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Erloschene ABE-Versicherungsschutz

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Hallo zusammen,

das Thema ist sehr alt, flammt aber immer mal wieder hoch, ob im pt oder bei Facebook. Leider hat bei all den hitzigen Diskussionen niemand persönliche Erfahrungen mit o.g. Thematik gemacht. Ich habe viel im Netz recherchiert, bin aber such nur über widersprüchliche Artikel von Pseudoanwälten gestoßen. Fakt ist, dass sich der Bußgeldkatalog geändert hat. Bei Verstößen gegen die Umwelt (Katattrappe, leerer ESD etc.)gibt es nur noch 50€ Geldstrafe.
Fahren ohne Betriebserlaubnis, im folgenden mit ABE abgekürzt, beschert der FahrerIn also oftmals nur noch eine Geldbuße und kaum noch Punkte. Wie ist es aber mit dem Versicherungsschutz? Ein manipulierte ESD/MSD (Endschalldämpfer /Mittelschalldämpfer ) führt zum sofortigen erlischen der ABE, im Gegensatz zu illegalen Xenons, US Standlicht etc., weil da er die Gefahr bewiesen werden muss. Wenn nun die FahrerIn mit manipulierten ESD einen Unfall verursacht, ist sicher nicht der ESD Schuld. Dennoch war die ABE erloschen und somit der Versicherungsschutz. Stimmt diese gängige Meinung? Ich habe im Netz gelesen, dass Gutachter der eigenen Versicherung den Wagen untersuchen und die VersichertE in Höhe von 5000€ in Revision nehmen können. Aber stimmt das so? Mal angenommen man fährt einen Menschen "in den Rollstuhl" (Gott bewahre), das ist mit 5000€ dann sicherlich nicht getan, oder? Das die Versicherung zahlen muss steht außer Frage, aber in welcher Höhe, Umfang etc.man dann selbst haften muss bleibt unklar.
Habt Ihr Erfahrungen, belegbare Wissen, Meinungen?
LG



schwiegervater macht versicherungen (kein makler der alles verkloppt) , er sagt im falle einer erloschenen Betriebserlaubnis, wird die versicherung erst den schaden regulieren und dann im vollen umfang vom schuldigen wieder holen.

erloschen ist erloschen, dieses wird anhand von eintragungen und gesetzteslage durch einen gutachter ermittelt so seine worte.

schwiegervater würde am liebsten schwarzarbeiter jagen oder knöllchen austeilen, ist so einer der hat an solchen sachen spass


Zitat:

Das die Versicherung zahlen muss steht außer Frage


Genau da ist der Haken; welche Versicherung zahlt schon gerne?; vor allem wenn es um hohe Summen geht.

In den meisten Fällen bekommt die Versicherung das mit erloschener BE wahrscheinlich nicht mit, vor allem wenn die Schuldfrage eindeutig ist; egal ob BE erloschen oder nicht. (z.b. dir fähr einer hinten drauf und du hast Katatrappe; für Unfall irrelevant)

Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, oder hat die Versicherung Zweifel, wird sie nachfragen. Kommt da von der Polizei: BE erloschen, wegen...; wird die Versicherung versuchen die Kosten auf den Versicherungsnehmer abzuwälzen. Inwieweit das zulässig ist und/oder möglich, wird ein Anwalt / Gericht im Einzelfall klären müssen.

Genau deshalb lässt sich keine allgemein gültige Aussage machen; weil die Fälle / Verstöße individuell bewertet werden müssen.

Gott war (wieder mal) schneller..



@ Gott
Knöllchenhorst ll ?


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Das dachte ich auch. Im Netz steht aber was von max 5000€. Deshalb meine Frage.


um jetzt noch einen satz von dir zu vervollständigen :

Zitat:

Bei Verstößen gegen die Umwelt (Katattrappe, leerer ESD etc.)gibt es nur noch 50€ Geldstrafe.


Eine Kat-Attrappe bringt dir zum Bußgeld zu 100% noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung..

Sorry, musste den satz mal eben vervollständigen, nicht das wir hier solche Pfosten haben, die sich bei deiner aussage denken "cool, kat raus und mehr Leistung, kostet ja "nur" 50eus Bußgeld wenn man erwischt wird"..
dem ist nicht so...


