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Abe novus

Leguania
  • Themenstarter

Moin an alle
Ich habe mir ein novus endschalldämpfer gekauft brauch ich dafür eine abe ?
Und können dir cops was obwohl ich eine e- Nummer habe ?



moin,
bei einer eg-zulassung (e-nummer) hast du keine mitführungspflicht
von papieren. das teil darf einfach so verbaut werden solange du
nichts dran änderst, bzw. der esd so alt ist das er seinen zweck
nicht mehr erfüllt.
mbg


Leguania
  • Themenstarter

Also wenn die cops mich anhalten und sagen abe oder sowas dann kann ich sagen hier krabbel mal ebend unter meinem polo da steht eine e- Nummer ? Oder wie ist das zu verstehen :o



Jep... besser Du hast die ABE dabei, muß aber nicht. Sonst kannst Du auch eine Montageliege mitführen, dann kann der Cop wenigstens drunterrollen...


der auspuff hat ne eg-zulassung und fertig.
selbst wenn du einen zettel hast wo es draufsteht
muss er doch drunter schauen ob es auch wirklich das
verbaute teil ist.
wenn das ding nicht kriminell laut ist gibts da auch keinen
stress, wenn du auf nummer sicher gehen willst schreib
den hersteller an, der gibt dir in der regel eine kopie wo
bestätigt wird das dein polo das ding fahren darf und
die e-nummer stimmt.

edit: das mit der liege wäre natürlich auch ein netter zug von dir.
ich kann dir ja mal sagen wie das im idealfall abläuft.
du wirst angehalten, lässt den motor laufen und das fenster oben,
damit der nette mann merkt das du ein rechtschaffener und vorsichtiger
bürger bist. dann kramst du mit angemessenen, hektischen bewegungen
alle papiere unter dem fahrersitz hervor (ein anderer aufbewahrungsort erweckt misstrauen). jetzt hast du die volle aufmerksamkeit und
kannst das fenster senken, statt einer begrüßung greifst du rüber zum
handschuhfach, öffnest es und rufst laut rein: "brücke an maschinenraum,
wir machen zuviel fahrt"
nach der leibesvisitation und den drogentests kannst du ihn dann fragen
ob er sich noch dein auto anschauen möchte

(ich muss es sagen: mach das bloß nicht )


Leguania
  • Themenstarter

Cool danke das ihr mit helfen konntet


noch eine kleine ergänzung oben


Leguania
  • Themenstarter


Wenn an einem Fzg., wie in diesem Fall, ein Auspuff angebracht wird, der nicht original werksseitig verbaut wurde (z.B. Sportauspuff), so solltest du trotz EG-Erlaubnis die beiliegende EG-Bescheinigung mitführen und bei Polizeikontrollen vorlegen können.

Bei bauartlichen Veränderungen am Fzg. ist der Fahrer verpflichtet (Brinkschuld) den zuständigen Kontrollbehörden zu beweisen, dass das Teil (Sportauspuff) den EG-Richtlinien entspricht.
Die EG-Genehmigung schließt nur aus, dass eine spezielle Abnahme und Eintragung durch den TÜV...../Straßenverkehrsbehörde nicht notwendig ist.

Wenn du also Pech hast, bekommst du der bei Kontrolle von der Polizei eine Mängelkarte ausgehändigt mit der Aufforderung, einen Nachweis zu erbringen, ob der Auspuff für dein Fzg. genehmigt ist. Das geschieht dann durch Vorlage der EG- Bescheinigung oder Überprüfung durvch den TÜV......

Also könnte das alles nur Zeit, Unkosten und Ärger bedeuten.

Hier mal hinweisende Artikel (Auszug) darüber.



Typgenehmigung.jpg
Typgenehmigung.jpg
ABE-TÜV..........jpg
ABE-TÜV..........jpg

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