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175 50 15 anstatt 185 55 14 ?

p0L0 LL
  • Themenstarter
p0L0 LL's Polo 6N2

Kann ich statt den serienmäsigen 14zoll auch die vw 15zoll felgen fahren?
Meine reifen sind nämlich schon 10jahre alt und der eine gehört gewuchtet ...
Also gleich komplett weg...



Zitat:

die vw 15zoll felgen fahren?

Welche genau?


Laut Rechner geht das ohne Tachoangleichung. Passen müssten die auch, sind vom Abrollumfang etwas kleiner und ja schmaler...musst halt nur eintragen lassen denk ich mal



Jo, passt und muss eingetragen werden.


Zitat:

Jo, passt und muss eingetragen werden.

Hellseher

Wie könnt ihr die Frage beantworten ohne zu wissen um welche Felge es geht:
Lochkreis, Lochzahl, ET, Breite,....
Gibt doch von VW 15 Zoll-Felgen in verschiedenen Ausführungen.

Der Reifen ist zum Beispiel mit Reifenfreigabe nur bis 6J (bei erhöhtem Luftdruck bis 6,5J) als Sommerreifen freigegeben.
Möchte er zum Beispiel den genannten Reifen als Winterreifen fahren, muss meist die Breite zwecks Freigabe noch geringer sein als bei Sommerreifen.


Zitat:

Wie könnt ihr die Frage beantworten ohne zu wissen um welche Felge es geht: Lochkreis, Lochzahl, ET, Breite,....Gibt doch von VW 15 Zoll-Felgen in verschiedenen Ausführungen.


Das weis ich auch, nur SO viel Sachverstand hat P0L0 LL doch wohl will ich hoffen, dass er weis, dass felgen nich schleifen dürfen O.o

Es geht ja hauptsächlich um die Reifen (Überschrift) denk ich mal


Zitat:

Es geht ja hauptsächlich um die Reifen (Überschrift) denk ich mal

Selbst wenn es ihm hauptsächlich um die Reifen geht, sind die Felgenmaße wichtig um überhaupt beurteilen zu können ob er die Reifen auf die Felgen ziehen darf.
Siehe mein Post oben.
Zum Beispiel gibts originalfelgen in 7x15. Und da kannste den Reifen selbst als Sommerreifen (s.o.) knicken.

Dann wäre da auch noch Möglichkeit 2: Es geht ihm um Winterreifen, was ja zur Jahreszeit passen würde.
Da müsste er bei einer 6.5J mindestens einen 185er montieren. (Gibts für den Polo passend aber nicht in 15 Zoll).
Der 175er ginge dann auch nur bis maximal 6J (Aussage Hankook).


Ich habe es auch so verstanden dass es primär um die Reifen geht und habe ebenfalls, gerade da es keine weiteren Angaben zur Felgen gibt, vorausgesetzt dass soviel Sachverstand vorhanden ist, dass die Reifen auf den Felgen montiert werden dürfen und sie auch auf das Auto passen..


Davon ab, wäre mir neu dass die Et bei Sommer und Winterreifen unterschiedliche Grenzwerte haben sollen.

Woher du deine Aussage über die Reifenfreigabe bis 6J bei Winterreifen hast weiß ich auch nicht. Hankook sowie Kumho geben den 175/50R15 beide bis 6,5j frei. Eine Et grenze gibt es dabei nicht da für den Sitz des Reifens auf der Felgen irrelevant ist.

Natürlich gibt es bei jedem Pkw dann auch eine Et Grenze, die wird man aber mit Originalfelgen nicht unterschreiten.


Ich war selbst auf der Suche nach einem schicken Winterreifen und habe deshalb alle bekannten Hersteller zwecks einer Freigabe für Reifen/Felgenkombinationen welche als Sommerreifen möglich sind angeschrieben. Alle sagten mir, dass dies mit Winterreifen nicht möglich ist.

Zitat:

Davon ab, wäre mir neu dass die Et bei Sommer und Winterreifen unterschiedliche Grenzwerte haben sollen.

Ich sagte nie, dass die Grenzen von unterschiedlichen ET's bei Sommer- und Winterreifen anders liegen. Ich habe mich auf die Felgenbreite bezogen.
Sollte dir der Unterschied zwischen Maulweite (Felgenbreite) und Einpresstiefe (ET) nicht geläufig sein, google bitte danach.

Zitat:
Woher du deine Aussage über die Reifenfreigabe bis 6J bei Winterreifen hast weiß ich auch nicht.

Bitte lese meinen Beitrag richtig. Wie dort schon erwähnt stammt diese Aussage zum Beispiel von Hankook.

Zitat:
Hankook sowie Kumho geben den 175/50R15 beide bis 6,5j frei.

Zeige mir bitte diese aktuelle Freigabe!
Bei Sommerreifen geht das. Siehe meinen Beitrag #5. Da hatte ich das schon geschrieben.
Meine Aussage war aber wie du bei genauem lesen feststellen kannst auf Winterreifen bezogen.
Also welcher Winterreifen (genaues Modell) ist angeblich freigeben?

