

Den Begriff "Abschlagszinsen" selber habe ich zwar noch nicht gehört, doch in Deinem beschriebenen Zusammenhang kann es nur das eine sein:

Die Verkäuferin Deines Hauses hat bei ihrer Bank noch einen Kredit laufen.

Als Darlehensnehmer verpflichtest Du Dich über einen festgelegten Zeitraum, hier ist immer die Zinsbindungszeit gemeint, die monatlichen Raten zu einem vereinbarten Zinssatz zu bezahlen. Vor Ablauf der Zinsbindung kommst Du nicht aus dem Vertrag raus. So ist es gesetzlich festgelegt.

Nun verkauft der Darlehensnehmer sein Haus während der Zinsbindungsfrist, somit kann der abgeschlossene Vertrag nicht mehr eingehalten werden. Jetzt kommt das entscheidene. Die Bank darf es aber auch nicht untersagen das Haus zu verkaufen.

Der Bank entsteht in einem solchen Falle ein "Zinsschaden", das heißt die Bank rechnet bis zur Vertragserfüllung mit den Einnahmen aus den Zinsen von Deiner Verkäuferin. Eben diese Einnahmen entfallen jetzt.

Diesen Schaden lässt sich die Bank über die, hier, Abschlagszinsen, aber auch Vorfälligkeitsentgelt genannt, ersetzen.

Hier auch noch ein paar Hintergrundinfos zum Thema, kann ja auch mal für Dich interessant sein

Die Höhe der Entschädigung kann man grob erahnen wenn Du Monat für Monat Deine zu bezahlenden Zinsen bis zum Ende der Zinsbindung addierst. Die Bank darf dies aber nicht so einfach tun, mit einer solchen Berechnung.

Es gibt zu dieser Vorfälligkeitsentschädigung diverseste Rechtsprechungen, wie diese berechnet werden darf. Da es auch unterschiedliche Methoden zu der Berechnung gibt.

Die Höhe der Entschädigung kann auch immer erst dann berechnet werden, wenn der Zeitpunkt des Verkaufes wirklich absehbar ist, soll heißen: In Deinem Finanzierungsgespräch kannst Du von Deinem Berater keine Info bekommen wie hoch die Entschädigung in Deinem Fall ausfällt, wenn Du z.B. in 6 Jahren das Haus wieder verkaufen möchtest.

Denn das Hauptberechnungsmerkmal ist die Zinsentwicklung die allgemein Vorherrscht ( die ist allerdings nicht an den Leitzinssatz der EZB gekoppelt ).

Hinzu kommt auch die Restlaufzeit des Vertrages.

Beide Punkte beeinflussen die Höhe, egal mit welcher Methode man die Vorfälligkeitsentschädigung nun berechnet.

Um auf die Verkäuferin zu sprechen zu kommen: ein "sehr hoch", kann man natürlich nur schwer deuten.

In der Praxis erlebe ich Kunden die bei 1.500 € einen auf machen, dann gibt's aber auch welche die eine Summe von 12.000 € präsentiert bekommen und ohne großen Aufstand das Geld bezahlen.

Ich hoffe ich konnte Dir fürs erste weiterhelfen, wenn noch Unklarheiten sind dann melde Dich einfach hier oder per PN

VG
Basti


Öli
  • Themenstarter
Öli's Polo 2F

Ja super Euch 2 . So hab ich das jetzt auch gerafft.

Naja werde mich eh noch mal mit dem Makler und der Tante in Verbindung setzten heute ist ja Feiertag.


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