vw teilemarkt

Auto anmelden mit altem Fahrzeugbrief

PoloWeib1906
  • Themenstarter

Heii wollte mal von euch wissen ob man ein Auto mit einem alten Fahrzeugbrief anmelden kann wenn ja muss man da was besonderes machen oder ist es preislich eine große Sache hab schon so viel gehört das es dann Sau teuer sein soll vielleicht könnt ihr mit ja helfen. Vielen dank schon mal



Klar kannst du den auch mit einem alten Farzeugbrief ganz normal anmelden, wenn noch kein neuer ausgestellt wurde.
Eben immer mit dem aktuellsten.
Dir wird dann ein neuer Farzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt.

Und nein, das ist nicht "sau teuer".


PoloWeib1906
  • Themenstarter

Das ist es ja es wurde schon ein neuer ausgestellt aber der vorbesitzer hat ihn verloren



das gleiche problem hab ich auch der neue brief is verloren aber der alte ist noch da nur fehlen da die zwischenzeitlichen besitzer. Hab den TÜV gefragt und der meinte solange ein brief existiert wo fgst.nr. und alles übereinstimmt kein problem


Dann ist das natürlich was ganz anderes.
Das hattest du ja so hier nicht erwähnt.

Dann muss der Vorbesitzer eine Verlusterklärung machen.
Mit dieser bekommt man einen neuen Fahrzeugbrief.
Diese muss vom Fahrzeughalter gemacht werden.
Dann braucht dieser in vielen Fällen noch eine eidesstattliche Versicherung und muss sich bei der Zulassungsstelle mit Personalausweis ausweisen können.
Den letzten Fahrzeugschein benötigst du dazu auch.

Ein Verlust von Fahrzeugbrief kostet dich bzw. denjenigen der ihn verloren hat irgendwas um die 60 Euro. Dann noch 10 Euro für die ZBT I.
Wird das ganze mit einer Fahrzeugzulassung verbunden werden die Kosten natürlich nicht doppelt berechnet.
GGf werden noch ein paar zusätzlich, kleinere Gebühren fällig.

Stell dich mal darauf ein, dass es etwas länger als 1 Monat dauern kann bis du einen neuen Fahrzeugbrief hast.

Ist der Brief nicht nur verloren gegangen sondern wurde gestohlen, muss noch eine Anzeige gemacht werden.

In deinem Falle ist der alte Fahrzeugbrief ungültig, da nach diesem bereits ein neuer ausgestellt wurde.
Wie erwähnt benötigst du immer den aktuellsten/neusten.
Ob dir dieser in dem Falle noch anerkannt wird erfährst du bei der Zulassungsstelle. Ich kann nur von den Zulasungsstelle in meinem Umkreis ausgehen.
Dort wird das nicht anerkannt und das oben genannte Prozedere wird fällig.
Also ruf mal bei der zuständigen Stelle an!


PoloWeib1906
  • Themenstarter

Okay vielen dank für die Antworten.


Antworten erstellen

Ähnliche Themen