Zitat:
Eine Et grenze gibt es dabei nicht da für den Sitz des Reifens auf der Felgen irrelevant ist.

Ich glaube zu dieser Aussage ist jeglicher Kommentar überflüssig.

Zitat:

Natürlich gibt es bei jedem Pkw dann auch eine Et Grenze, die wird man aber mit Originalfelgen nicht unterschreiten.

Du bekommst also zum Beispiel 6x15 ET 55 problemlos auf den Polo



Zitat:

Möchte er zum Beispiel den genannten Reifen als Winterreifen fahren, muss meist die ET zwecks Freigabe noch geringer sein als bei Sommerreifen.



Soviel dazu...


Ich lese deine Beiträge richtig, vielleicht solltest du dies aber selbst auchmal tun

Deine überheblichen Kommentare legen eine gewisse unangenehme Aggressivität an den Tag, die ich hier für nicht angebracht halte..


Auch habe ich gelesen dass du die Informationen von Hankook haben sollst, ich habe von offizieller Seite aber eben die Freigabe über 6,5J und den Reifen auch problemlos auf einer 6,5J eingetragen bekommen..

Ich werde jetzt auch mit Sicherheit keine Freigabe hier online stellen, die bekommt man spezifisch auf den eigenen Namen und das jeweilige Fahrzeug ausgestellt und das ohne großen Aufwand online über die jeweiligen Herstellerseiten.


Eine Felgen mit ET55 würde, selbst wenn es sie als originalfelgen für den Polo geben würde, die Et grenze nicht unterschreiten. Wenn dann überschreitet diese Felge einen Wert bei dem die Freigängigkeit nicht mehr gegeben sein könnte. Dass die Felge bei solchen ETs irgendwann auch am Federbein anstehen würde sollte ebenso klar sein.


Aber vielleicht lässt man auch einfach mal den Threadersteller selbst antworten was er denn nun genau vorhat bzw. ob seine Frage damit nicht sowieso schon längst beantwortet ist.


Zitat:

selbst wenn es sie als originalfelgen für den Polo geben würde

Es sagte niemand, dass es Polo-Felgen sind, sondern lediglich welche von VW.

Zitat:
Soviel dazu...

Geb ich zu Tippfehler. Auf sowas kann man aber auch anders hinweisen.

Zitat:
Auch habe ich gelesen dass du die Informationen von Hankook haben sollst, ich habe von offizieller Seite aber eben die Freigabe über 6,5J und den Reifen auch problemlos auf einer 6,5J eingetragen bekommen..

Diese Winterreifen-Freigabe würde ich gerne sehen.
Meine Mail-Adresse bekommst du per PN und kannst siew mir dann schicken.

Zitat:
Ich werde jetzt auch mit Sicherheit keine Freigabe hier online stellen, die bekommt man spezifisch auf den eigenen Namen und das jeweilige Fahrzeug ausgestellt und das ohne großen Aufwand online über die jeweiligen Herstellerseiten.

Verständlich.
Aber die genaue Bezeichnung des Winterreifen-Modells welches auf dem Gutachten steht, kannst du ja hier nennen.



Juhuu Blitzkrieg

wie man doch mit ner Frage nach Reifen einen Streit vom Zaun brechen kann

Naja zurück zum Thema und rekapituliert:
Also die REIFEN sind ok, mit der dazu und auf das Auto passenden FELGE.

Damit sollte die Frage von P0L0 LL beantwortet sein und somit das Thema abgefrühstückt...

VORSCHLAG:


Zitat:

mit der dazu [....
  • passenden FELGE.


  • D.h. die Felge darf mit 175/50 R15....
    ... bei Sommerreifen max 6.5x15 sein
    ... bei Winterreifen max 6x15 sein (je nach Hersteller auch bis 6,5x15 möglich)

    (editiert)


    Zitat:

    Ich finde es schon wichtig dies zu erwähnen.


    Hast du ja (über deine Posts verteilt) jetzt zum 3. mal...


    Ich wollte es nur nochmal in deiner Zusammenfassung erwähnen, da bei dem restlichen Wirrwar ja niemand mehr die Infos findet, falls irgendwann mal jemand dieses Thread aufsucht um Infos zu erhalten.

    Mehr nicht


    Zitat:

    ... bei Winterreifen max 6x15 sein


    hy Tim, das ist so nicht ganz richtig, Kumho gibt dir ne Freigabe beim winterreifen 175/50 R15 bis 6,5 J Felgen.
    Hab erst vor zwei wochen nachgefragt

    ich macht diesen Reifen jedenfals auf eine 6J Felge

    mfg Daniel


    Zitat:

    Da müsste er bei einer 6.5J mindestens einen 185er montieren. (Gibts für den Polo passend aber nicht in 15 Zoll).


    ? Es gibt doch den 185/45 R15...

