Kann ich statt den serienmäsigen 14zoll auch die vw 15zoll felgen fahren?
Meine reifen sind nämlich schon 10jahre alt und der eine gehört gewuchtet ...
Also gleich komplett weg...
Zitat:
die vw 15zoll felgen fahren?
Laut Rechner geht das ohne Tachoangleichung. Passen müssten die auch, sind vom Abrollumfang etwas kleiner und ja schmaler...musst halt nur eintragen lassen denk ich mal
Jo, passt und muss eingetragen werden.
Zitat:
Jo, passt und muss eingetragen werden.
Zitat:
Wie könnt ihr die Frage beantworten ohne zu wissen um welche Felge es geht: Lochkreis, Lochzahl, ET, Breite,....Gibt doch von VW 15 Zoll-Felgen in verschiedenen Ausführungen.
Zitat:
Es geht ja hauptsächlich um die Reifen (Überschrift) denk ich mal
Ich habe es auch so verstanden dass es primär um die Reifen geht und habe ebenfalls, gerade da es keine weiteren Angaben zur Felgen gibt, vorausgesetzt dass soviel Sachverstand vorhanden ist, dass die Reifen auf den Felgen montiert werden dürfen und sie auch auf das Auto passen..
Davon ab, wäre mir neu dass die Et bei Sommer und Winterreifen unterschiedliche Grenzwerte haben sollen.
Woher du deine Aussage über die Reifenfreigabe bis 6J bei Winterreifen hast weiß ich auch nicht. Hankook sowie Kumho geben den 175/50R15 beide bis 6,5j frei. Eine Et grenze gibt es dabei nicht da für den Sitz des Reifens auf der Felgen irrelevant ist.
Natürlich gibt es bei jedem Pkw dann auch eine Et Grenze, die wird man aber mit Originalfelgen nicht unterschreiten.
Ich war selbst auf der Suche nach einem schicken Winterreifen und habe deshalb alle bekannten Hersteller zwecks einer Freigabe für Reifen/Felgenkombinationen welche als Sommerreifen möglich sind angeschrieben. Alle sagten mir, dass dies mit Winterreifen nicht möglich ist.
Zitat:
Davon ab, wäre mir neu dass die Et bei Sommer und Winterreifen unterschiedliche Grenzwerte haben sollen.
Woher du deine Aussage über die Reifenfreigabe bis 6J bei Winterreifen hast weiß ich auch nicht.
Hankook sowie Kumho geben den 175/50R15 beide bis 6,5j frei.
Eine Et grenze gibt es dabei nicht da für den Sitz des Reifens auf der Felgen irrelevant ist.
Natürlich gibt es bei jedem Pkw dann auch eine Et Grenze, die wird man aber mit Originalfelgen nicht unterschreiten.
Zitat:
Möchte er zum Beispiel den genannten Reifen als Winterreifen fahren, muss meist die ET zwecks Freigabe noch geringer sein als bei Sommerreifen.
Zitat:
selbst wenn es sie als originalfelgen für den Polo geben würde
Soviel dazu...
Auch habe ich gelesen dass du die Informationen von Hankook haben sollst, ich habe von offizieller Seite aber eben die Freigabe über 6,5J und den Reifen auch problemlos auf einer 6,5J eingetragen bekommen..
Ich werde jetzt auch mit Sicherheit keine Freigabe hier online stellen, die bekommt man spezifisch auf den eigenen Namen und das jeweilige Fahrzeug ausgestellt und das ohne großen Aufwand online über die jeweiligen Herstellerseiten.
Juhuu Blitzkrieg
wie man doch mit ner Frage nach Reifen einen Streit vom Zaun brechen kann
Naja zurück zum Thema und rekapituliert:
Also die REIFEN sind ok, mit der dazu und auf das Auto passenden FELGE.
Damit sollte die Frage von P0L0 LL beantwortet sein und somit das Thema abgefrühstückt...
VORSCHLAG:
Zitat:
mit der dazu [....passenden FELGE.
Zitat:
Ich finde es schon wichtig dies zu erwähnen.
Ich wollte es nur nochmal in deiner Zusammenfassung erwähnen, da bei dem restlichen Wirrwar ja niemand mehr die Infos findet, falls irgendwann mal jemand dieses Thread aufsucht um Infos zu erhalten.
