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Japanische Rückleuchten ?

Cool danke dafür.
Findest noch mehr Japanteile?
Bin gerade auf den Geschmack gekommen



Hallo,

Hab noch ein altes Bild meiner berets verkauften JAPANRÜCKLEUCHTEN gefunden.

Meine sahen halt so aus !
wollt ich nur nochmal zeigen...


IMG_3408.JPG
IMG_3408.JPG

Die würden mir auch gefallen.

Gruß
Matthias



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ok danke für des bild


gelöschtes Mitglied

    ich habe meine englische rückleuchte via ebay england geschossen.. vllt gelingt dir das ja mit ebay japan (vorrausgesetzt du findest nen guten übersetzter)


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    mei bruder hat se scho trotzdem danke dafür


    Zitat:

    mei bruder hat se scho trotzdem danke dafür


    Woher nun?

    Gruß
    Matthias


    Haste die bestellt oder wie?
    Besorg mir auch welche


    wenn es die kurzerhand zu bestelln gibt, dann möchte ich welche mitbestellen...



    die gefallen euch?
    ich find die voll hässlich
    vorallem im gegensatz zu den deutschen 6n2 rüllis
    naja geschmackssache
    ist wahrscheinlich weil sie selten und anders sind


    sind leider nicht zulässig da spiegelverkehrte Leuchten und ohne E Prüfzeichen !

    Zu Show zwecken ok aber Alltags nö...




    klar nur zu show-zwecken, was den sonst


    Okay, wenn die kein E-Prüfzeichen haben, hat sich das eh schon erledigt.

    Gruß
    Matthias


    Hey Matthias, die kannst du mit einem ganz ruhigen Gewissen verbauen, durch deine geschwärzten Frontscheinwerfer hast du eh keinen Versicherungsschutz mehr! Selbst wenn es eingetragen ist, da es die Stvzo nicht ermöglicht.


    gelöschtes Mitglied

      ich zum beispiel habe links ne englische drinne, also auch spiegelverkehrt, und haben ne (zugelassene) rote birne drinne für nebelschluss (wäre ja sonst weiß, da das in england ja dann der rückfahrscheinwerfer wäre...


      ist das dann auch verboten ?


      japp, ist verboten (oder besser "nicht zugelassen") da der Teil der Rückleuchte als Rückfahrscheinwerfer geprüft und zugelassen ist und eben nicht als NSL... das steht auch auf der Rückleuchte drauf...


      gelöschtes Mitglied

        ich lasses einfach mal so, mal gucken was der tüv im juni sagt...

        gerade noch gefunden:

        Zitat:

        lackiert oder lasiert, von innen oder von außen ist illegal!

        es stellt eine veränderung von einem teil dar, so dass dessen zulassung erlischt und somit auch die von deinem kfz da du ohne genehmigte lichtanlage unterwegs bist, reflektoren hin oder her....

        wenn du dir die in originalen zustand ranbaust, sind die ohne weiteres auch nicht erlaubt, da ja logischerweiße das rückfahrlicht fehlt.
        das kannst du extern nachrüsten, dann kannst du sie so fahren, auflagen wie mindestmaße für dieses aber beachten.
        oder du kaufst dir die englische rückleuchte von der anderen seite die mit weißen fenster, dann hast du zwei mit weißen fenster.
        in die englische rote birne rein und gut. erlaubt und legal!


        das fällt dann wieder unter den Paragraphen Wackeleintragung. Wie gesagt, zugelassen ist die Leuchte für ein weißes Leuchtmittel. Wie genau sowas der TÜV, die Polizei oder die Versicherung nimmt, hängt sicherlich vom Ermessen des jeweiligen zuständigen ab. Rechtlich ist die Situation jedenfalls eindeutig...


        gelöschtes Mitglied

          einfach abwarten was passiert, habe mich jetzt so gut es ging im erlaubten rahmen bewegt, vllt kommt man mir DA ja mal entgegen....


          Zitat:

          Hey Matthias, die kannst du mit einem ganz ruhigen Gewissen verbauen, durch deine geschwärzten Frontscheinwerfer hast du eh keinen Versicherungsschutz mehr! Selbst wenn es eingetragen ist, da es die Stvzo nicht ermöglicht.


