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Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hat jemand eine Ahnung, ab wann ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid teuer wird? Also ab wann man zusätzliche Kosten hat?

Danke



Ich würde mal sagen ab dem Moment an dem Du keine Rechtsschutzversicherung hast und Du nicht im Recht bist und es vor Gericht geht.

Nichts desto trotz gilt hier im Forum:

Zitat:

Bei der Eröffnung von Threads sind adäquate und aussagekräftige Titel zu wählen. Reisserische Titel, wie "Hilfe!", "Wichtig!", "Dringend!" sind unzulässig. Titel dürfen nicht in Kapitalschrift (Grossbuchstaben) abgefasst werden.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Danke für das Zitat. Wusste ich nicht.

Was soll das heißen: Ab dem Punkt wo ich keine Rechtsschutz habe? Das ist wieder eine Antwort ohnesgleichen. :-/



worum gehts denn? und wie hoch ist der betrag?


Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast wirst Du die Kosten tragen müssen sobald es vor Gericht geht.

Legst Du einen Einspruch ein (zum Beispiel bei der Anhörung) und der wird ohne weiteres anerkannt, dann hast Du außer deiner Zeit und der Briefmarke ja keine kosten.

Wird der Einspruch nicht anerkannt erhälst Du deinen Bußgeldbescheid. Dann kannst wieder einsprechen, wird es dann wieder nicht anerkannt wandert die Akte zur Staatsanwaltschaft und geht vor Gericht.

Allerdings macht in meinen Augen ein Einspruch nur dann Sinn wenn man eine Rechtsschutz- bzw. Verkehrsrechtsschutzversicherung hat.

Zitat:

Was soll das heißen: Ab dem Punkt wo ich keine Rechtsschutz habe? Das ist wieder eine Antwort ohnesgleichen. :-/


Das keine Antwort ohnesgleichen, nur hast Du Ihn zerpflückt und nicht vollständig zitiert...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Der Betrag ist 145,50 €. Laut OwiG § 17c werden meine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Ausserdem war ich krank... Eine Unaufmerksamkeit und schon bin ich bei denen ein notorischer Verkehrssünder. :-(


Warum notorischer Verkehrssünder?

Für 145,50€ muss ja schon ein bissle was gewesen sein oder?


wenn du keine rechtschutzversicherung hast ...wird es teuer

meint der werte herr, falls es jetzt an dem textverständnis hapert


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Für eine rote Ampel unter 1 Sekunde ist 90 € und 3 Punkte vorgesehen. Wie können die 120 € berechnen?



weil die es könn

seh es ein, da kommst nicht drum rum, den aufwand (nicht die kosten) den du hast ist es nichtmal wert drüber nachzudenken


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ich kann hier nichts einsehen. Die Bullen lachen mich aus wenn ich ne Anzeige wegen Verkehrsgefährdung machen will und ich bin bei EINEM Ding der Dumme?


Ja und? Die 90€ sind das Bußgeld und die Bearbeitungsgebühr die je nach Landkreis etc. von 20 - 40 liegt...


Zitat:

Die Bullen lachen mich aus wenn ich ne Anzeige wegen Verkehrsgefährdung machen will und ich bin bei EINEM Ding der Dumme?


Sieh es ein - dich hat man erwischt, den Verkehrsgefährder eben nicht.

Da hatten wir auch mal so einen Fall, der Polizist sagte auch zu uns dass eine Anzeige eh nix bringt da ja kein Unfall passiert ist und so Aussage gegen AUssage stehen würde - zumal der Halter nicht immer der Fahrer ist.

Im Endeffekt wegen eine Lapalie über die man sich vllt. mal 1-2 Stunden aufregt hätte man einen Arbeitsaufwand von Wochen verursacht.


Wo ist das Problem im Straßenverkehr zu seinen Fehlern zu stehen?

Sorry, wenn ich zu schnell bin war ich zu schnell. - da ist dann auch egal ob mich vor 2 Wochen mal einer blöd geschnitten hat.

Wenn ich über die rote Ampel baller, dann war Ich es und nicht der der letzte Woche mein Auto angerempelt hat.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Die BEarbeitungsgebühr habe ich wohl nicht mit eingerechnet. 120 € Strafe und 20 € Bearbeitungsgebühr. 3,50 € Porto...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

Sorry, wenn ich zu schnell bin war ich zu schnell - da ist dann auch egal ob mich vor 2 Wochen mal einer blöd geschnitten hat


Das Recht ist da auf deiner Seite ja. Aber es geht hier auch eher um meinen Job. Mit 6 Punkten wird das nichts mehr.

Deshalb wollt ich auch fragen, ob ich meinen Einspruch nach Terminvergabe zur Vorladung noch zurückziehen kann, ohne das Mehrkosten auf mich zukommen.

Dann hat wenigstens der Staatsanwalt ein Einsehen gehabt! Also in die Akte!


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also hat bis jetzt hier jeder seinen Bußgeldbescheid hingenommen... Hätt ich nicht gedacht. Gut gemacht.


was bleibt ein denn übrig ?

wen man scheiße baut muss man gerade stehen fertig


Zitat:

Das Recht ist da auf deiner Seite ja. Aber es geht hier auch eher um meinen Job. Mit 6 Punkten wird das nichts mehr.


Wie mit 6 Punkten, dann hast ja schonmal rumgetüddelt irgendwo oder?