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Das ist klar und sollte klar sein . Geht hier ja nur um die erlosche ABE, z.b. Durch Framecut, US Licht etc


Hallo
Mit dem Gutachter ist das so eine Sache ich denke ein auffälliger Wagen wird sicher ehrer unter die lupe genommen. Wer baut eine Schaldämpferanlage nach einen Unfall aus einander keiner. Wenn keine Nummer vorhanden ist dann sieht das anders aus. Auffällig dicke Rohrdurchmesser. (Show- Car) Aber das sollte eigentlich jeder selber wissen. Das ist schon bei normalen Kontrollen der Polizei. Laut dürfen nur alte Autos sein, das ist richtig vor Baujahr 96 dann wurden die Schallschutzbestimmungen geändert. Das ist auch bei Motorrädern. Das ist dann vielen vom Klang zu langweilig. Aber ich bin mir da vom Gefühl nicht sicher wie ein Richter das auf dem Gericht sieht. Wenn ein Unfall wird wohl kaum durch einen lauten Auspuff ausgelöst. Scheinwerfer die andere blenden denke können eher einen Unfall verursachen. Und nicht zulässig sind. Was ist mit Luftfilteranlagen die verändert werden, die machen auch Krach fahren ohne Betriebserlaubniss kein Versicherungsschutz?
Nochmal wie ein Richter das im Einzelenfall sieht wird wohl unterschiedlich sein. Gutachter von der Versicherung oder ein neutraler Gutachter werden wohl verschiedene Ergebnisse haben.
Gruß Dirk


"Das ist klar und sollte klar sein . Geht hier ja nur um die erlosche ABE, z.b. Durch Framecut, US Licht etc"

dann müsste ich schon längst verhaftet worden sein.

finds auch schwachsinnig drüber zu diskutieren welche strafe es gibt, es ist nicht erlaubt und fertig!

ob man das nun macht oder nicht ist doch jedem selbst überlassen.



Zitat:

Das dachte ich auch. Im Netz steht aber was von max 5000€. Deshalb meine Frage.


Es sind wohl maximal 10000 Euro, weil dieser Wert unter umständen verdoppelt werden kann. Frag aber nicht unter welchen Voraussetzungen das geht. Das wurde mir so explizit und auf Nachfrage von einem Verkehrsrichter a.D. bestätigt. Das ganze heisst dann Regress und wird im Versicherungsgesetz geregelt.

Und die Haftpflicht heisst übrigens so, weil sie verpflichtet ist zu haften und nicht weil man selbst verpflichtet ist sie zu haben. (Zumindest im allgemeinen [Privathaftpflicht, Hundehaftpflicht o.Ä.
  • , mir ist bewusst, dass sie beim Auto trotzdem Pflicht ist.) Die KfZ Hadtfpflicht ist nur bei Trunkenheitsfahrten oder Vorsatz dazu berechtigt nicht zu leisten. Und eine Veränderung am Fahrzeug wird wohl nicht als Vorsatz interpretiert werden können. Schließlich baust du deinen Kat ja nicht aus um irgendwen in den Rollstihl zu bringen...


  • Zitat:

    Und eine Veränderung am Fahrzeug wird wohl nicht als Vorsatz interpretiert werden können.


    Das ist dünnes Eis! einen gewissen Vorsatz wird man da schon unterstellen können; zwar nicht daß man damit absichtl. nen Unfall herbei führen wollte, aber daß man absichtl. was verändert hat, was u.U. die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Ohne guten Rechtsanwalt ist hier schnell ein "Strick draus gedreht".

    Inwieweit die Versicherungen das drauf ankommen lassen? k.A., aber unmöglich ist das nicht...


    Ihr vergesst sowieso eine Sache. Nehmen wir an es kommt zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Das Unfallopfer wird dadurch Berufsunfähig. Bei der Untersucheng stellt man fest, das Fahrzeug hat gegen die Allgemeine Betriebserlaubnis verstossen.

    Ich denke da sollte der Versicherungsschutz die kleinste Sorge sein, die man sich stellt. grandpa hat hier schon den richtigen Ansatz denn in solche einem Fall wird es nicht nur beim Verkehrsrechtlichem Fall bleiben und wahrscheinlich sogar mehrere Instanzen durchlaufen, soviel ist sicher.

