Zitat:
die einzigsten scheinwerfer die am fzg gelb sein dürfen sind nebelscheinwerfer und die müssen als diese zugelasse sein
na gut das mag sein aber der muss ja abgedeckt sein somit fällt er raus
Andere Möglichkeit wäre irdendeinen Scheinwerfer zu nehmen und den mit so einem Karo-Überzieher zu versehen.
Das würde doch auch ganz gut ins "Konzept" passen.
würde 2 billig ebay nebler kaufen und sie unten in die stoßi einlassen oder davorschrauben leider geht zwischen den scheinwerfern glaub ich nicht wegen dem abstand zueinander
Ich wollte mein einzelnen gelben Scheinwerfer nach dem Mängelschein auch nicht abbauen. Deswegen hab ich das mit so einen Überzieher gemacht und passt immer noch gut zum Ratten/Retro/Oldschool Thema finde ich.
Hätte nen 2ten auf die andere Seite gemacht
Wie schauts eigentlich aus, die Dinger auf´m Dachträger als Positionsleuchten durchgehen zu lassen ala Hummer:
@keine Ahnung
Habe sogar ein baugleichen noch da, hatte den auch mal dran gehalten, aber wirkte dann irgendwie nicht mehr rattig sondern Eher kitschig. Aber das ist eine reine Geschmacksache.
Und wie es mit den Positionslicht als Hummer aussieht würde ich auch vorher mit TÜV oder DEKRA abklären und erfragen. Mache ich mit allen Vorhaben so wo ich mir nicht so sicher bin. Ehe ich viel Geld und zeit investiere
Zitat:
Wie schauts eigentlich aus, die Dinger auf´m Dachträger als Positionsleuchten durchgehen zu lassen
Begrenzungsleuchten (Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein:nach EG-Rili vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm
(2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.
(6) Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.
Hier steht z.B. dabei für welchen Zweck die Zugelassen sind und mit welchen Nummern. Vlt. kannst du über die Nummern ja etwas rausfinden.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Ich kenne das beim Trecker nur so dass da oft dabei steht "Im Bereich der StvO nicht zugelassen" Also darf man sie nur aufm Feld einschalten. Aber da schaut das wahrscheinlich auch anders aus als beim Auto
In ebay gibts soviele günstige zusatzscheinwerfer da findet man doch was schönes zugelassenes. Muss ja nicht unbedingt gelb oder auf dem dach sein