    Zitat:

    D.h. die Felge darf mit 175/50 R15....
    ... bei Sommerreifen max 6.5x15 sein
    ... bei Winterreifen max 6x15 sein



    Das ist schlichtweg völlig FALSCH! Ich fahre jetzt den dritten Winter mit den Reifen und seit dem letzten Winter auf 6,5x15. Ich habe die Kumho KW 23 Winterreifen drauf, eine Freigabe bis 6,5 Zoll mit min. 2,4 bar Luftdruck habe ich auch und der TÜV hat sie auch anstandslos eingetragen.


    p0L0 LL
    • Themenstarter
    p0L0 LL's Polo 6N2

    Ich frag eigendlich nur weil ich wie oben schon steht was gelesen habe, das der 175er was mit Leergewicht zu tun hatte, da ja anscheinend die "grôßeren" Motoren den 185 ham..

    Das ich Lochkreis 4x100 brauch is mir auch kla, und eintragen lass ich die eh nich, tu dann zum tüv in 2 jahren wieder die alten drauf, ich fahr ja nur 4 monate polo,, hab schon 15" 16" und 17" Alus eingetragen also neu ist mir das alles nicht...


    Da brauchst du doch nur auf den Traglastindex auf dem Reifen gucken. So wie ich das gesehen habe, haben so gut wie alle 175/50 R15 den Traglastindex 75 = 385 kg.
    Das ergibt eine max. Achslast von 770 kg. Wenn du jetzt in deinen Fahrzeugschein schaust und eine geringere Achslast angegeben ist, kannst du die Reifen ohne Probleme fahren.


    p0L0 LL
    • Themenstarter
    p0L0 LL's Polo 6N2

    Reifenindex 75H

    Heist ja bis 210km/h und 387kg Traglast
    Jetz hab ich Achslast 790kg und darf die wegn 8kg net fahren -.-


    gelöschtes Mitglied

      zur not lass dir halt nen sitzplatz streichen und auf die nötige achslast runter schreiben.

      warum machst du dir um sowas denn gedanken wenn du sie eh nicht eintragen lassen willst.


      Stimmt, es sind 387 kg. Stand wohl in der Tabelle falsch drin, in der ich geguckt habe. Somit hast du aber 16 kg zu viel und nicht 8 kg.

      Verzichte auf die Reifen oder laste das Auto ab.


      p0L0 LL
      • Themenstarter
      p0L0 LL's Polo 6N2

      8kg pro reifen halt.. Die maximale achslast erreicht ma dich nie ey son kack

      Naja war wohl nix


      p0L0 LL
      • Themenstarter
      p0L0 LL's Polo 6N2

      Naja wenn der reifen platzt is a scheise oder?


      Probleme mit Traglast bekommst du nur, wenn du das Auto voll beladen hast!

      Du kannst es nur wissen, wenn du nur die Vorder- oder Hinterachse auf die Waage stellt und dann weisst, wie hoch die Achslast ist


      gelöschtes Mitglied

        naja an der vorderachse kann die volle achslast auch ausgenutzt werden wenn man zügig unterwegs ist .

        vorne wiegt halt motor und karosse immer ein paar kg.

        aber das sind eh alles nur ca angaben und ein reifen mit zb 300kg traglast kann ohne probleme mehr ab.

        es sind nur angaben mit sicherheitsreserven wegen überladen usw


        Bei Winterreifen wird da bei einer Eintragung eh oft ein Auge zugedrückt bzw. die zulässige Geschwindigkeit herabgesetzt.

        Einfach mal beim Tüv nachfragen.

        Allerdings kann ich das ganze Buhei nicht verstehen wenn man sie eh nicht eintragen lässt, was ja auch nicht die Welt kostet.


        gelöschtes Mitglied

          was hat denn die geschwindigkeit mit der zulässigen achslast zu tun?

          da wird mal gar kein auge zugedrückt bei der achslast.

          geschwindigkeit muss nur aufkleber beim tachon hin


          Die Traglast wird auf der Reifenfreigabe in Verbindung mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angegeben.

          Wie genau das zusammen hängt bzw. ausgelegt wird weiß ich zwar nicht, jedoch könnte ich mir vorstellen dass die Belastung auf den Reifen bei Beispielsweise 170 eine andere als bei 210km/h ist.

          Es ist ja auch möglich Winterreifen zu fahren, die für niedrigere Geschwindigkeiten zugelassen sind als es das Fahrzeug bauartbedingt vorgibt.
          Dies ist in § 36 der StVZO festgelegt.

          § 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:

          Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

          Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.


          Wenn diese Argumentation den Prüfer nicht überzeugt dann ist es immer noch möglich mit einer Ablastung der Ache(n) die Reifen einzutragen.



          Es wäre aber auch nicht das erste mal, dass bei der Achslast, sofern sie nur minimal unterschritten wird, ein Auge zugedrückt wird.


          gelöschtes Mitglied

            tolle erklärung.

            hat dennoch nichts miteinander zu tun wenn es um die zulassung am fahrzeug geht.

            mein prüfer drückt kein auge zu. weder bei gewicht noch kmh noch bei bodenfreiheit oder sonstiges


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