vw teilemarkt

Neuwagen gekauft

htownhustla
  • Themenstarter

Hallo

ich habe mir einen neuwagen zugelegt der noch beim händler steht und den ich nächste woche abholen kann.
nun jetzt zu meiner frage..
ich habe meinen alten dafür in zahlung gegeben und jetzt kam meine tochter und will das auto dann doch haben.
wie verhält sich das? kann ich meinen alten wagen dann trotzdem behalten oder muss ich ihn zum händler geben?

bitte möglichst schnell um antwort

mfg



weiß ja keiner wie das vertraglich geregelt ist. am besten direkt beim händler fragen


htownhustla
  • Themenstarter

ok werde ich machen.

danke für die schnelle antwort



denke mal das man sehen kann im Vertrag das man das Auto inzahlung gegeben hat.

Aber man kann es wohlmöglich umändern.


htownhustla
  • Themenstarter

ich hoffe es doch sehr

nehmen wir mal an ich würde jetzt noch einen motorschaden fahren. dann würde ich ja sowieso nicht mehr das geld bekommen was eigentlich vereinbart war.. dann müssten die ja sowieso alles umändern.. dann sollte dass auch kein problem sein dass auto dann doch selbst zu behalten


gelöschtes Mitglied

    Der Händler wird sicher kein Problem damit haben, wenn er das alte Auto nicht nehmen muss, eher im Gegenteil..


    htownhustla
    • Themenstarter

    werde morgen noch einmal dahin fahren und alles klären.
    ich berichte morgen nochmal drüber was rausgekommen ist.


    danke für die schnellen antworten


    Hm könnte auch schlecht laufen. Da der Händler in der Regel weniger zahlt wie der offenen privat Markt.

    Wenn er das alte auto fit macht und verkauft holt er sicher weit mehr raus wie das was er dir geben will. Somit könnte ich mir vorstellen das er das nicht so prall findet.

    Es besteht ja nunmal ein Vertrag.

    Wie das im Endeffekt läuft und wie der Händler das findet kannst du nur mit dem selbst besprechen.

    Lg


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:


      Wenn er das alte auto fit macht und verkauft holt er sicher weit mehr raus wie das was er dir geben will. Somit könnte ich mir vorstellen das er das nicht so prall findet.


      Kaum ein Händler, der Neuwagen verkauft, wird sich diese Mühe bei einem alten Auto machen..Die gehen direkt in den Export, da der Händler auf so einen Wagen keine Garantie geben will..



      htownhustla
      • Themenstarter

      also ich hab im vertrag nochmal nachgeschaut. da steht dass das in zahlung genommene fahrzeug bestandteil des vertrages ist.


      gelöschtes Mitglied

        klar ist das bestandteil des vertrages.

        das bedeutet aber nicht das du den wagen wirklich zwingend ihm geben musst.

        geh da morgen hin und sag ihm der wagen muss raus aus dem vertrag und du erfüllst die anzahlung dann in bar.

        dem händler ist das garantiert nicht wichtig, das du ihm den wagen geben willst.

        ich hatte damals direkt gefragt was wäre ,wenn und da hat der händler gesagt es is ihm scheiß egal...


        htownhustla
        • Themenstarter

        ich werd es morgen mal versuchen


        Also unser VW Händler vor Ort welcher nicht sehr groß ist stellt sich nur Gebrauchtwagen auf den Hof die vielleicht 3 bis höchstens 5Jahre(wenn überhaupt) alt sind.
        Meinen 7Jahre alter 6N2 GTI mit ungewöhnlich hoher Laufleistung wurde damals dort auch für einen guten Kurs in Zahlung genommen aber dann direkt über deren Gebrauchtwagenaufkäufer zu irgendeinen "Fähnchenhändler" weitergereicht.

        Unseren 15Jahre alten 6N hatten wir dort damals auch in Zahlung gegeben,was damit passiert ist weiß ich nicht...der sollte noch nicht mal für den Export interessant gewesen sein.


        gelöschtes Mitglied

          Ich würde einfach mal beim Händler nachfragen. Im Regelfall kann man so einen Vertrag ja ändern. Ich denke in so einem Fall der Vertragsänderung, lassen die Händler schon mit sich reden.

          Selbst wenn es einen expliziten Ankaufvertrag geben würde, wäre der auch nach Absprache flexibel einsetzbar.. einfach fragen, das wird schon klappen.


          htownhustla
          • Themenstarter

          also ich war heute noch einmal beim autohaus und es ist kein problem das auto selbst zu behalten.

          danke euch


          Das ist überhaupt kein Problem ....
          Man hat 2 Wochen Zeit um vom Vertrag zurückzutreten, egal was drin steht im Vertrag.

          Meine Oma ....hat beim Kauf eines Jahreswagen ihren für 0€ in Zahlung gegeben. Ich hab nach einer Woche Wind davon bekommen und bin mit ihr zum Händler gefahren und habe das Fahrzeug für die 0€ zurückgekauft.
          Ein Händler darf auch innerhalb der ersten 2 Wochen das Fahrzeug nicht mutwillig verändern oder weiterverkaufen, da man das Rücktrittrecht vom Vertrag hat.

          Im Internet gibt es auch für Gesetze und Rechte spezielle Foren .....besser da nachfragen....


          Antworten erstellen