    Und bei Veränderungen, die eine Steruerklassenänderung mit sich führen würde (Leerer ESD / Kat) führt zwar auch zum Verlust der Betriebserlaubnis, aber kann auch Steuerbetrug mit sich führen

    Wobei ich die Problematik bezüglich Abgasanalge sowieso nicht verstehen kann, da hier die Eintragungsmöglichkeiten per Einzelabnahme sehr ausgedehnt und viel möglich ist, die meisten sind nur einfach zu faul / zu geizig um es legal zu machen und das finde ich einfach nur bekloppt.


    So dann geb ich auch mal meinen Senf dazu.

    Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
    Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

    Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
    Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I


    Er hat hier nicht nach (straf- oder zivil- ) rechtlichen Konsequenzen gefragt, sondern nach dem Versicherungsschutz.

    (Außerdem: Vor Gericht wird dir keiner aus einem leeren KAT einen Strick drehen können dass du jetzt z.B. 5 statt 3 Jahre Knast bekommst, wenn du wen in den Rollstuhl fährst.)

    Aber die Versicherung hat halt einfach deutlich mehr Breitseite zum sich quer stellen (was sie eh immer machen).
    DIE versuchen mit hängen und würgen dir jeden Cent streitig zu machen, den sie an den Unfallgegner zahlen müssen. Ob mit Recht oder ohne sei jetzt mal dahin gestellt - es ist aber "gängige Praxis" dass die das so handhaben.

    Mit DEM Wissen im Hinterkopf ists halt noch blöder, wenn man (z.B. durch einen Unfall) erwischt wurde, wie man an der ABE des Fahrzeugs manipuliert hat.

    Wenn du jetzt mit einer Eigenbau Stoßi wem den Knöchel brichst, schreit jeder laut - verständlich, da zusammenhängend.
    Ob da dein leerer KAT genauso gewichtet wird ist anzuzweifeln und ziemliches Lotto, welche Art von Sachverständiger sich deine Karre ansieht und (falls er es entdeckt) wie das dann deine Versicherung handhabt.

    ---

    Mir wärs zu riskant und zu viel Willkür der Versicherung, deswegen hab ich mir einfach eine billige geholt und bau aus Prinzip keine Unfälle mehr


    Die ganze Diskusion ist doch wie immer bei solchen Threads Sinnlos. Hier hat jeder (mich eingeschlossen) seine Meinung von der er wohl nicht abgehen wird.
    Solange wie hier nicht jemand ankommt und nen Kontoauszug vorlegt bei dem er jeden Monat 90% von seinem Geld an jemanden abdrückt den er verletzt hat wäre ich dafür, dass der Thread geschlossen wird.


    Es muss aber ja auch noch bewiesen werden das durch einen manipulierten Auspuff die Verkehrssicherheit verringert wurde und das wird denke ich sehr schwer werden.


    FollowTheReaper
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    Vom Gesetzgeber erlischt aber die ABE bei mutwilliger Erhöhung des Geräuschpegels. Bei illegalem Xenons , US Licht etc.muss dies erst geprüfte werden. Mit manipulierter AGA, z.b. MSD Ersatzrohr etc., erlischt also die ABE sofort. Und da ist dann die Frage zum Versicherungsschutz. Bei anderen Änderungen muss die erloschene ABE erst im Einzelfall geprüft werden.
    Irgendwie lässt sich im ganzen Internet niemand finden, der mal "aus der Praxis " berichten kann. So bleibt das Thema ein Mythos...


    Die würde deiner Meinung nach aber ja dann auch schon erlischen wenn dein H4 Abblendlicht defekt ist. Was passiert denn wenn dir während der Fahrt dir die Sicherung für dein Bremslicht durchbrennt und dir 1 Minute später einer hinten drauf fährt. Erloschene ABE kein Versicherungsschutz ?


