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H-Kennzeichen oldtimer wer kennt sich aus?!

PissBerg
  • Themenstarter

Hallo leute giebt es hier jemand der sich mit den H-kennzeichen auskennt?

bräuchte mal bischen infos über die vorschriften usw.
habe im netz darüber nicht wirklich was gefun den!

Bekommt man mit einem komplett orginalen kfz (bj: 1977) ein H-kennzeichen,
auch wenn "nur" das Fahrwerk ausgetauscht wurde, gegen ein TA-Technik?!

MFG DANKE!



ich bin mir da auch nicht ganz sicher aber was ich weis dürfen nur teile verbaut werden die auch Original in der Ausführung waren d.h. wenn es den mit 55 PS und 90PS gab darfst nen 90 PS Motor reinbauen aber kein 210PS Motor so mal als beispiel das ist jetzt das was ich weis


gelöschtes Mitglied

    Du darfst alles verbauen was damals verbaut werden konnte . Bei ta würde sagen nein da die Firma deutlich jünger ist



    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Welche Umbauten werden anerkannt?

    Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
    Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
    Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

    das heist das du ein TA-Technik nicht verbauen kannst.

    firma steffan/koni hatte damals schon fahrwerke und das währe zeitgemäß


  • PissBerg
    • Themenstarter

    und wie wird das überprüft oder wer überprüft das ganze?! oder sieht das die zulassungsstelle anhand vom fahrzeugschein weil das fahwerk muss man ja auch eintragen und wenn die an der zulassungsstelle das sehn dann sagt die einfach nein das geht so nicht oder wie wird das gemacht?!


    Das Auto bekommt beim Tüv eine H-Abnahme, dabei entscheidet er dann obs mit dem Fahrwerk geht oder nicht.

    Ist im prinzip das gleiche wie eine normale HU nur das dort auf H zusätzlich geprüft wird.

    Aus eigenen Erfahrungen kann ich euch sagen, das nicht alles so heiß gegessen wird wie gekocht


    PissBerg
    • Themenstarter

    ok also die h-abnahme die hat das auto schon .. also ich denk der vorbesitzer hat die abnahme machen lassen und hat dadanach das fahrwerk eingebaut! aber muss ich jetzt nochmal eine h-abnahme machen? ich denk mal nicht!


    du musst das fahrwerk eintragen lassen beim tüv. und der entscheidet dann obs geht oder nicht, kann dir hier niemand beantworten


    auf alle fälle eintragen lassen. da es damals schon fahrwerke gab wird das nicht das problem sein. nur solltest du am besten beim tüv fragen



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