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Nebelscheinwerfer folieren?

Ganau. Folieren ist schlicht illegal. Die einzige möglichkeit wären originale gelbe NSW. Wenn jemand mitbekommt, dass du sie Foliert hast ist das ein fahren ohne Betriebserlaubnis und somit ohne Versicherungsschutz. Bei nem Unfall haftest du mit etwas Pech komplett selbst und die Versicherung übernimmt keinen Cent. Besonders bei Personenschäden nicht so schön...
Und der Böse Blick mit Folie ist deswegen erlaubt, weil es den Lichtaustritt nicht beeinflusst, genauso wie ein BB aus Plaste oder Metall



so ein thread hier überhaupt zu eröffnen ist schon lachhaft ,jeder weiß das es doch nicht erlaubt ist

mfg


Naja, scheinbar nicht jeder... ist ja das gleiche wie mit den ganzen eigenbau Xenon Scheinwerfern die zu 99% unzulässig sind oder Led Leuchtmittel...



MarcelX
  • Themenstarter
MarcelX's Polo 2F

glader hat wohl nicht richtig gelesen - aus der Eröffnung des Threads geht klar hervor, dass ich weiß das Folie illegal ist, mir aber nicht sicher bin ob es dennoch irgendeine Möglichkeit gibt. Lachhaft also nicht wirklich.

Zum bösem Blick; dieser beeinflusst sehr wohl den Lichtaustritt. Dafür sind doch auch bestimmte Maximalwerte festgelegt. Und deshalb scheint das Licht doch auch dann durch die Folie (bei einem folierten BB). Dadurch kam ich ja auf die Idee, das es erlaubte Folie gibt.

Aber gut.


sowas ist in keinsterwise erlaubt und übrigens ich kann lesen ,und wenn du manns genug wärst würdest dur dir paar gelbe nebler kaufen aber die kosten ja GELD und übrigens auch noch schwer zu bekommen

mfg


MarcelX
  • Themenstarter
MarcelX's Polo 2F

Du kannst lesen? Dann hättest du auch wohl verstanden,dass ich mir neue kaufen möchte (insofern du weißt was *neu* bedeutet...)

Für neue weiße bezahlt man 180~200€. Soviel zu deinem GELD.

Auch hatte ich geschrieben, dass ich schon mehrere gekauft und anschließend wieder verkauft habe. Da waren unter anderem auch zwei paar Gelbe bei. Aber ich habe keine Lust auf vergammelte Einstellschrauben und wiederzuklebte Risse im Gehäuse.

Ich bin manns genug zu entscheiden dass ich was ordentliches, intaktes haben will und suche nach Lösungen. Wenns klappt, dann werde ich das hier vermerken. Aber bitte Ruhe mit so Kommentaren


gelöschtes Mitglied

    Wie schon erwähnt, ist das illegal..
    Ich habe meinen TÜVer deshalb bei der HU explizit darauf angesprochen und er hatte da überhaupt keine Einwände..

    Nebelscheinwerfer dürfen grundsätzlich gelb sein, nur das Verändern einer zugelassenen Lampe ist verboten..

    Ich hab den Paragraphen im Auto liegen, dass NSW gelb sein dürfen und hatte bisher damit null Probleme..Das macht die Sache allerdings nicht legaler..

    Die Sicht bei Nässe verbessert sich jedoch extrem und daher kann ich mit der Sache leben, zudem dadurch niemand anderes gefährdet wird..Ganz im Gegenteil, ich hab die Erfahrung gemacht, dass man besser gesehen wird..


    du hast doch damit angefangen
    dann hätte man sich so kommentare sparen können

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      glader hat wohl nicht richtig gelesen - aus der Eröffnung des Threads geht klar hervor, dass ich weiß das Folie illegal ist, mir aber nicht sicher bin ob es dennoch irgendeine Möglichkeit gibt. Lachhaft also nicht wirklich.


      Grundsätzlich ist das gelbe Nebelscheinwerferlicht nicht illegal.

      § 52 der StVZO besagt, das ein Nebelscheinwerfer mit weißem oder hellgelben Licht ausgestattet sein muss.