    - Erlöschen der BE ab 01.01.1994

    Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Warum die Änderung vorgenommen wurde, ist der amtlichen Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

    Zitat
    „Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
    Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.“


    Ansonsten hier die Fragen stellen [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Und was passiert mit den EU-ABE´s von den ab Werk manipulierten Autos,wenn schon andere als freigegebene Scheinis
    vom Halter eingebaut wurden,und deren BE ja deswegen erloschen/ungültig wurde?
    Abgasmanipulierte Autos gefärden doch sobald der Motor läuft stehts unser aller Gesundheit.Die ach so "illegalen"Zubehör.-Xenon.-Scheinis" nur in der Dunkelheit wenn sie nicht peinlichst genau eingestellt sind""Ergo sollte nicht nur,nein aus GesetzesPflicht MÜSSTE das KBA jetzt+sofort die ab Werk Abgas(Schadstoff)manipulierten Autos umgehend/sofort aus dem Verkehr ziehen!Heisst deren Betrieb/Nutzung unter Strafe stellen.Genauso wie die Fahrer/Halter von in Betrieb genommenen "illegalen"Nachrüst/Zubehörscheinis(Ohne ABE+E.-NR)auch.
    Man sieht,das das KBA hier mit 2erlei Maß
    stäben misst,nur damit die Versicherungswirtschaft schön ruhig bleibt!ZB.Ein ab Werk Abgas/Schadstoffmanipuliertes Auto ist in nem Unfall mit Pers.Schaden verwickelt.Laut Gesetz ist die BE erloschen,dann wäre die Vers.von der Regulierung freigestellt,und der Hersteller,NICHT der HALTER müsste,wenns rechtlich alles korrekt abläuft der Hersteller(Produkthaftung) alles zahlen,oder etwa nicht ?

    Gruß:
    René


    Nicht schon wieder ne VW Abgas-Debatte


    FollowTheReaper
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    Ist mir jetzt egal, mein Auto ist legal, sogar die Höhe des Gewindes.
    Mir ging es um die Fragestellung: zahlt die eigene Versicherung , wenn man einen schweren Unfall hat, z.B.mit Personenschaden, wenn der eigene PKW ohne BE unterwegs ist, z.B.durch eine MSD Attrappe oder folierten Scheinwerfer (auch wenn beides am Unfall nicht Schuld ist)? Weil wenn nicht, kann man ja unter Umständen den Rest seines Lebens blechen...

    Und
    03.07.2015- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

    Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Punkt 3 besagt ja, dass bei einer MSD Attrappe oder eine Kat Attrappe / Rennkat die BE erloschen ist.


    Ergo sind ALLE ab Werk manipulierten
    Schadstoffrhöhten Autos ILLEGAL,weil deren ABE laut bestehendem Gesetz erloschen ist!Und was macht das KBA bzw die Vers.-Wirtschaft?Null+Nix.!Aber die kleinen(Wir Halter/Fahrer),ja die werden bestraft,und dürfen uns im Ernstfall(Versicherung)dumm+dämlich zahlen(Vers.Regress/Gerichtskosten usw)!
    Gruß:
    René


    FollowTheReaper
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    Das ist aber so. Wenn Hersteller Schalensitze oder eine KlappenauspuffAnlage oder Sidemarkers in einen PKW bauen wird es geprüft und zugelassen. Wenn man sich das in seinen eigenen PKW einbaut, ist die Abnahme fast aussichtslos. Andere Lobby, andere Mittel.


    Was soll das KBA denn deiner Meinung nach machen?
    ca. 2 Millionen Golf, Passat, Tiguan, Polo, etc. stilllegen wegen sowas?

    Und dadurch den Fahrern unter blöden Umständen die Existenzgrundlage nehmen?

    Soll VW alle Autos zurücknehmen, wandeln, oder neue austeilen an die "Geschädigten"?

    An der Abgasgeschichte leider keiner bis auf Image und die oberen 100 vom VAG-Konzern.. mehr nicht.

    Die Schadensersatzzahlungen, Klagen, und sonstige Forderungen von irgendwelchen grünen Ökochristen sinds welche dafür sorgen dass VW selber, Zulieferer, Vertragswerkstätten etc massive Umsatzeinbußen haben (werden) und dadurch Arbeitsplätze gefährdet sind.

    Ich bin in nem VW-Haus tätig... Und jetzt ham wir schon Kunden die rechtliche Schritte androhen wenn wir irgendwann besagtes Update bzw. verbesserte Kats nachrüsten und die Fahrzeuge dann aufm Leistungsprüfstand nicht mehr die Nennleistung erreichen..
    Dass die angegebenen Normverbräuche z.b noch nie gestimmt haben, danach kräht kein Hahn mehr..
    Geschweige denn die Streuung der Serienmotoren was die Leistung angeht..

