vw teilemarkt

Rechtsfrage Sachschaden am Arbeitsplatz durch MA (Selbstbeteiligung)

Philipp13
  • Themenstarter
Philipp13's Polo 6N2

Hallo liebes Forum,

ich habe im Oktober letzten Jahres, über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Diese setzte mich in einem Autohaus ein. Bei einem Wendemanöver mit einem Kundenfahrzeug, prallte ich rückwärts gegen ein weiteres, parkendes Kundenfahrzeug. Der parkende Pkw stand nicht auf einem ausgewiesenen Parkplatz, sondern quer vor einer Toreinfahrt. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2500 €. Heute bekam ich einen Brief von besagtem Autohaus, in dem ich aufgefordert werde, eine Selbstbeteiligung i.h.v. 500 € zu bezahlen.
Meine Frage, lohnt sich der Weg zum Anwalt? Hab leider keine Rechtschutzversicherung. Hinzu kommt, das ich dort nur 2 Wochen gearbeitet habe, so das mein Lohn kaum höher als diese 500 € war.

Vielleicht ist ja hier jemand, der sich mit solchen dingen auskennt, habe in andern Foren bisher keine Antwort bekommen



Da ist man doch über die Zeitarbeitsfirma versichert, das Autohaus müsste sich also an die wenden. Oder sehe ich das falsch?


hallo

deine arbeitgeber muss dafür haften für den kompletten schaden..
das heißt eigentlich läuft garnichts über die versicherung vom autohaus !
desweiteren musst du als arbeitnehmer nicht für die SB aufkommen



Philipp13
  • Themenstarter
Philipp13's Polo 6N2

ich sehe das ja auch so, das die zeitarbeitsfirma bezahlen muss. ich suche jetzt nur eher nach der gesetzeslage, das ich argumentieren kann.
vielleicht geh ich zum anwalt, der soll nen kurzbrief schreiben ans autohaus und fertig.


würde auf jeden fall rechtlichen beistand holen .


beratung beim rechtsanwalt, für so n kurzes schreiben kost meist so 35-50 euro. danach hat man meist ruhe


Philipp13
  • Themenstarter
Philipp13's Polo 6N2

also ich war letztens erst beim anwalt, der wollte schon 170 € haben, nur damit er mich anhört. da gibts wohl ne höchstgrenze von 200 €, die so nen erstes gespräch kosten darf?


hart, ist dann auch wohl wieder unterschiedlich. einfach mal anrufen und fragen


Wenn ein Mitarbeiter mit einem Fahrzeug gegen einen Gegenstand fährt, dann ist das grundsätzlich ein Arbeitsunfall. In deinem Fall zum Glück ohne Personenschaden.
Für den entstandenen Sachschaden kommt die Versicherung des Arbeitgebers auf. Ist das nicht der Fall haftet der Unternehmer/Betriebsleiter.

Der Mitarbeiter wird grundsätzlich nicht haftend gemacht, schon gar nicht mit der Zahlung von Selbstbeteiligungen.

Selbst als Zeitarbeiter unterliegst du dem Arbeitsschutzmanagement des ausleihenden Betriebes.

Wär ja landunter, wenn plötzlich für alle Arbeitsunfälle der Mitarbeiter haftend gemacht werden würden.


Wenn ich später Mittag mach, blätter ich für dich noch ein wenig in den BG Unterlagen.

Wende dich doch mal an die BAUA, die betreuen, soweit ich weiß, auch Rechtsfragen. Zur Not leiten die dich auch an den richtigen Ansprechpartner weiter.

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Philipp13
    • Themenstarter
    Philipp13's Polo 6N2

    super, danke dir vielmals für deine mühen


    Ach Quatsch, ich bin Sicherheitstechnikingenieur. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und deren Abwicklung ist meine tägliche Aufgabe.


    Philipp13
    • Themenstarter
    Philipp13's Polo 6N2

    und ich bin auf dein wissen angewiesen, da es die erste antwort war, mit der ich wirklich was anfangen kann


    Antworten erstellen

    Ähnliche Themen