      Nebelscheinwerfer mit gelben Lampen oder Streuscheiben, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie mit der selbigen Farbe geprüft und Abgenommen wurde. Dann dürfen diese Nebelscheinwerfer auch nur mit den geprüften Leuchtmitteln betrieben werden. Das heißt ein Nebelscheinwerfer der mit weiß abgenommen wurde, darf nicht auf gelb umgerüstet werden und erhält auch keine Prüfung oder Zulassung.

      Um legal also gelbe Nebenscheinwerfer zu haben, muss man wohl oder über spezielle dafür geprüfte und zugelassene Nebelscheinwerfer verwenden. Alles andere ist Zulassungstechnisch nicht umsetzbar oder umrüstbar.



      MarcelX
      • Themenstarter
      MarcelX's Polo 2F

      Zitat:

      du hast doch damit angefangen


      Stimmt hatte vergessen das nen Forum nicht dazu da ist, Fragen zu stellen, ker ich schmeiß mich weg..


      Danke R-Line.


      Also; nur damit ich Euch ärgere, kaufe ich mir Morgen 2 Gelbe Originalnebelleuchten für 200,- Euro und klebe dennoch eine illegale und höchst verwerfliche Folie in Gelb drauf.


      Dann bin ich der coolste hier und habe immer Recht.


      aaaaa 2013 003.jpg
      aaaaa 2013 003.jpg

      ich hab auch gelbe nebler drin

      mfg


      ich auch
      VW classikparts


      P1000926.JPG
      P1000926.JPG

      Die hat doch jeder ------->


      genaaaauuuu


      Kauf doch einfach gelbe und kleb da ne transparente folie als Steinschlagschutz drüber


      Zitat:

      Kauf doch einfach gelbe
      Tja, das ist heutzutage gar nicht so einfach...!


      Oder hol dir wie ich gelbe Leuchtmittel aus Frankreich Durch die EU erlaubt Mit E-Prüfzeichen

      Dann hast du zwar nicht den Look der gelben Nebler, aber die Vorzüge des guten Sehens


      Zitat:

      Nebelscheinwerfer mit gelben Lampen oder Streuscheiben, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie mit der selbigen Farbe geprüft und Abgenommen wurde.


      Also nich legal das mit den Leuchtmitteln aus Frankreich, glaube nich das die mit den Nebellampen hier geprüft wurden.... Teufelskreis würde ich mal sagen^^


      Die Leuchtmittel sind zugelassen.

      H7 ist H7 und wenn diese Zugelassen sind ist alles gut Da sind die gleichen E-NUmmern drauf wie auf den Standard Halogen-Leuchtmitteln.


      Ja aber der Nebelscheinwerfer is nicht mit den gelben Leuchtmitteln geprüft, also wäre das nich legal *denk*


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Ja aber der Nebelscheinwerfer is nicht mit den gelben Leuchtmitteln geprüft, also wäre das nich legal *denk*


        Kommt drauf an was Du unter "gelben" Leuchtmitteln verstehst ?

        In der StVZO steht ja, das die Nebelscheinwerfer mit weißem oder hellgelben Leuchtmitteln betrieben werden darf. Das setzt natürlich Leuchtmittel mit E Prüfzeichen voraus. Dann darf man sie auch entsprechend verwenden.


        Richtig


        So, jetzt muss ich mich doch nochmal zu Wort melden obwohl der themenstarter explizit befohlen hat keine Kommentare mehr zu geben. Aber ich glaub dafür ist ein Forum doch da, um Kommentare zu geben

        Zitat:

        Zum bösem Blick; dieser beeinflusst sehr wohl den Lichtaustritt. Dafür sind doch auch bestimmte Maximalwerte festgelegt. Und deshalb scheint das Licht doch auch dann durch die Folie (bei einem folierten BB).
        jeder böse Blick den es gibt ist so gebaut, dass er die abstrahlcharakteristik nicht negativ beeinflusst. Deshalb musst du den bei nem Eigenbau ja auch abnehmen lassen. Wenn die folierten Dinger also wirklich legal sind, dann könntest du sie in der gleichen Größe auch aus Metall bauen. Und nur weil dir jemand sagt es ist legal macht es das nicht legal. Fakt ist, jede bauliche Veränderung an den lichttechnischen Einrichtungen führt erstmal zum erlöschen der be. Wenn das ganze dann von einer Prüfstelle abgenommen wurde sieht es schon wieder anders aus.