    Ich finds wirklich traurig dass ein einheimischer Konzern wegen so einer Geschichte so runter gemacht wird.
    Ich sage nicht dass die Manipulation okay war, aber man muss es nicht in der Presse breittreten..
    bzw. die finanzielle Summe die auf VW zukommen.. 11 Milliarden reichen schon lange nicht mehr.

    Aber hauptsache die Amis drücken ihrem geliebten General Motors "nur" 900 Millionen wegen über 100 Toten (Zündschlossgeschichte) auf
    Besagter Verein hatte übrigens in den 80er auch bei diversen Modellen Probleme die Emissionswerte einzuhalten


    Das zeugt bei dir wirklich von unglaublichem Intellekt, wenn du Kritiker als Ökochristen bezeichnest. VW hat da ne riesen Scheiße gebaut, an der der Konzern sogar zerbrechen könnte. Das ist erst Recht nicht damit zu rechtfertigen, dass die angegebenen Verbräuche ebenso nicht stimmen.
    Meine Meinung, bin aber auch Ökochrist. Habe sogar ein Fahrrad. Fahre das auch. Hoffentlich gefährde ich damit deinen Arbeitsplatz nicht.
    VW lässt sich möglicherweise nur retten, wenn raus kommt, dass die anderen Hersteller ebenso beschissen haben.


    Hat er doch recht damit, was er sagt. Abgesehen davon, wird VW daran sicherlich nicht zerbrechen.

    Man sollte sich lieber mal Gedanken darüber machen, was für Auswirkungen diese Hetzkampangen für die einzelnen Mitarbeiter an Konsequenzen ziehen kann, das sind die wirklich Leidtragenden daran.

    Davon mal abgesehen, wer behauptet er habe sich ein VW wegen den super Emmissionswerten gekauft, den stempel ich von vorneherein als Lügner ab, ebenso einen Kauf wegen 10 PS Mehrleistung gegenüber anderen Herstellern. Wahrscheinlich haben diejenigen, die am lautesten auf der Welle des Geschreis mitfahren, selbst nicht mal ein davon betroffenes Fahrzeug.

    Aber egal, hauptsache ist doch, das man in Amerika weiterhin mit Pickups zum Einkaufen um die Ecke herumfahren kann, die einen verbrauch jenseits von 12L /100 Km, oder mehr haben. Ich liebe diese begrenzte Sichtweisen von manchen.


    So sehr ich Diskussionen schätze:

    Bitte wieder die Kurve kratzen und zur "ABE" zurück kehren (von mir aus auch wegen Abgasverhaltens, aber auf jeden Fall nicht moralisch, sondern fachlich ).

    Meine Meinung nach interessiert der Schadstoffausstoß weniger die Rennleitung (wegen erloschener ABE), sondern mehr den Fiskus (Steuerhinterziehung). Wobei sie dir die Karre tatsächlich deswegen still legen könnten. Alles im Rahmen deutschen Rechts und Gesetzes.

    Arglistige Täuschung; deswegen deinen VW Händler anzeigen, der weist dann nach, dass er davon nichts wusste und so wandert das ganze höher und höher, bis dir irgendwann die (finanzielle) Luft ausgeht weil der verantwortliche Funktionär Privatinsolvenz anmeldet und eh "nix mehr hat" ... also bleibst du wieder auf der erloschenen ABE (und den Anwaltskosten) sitzen.

    P.S.: Dass "das System" nicht "fair" urteilt (und VW jetzt wahrscheinlich was durchgehen gelassen wird, was dem private Tuner minimum eine massive Anzeige einbringt) ist nichts neues - wie "Lobbys" funktionieren, wissen wir doch schon seit Jahrzehnten
    Würdest du dem Staat so viel Geld einbringen, würde er auch bei dir mal ein Auge zudrücken ... klingt blöd, aber VW kann nichts dafür, dass du nicht reich genug bist um selber zu "bestechen".
    Jeder von uns kann mit dem nötigen Bestechungsg.. äh Gutachterhonorar in der Hinterhand sein Auto so modifizieren wie er mag und es dann ganz offiziell abnehmen lassen (also eine "gültige ABE" bekommen).
    Ausnahmegenehmigung ist hier das Stichwort

    Und ja, hier gehts um die ABE (und damit auch den Versicherungsschutz), nicht um die Moral und wie ehrlich Werbung ist ^^


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