Mehr nicht
Zitat:
... bei Winterreifen max 6x15 sein
Zitat:
Da müsste er bei einer 6.5J mindestens einen 185er montieren. (Gibts für den Polo passend aber nicht in 15 Zoll).
D.h. die Felge darf mit 175/50 R15....
... bei Sommerreifen max 6.5x15 sein
... bei Winterreifen max 6x15 sein
Ich frag eigendlich nur weil ich wie oben schon steht was gelesen habe, das der 175er was mit Leergewicht zu tun hatte, da ja anscheinend die "grôßeren" Motoren den 185 ham..
Das ich Lochkreis 4x100 brauch is mir auch kla, und eintragen lass ich die eh nich, tu dann zum tüv in 2 jahren wieder die alten drauf, ich fahr ja nur 4 monate polo,, hab schon 15" 16" und 17" Alus eingetragen also neu ist mir das alles nicht...
Da brauchst du doch nur auf den Traglastindex auf dem Reifen gucken. So wie ich das gesehen habe, haben so gut wie alle 175/50 R15 den Traglastindex 75 = 385 kg.
Das ergibt eine max. Achslast von 770 kg. Wenn du jetzt in deinen Fahrzeugschein schaust und eine geringere Achslast angegeben ist, kannst du die Reifen ohne Probleme fahren.
Reifenindex 75H
Heist ja bis 210km/h und 387kg Traglast
Jetz hab ich Achslast 790kg und darf die wegn 8kg net fahren -.-
zur not lass dir halt nen sitzplatz streichen und auf die nötige achslast runter schreiben.
warum machst du dir um sowas denn gedanken wenn du sie eh nicht eintragen lassen willst.
Stimmt, es sind 387 kg. Stand wohl in der Tabelle falsch drin, in der ich geguckt habe. Somit hast du aber 16 kg zu viel und nicht 8 kg.
Verzichte auf die Reifen oder laste das Auto ab.
8kg pro reifen halt.. Die maximale achslast erreicht ma dich nie ey son kack
Naja war wohl nix
Naja wenn der reifen platzt is a scheise oder?
Probleme mit Traglast bekommst du nur, wenn du das Auto voll beladen hast!
Du kannst es nur wissen, wenn du nur die Vorder- oder Hinterachse auf die Waage stellt und dann weisst, wie hoch die Achslast ist
naja an der vorderachse kann die volle achslast auch ausgenutzt werden wenn man zügig unterwegs ist .
vorne wiegt halt motor und karosse immer ein paar kg.
aber das sind eh alles nur ca angaben und ein reifen mit zb 300kg traglast kann ohne probleme mehr ab.
es sind nur angaben mit sicherheitsreserven wegen überladen usw
Bei Winterreifen wird da bei einer Eintragung eh oft ein Auge zugedrückt bzw. die zulässige Geschwindigkeit herabgesetzt.
Einfach mal beim Tüv nachfragen.
Allerdings kann ich das ganze Buhei nicht verstehen wenn man sie eh nicht eintragen lässt, was ja auch nicht die Welt kostet.
was hat denn die geschwindigkeit mit der zulässigen achslast zu tun?
da wird mal gar kein auge zugedrückt bei der achslast.
geschwindigkeit muss nur aufkleber beim tachon hin
Die Traglast wird auf der Reifenfreigabe in Verbindung mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angegeben.
Wie genau das zusammen hängt bzw. ausgelegt wird weiß ich zwar nicht, jedoch könnte ich mir vorstellen dass die Belastung auf den Reifen bei Beispielsweise 170 eine andere als bei 210km/h ist.
Es ist ja auch möglich Winterreifen zu fahren, die für niedrigere Geschwindigkeiten zugelassen sind als es das Fahrzeug bauartbedingt vorgibt.
Dies ist in § 36 der StVZO festgelegt.
§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.
Wenn diese Argumentation den Prüfer nicht überzeugt dann ist es immer noch möglich mit einer Ablastung der Ache(n) die Reifen einzutragen.
Es wäre aber auch nicht das erste mal, dass bei der Achslast, sofern sie nur minimal unterschritten wird, ein Auge zugedrückt wird.
tolle erklärung.
hat dennoch nichts miteinander zu tun wenn es um die zulassung am fahrzeug geht.
mein prüfer drückt kein auge zu. weder bei gewicht noch kmh noch bei bodenfreiheit oder sonstiges