        Und um Glader in Schutz zu nehmen, Zeug mir doch mal die Textstelle, aus der klar hervor geht, dass du weißt, das es illegal ist...


        MarcelX
        • Themenstarter
        MarcelX's Polo 2F

        Zitat:

        welche nach Nachfrage wohl legal seien.

        bedeutet: Gedacht die wären nicht erlaubt da Veränderung am Licht; und eben deshalb nachgefragt.

        Mit Kommentaren waren antworten wie " ist lachhaft", also welche die nicht wirklich zur Lösung beitragen.


        Mit dem abnehmen des bösen Blickes.. darum ging es mir doch. Er darf nicht so groß sein, dass der Lichtaustritt über den Grenzwert hinaus beeinflusst, - verkleinert wird.
        Was damit bedeutet das bis zu irgendeinem Punkt Veränderungen möglich sind... ich versuch doch nur eine Möglichkeit zu finden.

        Bei CP gibt es eine Seite neu zu kaufen. Brauchen tut man aber beide...


        Ich versteh ja auch deine Intention und lieber schlau machen als irgendwas illegales machen.
        Die Legalität des folierten Bösen Blicks hängt aber nicht von der Folie, sondern vom abgeklebten Bereich ab. Statt der Folie könntest du auch panzertape oder hello Kitty Pflaster benutzen und es könnte genauso abgenommen werden.
        Komplett folierte Scheinwerfer sind auch nicht pauschal verboten. Du könntest sie auch begutachten lassen, ob die austretende Lichtstärke noch im gesetzlichen Rahmen liegt. Aber die kosten stehen bei einer solchen Prozedur in keinem Verhältnis zum nutzen


        MarcelX
        • Themenstarter
        MarcelX's Polo 2F

        Zitat:

        Du könntest sie auch begutachten lassen, ob die austretende Lichtstärke noch im gesetzlichen Rahmen liegt.


        darüber werde ich mich informieren. schreibe dann hierhin was rauskommt. Ist einfach ein starker Wunsch. Und Kompromisse mag ich nicht eingehen


        Geht es dir denn nur um die Optik und kannst du zur Not auch ohne die Funktion der nsw leben? Bzw reicht es dir aus wenn sie nur auf treffen leuchten?
        Wenn ja, dann könntest du die Schaltung auch so ändern, dass man die nebler nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren kann und lässt sie als [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

      • drinnen. Da gibt's meiner Meinung nach keine Regelung zur Farbe bzw müssen die kein prüfzeichen haben. Es muss nur gewährleistet sein, dass du niemanden blendest. Und da das auch schon ein kriterium der nebelscheinwerfer ist, musst du dir darum keinen kopf machen.


      • Ich glaube die gründe warum Folie nicht legal ist ist das sie Angst haben das die Streuung versaut wird und der Gegenverkehr geblendet.


        Die Folie ändert nix an der Streuung. Dafür ist sie zu dünn und die brechzahlen vom Glas/Plaste und der Folie sind zu nah beieinander um da ne nennenswerte lichtbrechung zu bewirken.
        Es geht nur um den Grenzwert der Lichtstärke der nicht unterschritten werden darf. Und jede Folie hat nunmal eine Reduzierung der Lichtstärke zur folge.
        Bei einer gelben Folie mag die Grenze wahrscheinlich nicht unterschritten werden, aber trotzdem muss es halt unter laborbedingungen überprüft werden. Und das kostet halt jede Menge und wird daher wohl so gut wie nie gemacht.
        Und eine Folie mit abe gibt es deshalb nicht, weil jeder Scheinwerfer anders ist und somit auch die austretende Lichtstärke. Somit kann kein allgemein gültiges ergebniss erzielt werden.


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