Gut ich gebe zu, ich finde das neue Paybacksystem von Flensburg auch nicht so pralle - hätten die lieber mal was gegen die "Handy am Ohr schminken im Rückspiegel mit der Kippe im Maul-Fraktion" unternommen und die stärker bestraft - denn sowas ist meiner Meinung nach fahrlässiger als Außerorts mal 10 km/h zu schnell zu fahren...

Zitat:
wen man scheiße baut muss man gerade stehen fertig


So siehts aus...


ich hab ne rechtschutzversicherung, und die werde ich nutzen , wenn ich se brauche, dafür zahle ich sie ja.


Zitat:

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast wirst Du die Kosten tragen müssen sobald es vor Gericht geht.


nicht als gewinner


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ja ist ja alles richtig. Die Frage war auch nicht, MUSS ICH DAS ZAHLEN? Sondern: Ab welcher STUFE kommen die Kosten auf mich zu. Ab dem Zeitpunkt wo der Staatsanwalt die Sache bekommt, oder erst, wenn ich vorgeladen werde?

Und kann ich im Falle der Vorladung meinen Einspruch noch zurück ziehen?
Mir gehts darum, dass der Staatsanwalt, insofern er es in die Hände bekommt alles nochmal prüft. Können ja Messfehler dabei sein o.ä. Oder rechtlich unzulässige Erhöhungen (wie ich finde).

Das würde er mir ja dann schreiben. Nur ist die Frage, ob ich da schon Prozesskosten oder eben sein gehalt zahlen muss, oder erst ab der Vorladung.

Es kann ja sein, das irgendjemand von euch schon mal Einspruch eingelegt hat und vorm Richterstuhl hockte. Ob gewonnen oder nicht. Mehr wollt ich ja eigentlich nicht.

Zitat:

Wie mit 6 Punkten, dann hast ja schonmal rumgetüddelt irgendwo oder?


Ja natürlich. Überholvorgang Kraftfahrstraße mit Drängler. Da habe ich auch nicht gemeckert. Sowas passiert eben.


Zitat:

nicht als gewinner


Und wieviele solcher Verfahren werden gewonnen?


Zitat:
Können ja Messfehler dabei sein o.ä. Oder rechtlich unzulässige Erhöhungen (wie ich finde).


Bei einem normalen Blitzer vllt. schon - bei einem Fest installierten Rote Ampel Blitzer wohl eher weniger...



Jetzt kommt mal meine Meinung:

Wer die Zeit hat sich wegen sowas Gedanken zu machen, der gehört wohl zu den wenigen Glücklichen die im Leben keine wirklichen Probleme haben.


Also wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast geh damit zum Anwalt und der soll gucken was er machen kann
Wenn du keine hast
Bezahl die scheiße und leb mit den Konsequenzen...


Hallo.

Wenn es um Deinen Job und Deine Existenz geht, dann kannst Einspruch einlegen und versuchen ein Fahrverbot zu umgehen gegen Zahlung einer höheren Geldstrafe. Das geht schon mal.
Ohne Anwalt wird das aber bestimmt schwer, ohne Rechtsschutz ggf. halt auch teuer.

Ansonsten gebe ich den Vorrednern Recht, man muss halt zu seinen Fehlern stehen und mit den Konsequenzen leben.

Grüße

Markus


Und warum gehts jetzt um die Existenz?

Klar gibt 3-Punkte aber noch kein Fahrverbot - und warum sollte es bei Dir Fahrverbot geben?


Sorry, hatte überlesen, dass damit ja eigentlich kein Fahrverbot aussteht .
Er schrieb in #14, dass es um seinen Job geht. Da hängt ja schon mal was an Existenz dran, je nachdem was man beruflich macht.

Oder habe ich da schon wieder was überlesen.

Grüße


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Gut da hier anscheinend niemand lesen kann, lassen wir es einfach.

Niemand wollte eure Meinung zum Fehler eingestehen hören. Es ist völlig scheiß egal um was es geht. Ich habe lediglich gefragt, ab WANN man mehr Geld zahlen muss. Da will ich nicht hören: zahle lieber und stehe zu deinen Fehlern. Das war nie die Frage!

Für alle die es interessiert: im Fahrdienst werden maximal 3 Punkte akzeptiert. Da ich mit meiner Lebensgefährtin umziehe, brauch ich auch einen neue Job. Aber im Fahrdienst werde ich keinen Job mit 6 Punkten bekommen.
Und da es zur Familienplanung schon um was geht, HABE ICH DAMIT KEINE ANDEREN PROBLEME ZUR ZEIT. Zufrieden?


Es war des weiteren kein fester Blitzer.

Schliesst den Thread einfach!


Jetzt komm mal wieder runter, hättest ja gleich von Anfang an schreiben können was genau Sache ist und nicht so häppchenweiße und verwirrend.

Ich denke wenn Du mit deinem Zukünftigen Arbeitgeber redest akzeptiert er sicher auch 6 Punkte wenn Du vllt. sagen kannst, dass die anderen 3 Punkte in 1/2 Jahr verfallen o.ä.

Wäre ja Benachteiligung.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

Ich denke wenn Du mit deinem Zukünftigen Arbeitgeber redest akzeptiert er sicher auch 6 Punkte wenn Du vllt. sagen kannst, dass die anderen 3 Punkte in 1/2 Jahr verfallen o.ä.



Die Chefs wollen meistens die Flensburg-Akte sehen. Da kann man nicht viel um den heißen Brei reden. Tut mir leid, wenn ich hier hoch gefahre bin. Aber die Frage war klar. Und die Antworten eher unklar.


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