          Da hast du mit Sicherheit nicht unrecht. Damals hatte ich aber schon in einem Thread darüber berichtet, dass ich mit dem Vorhaben, die Scheinwerfer zu schwärzen, zum TÜV Süd gefahren bin, um mir von zwei unabhängigen Prüfern Informationen zu sammeln.
          Außerdem bin ich der Meinung, dass ich damit niemanden im Straßenverkehr gefährde, da weder der Lichtstrahl, noch die Leuchtstärke beeinträchtigt wird.

          Wenn du darüber mehr erfahren willst, kannst du mir eine PN schreiben, will hier nicht zu viel Off-Topic in den Thread schieben.

          Zum Thema Japanische Rückleuchten habe ich dann noch eine Frage:

          Wenn man, wie 'japanpolo', einen japanischen Polo hier in Deutschland fahren möchte, wird man dann quasi gezwungen, sich neue Rückleuchten zu kaufen, die ein E-Prüfzeichen besitzen und das Rückfahrlicht auf der rechten Seite haben, oder?

          Gruß
          Matthias


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            wird man dann quasi gezwungen


            Wenn die Umrüstung möglich ist, weil es den Typ als EU-Fahrzeug gab zum Beispiel, gehört der Umbau der Beleuchtungsanlage zum Vollgutachten, welches ja meist fällig wird, wenn man ein ausländisches Auto in Deutschland zulassen möchte..


            Zitat:

            Wenn man, wie 'japanpolo', einen japanischen Polo hier in Deutschland fahren möchte, wird man dann quasi gezwungen, sich neue Rückleuchten zu kaufen, die ein E-Prüfzeichen besitzen und das Rückfahrlicht auf der rechten Seite haben, oder?


            Es ist leider so hier in Deutschland...
            Hatte genug Streß mit den Behörden Tüv und Polizei wegen den Leuchten...
            egal ob ich rechts oder links sitze die Leuchten müssen den Stvzo entsprechen und das tun sie leider nicht da auf den Leuchten kein E Prüfzeichen drauf ist und auch sonst keine Kennzeichnung die mich berechtigt hätte diese Leuchten weiter im Straßenverkehr zu fahren... Und Spiegelverkehrt geht ja mal garnicht in Deutschland...

            Und ja eine Vollabnahme mußte durchgeführt werden da der Wagen nach Deutschland Importier wurde !

            Ach ja wir leben schon in einem tollen Bürokraten Staat...


            Man kann es sehen wie man möchte.
            In Deutschland ist schon sehr viel möglich, was auf dem gesamten Rest der Welt nicht möglich ist.
            Ein bisschen muss man aber auch mit spielen.

            Es gibt keine Wackeleintragungen, entweder es ist eingetragen und entspricht der Stvzo oder garnichts. Eingetragen und trotzdem nicht regelkomform auch verboten.

            Rechtlich ist es in Deutschland so, dass Umbaukosten, zu welchen auch Rückleuchten gehören, bis 1000Euro zumutbar sind.
            Dazu kommt, das ein Japanmodell total überflüssig ist, weil es das Auto ja auch als Deutschlandmodell verfügbar ist.

            Zurück zum Thema, die Rückleuchten sind trotzdem geil


            Genau zurück tzum Thema...


            Hat denn jetzt jemand sie bestellt bekommen ? da soll es ja einige Probs geben ?

            Was ist nu mit der Bestellung ?

            gehts oder nicht ?

            Ich brauch keine mehr,aber es würde mich mal Interessieren !


            Aber ich möchte mir welche bestellen.
            Der Themenstarter meldet sich ja nicht mal zu Wort wo er sie her hat


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Tut mir leid das ich mich jetzt erst melde.. mein Bruder hat Sie in den Kleinanzeigen von eBay gefunden


            achso.... da....

            wann war das denn noch ungefähr ?

            Was hat er denn bezahlt ?

            Also kann man die Japanleuchten doch nicht so einfach bestellen ? oder ?


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Er hat Sie gestern so um 15 Uhr oder so gefunden.. natürlich gebraucht und er hat Sie dann auch gleich gekauft für 100 Euro


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Und bei Vw hab ich leider nicht gefragt.. hatte es zwar diese Woche vor das ich mal frage weil ich endlich mal Zeit hätte aber jetzt ist es ja auch schon egal


            achso...

            Danke für die Info.


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