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Fahrzeugbrief nicht beantragbar.

pololiebhaber95
  • Themenstarter
pololiebhaber95's Polo 6N

Hallo ihr lieben Polo Freundes,

ich habe Folgendes Problem. Hatte mir Anfang des Fahrers einen Polo gekauft. Der top in Schuss ist Besitzer aber wegen umzug Kfz nicht fand.
Später stelle sich raus das der bei dem ich den polo gekauft habe gar nicht der wirkliche besitzer ist.(angemeldet war er auf den Verkäufer)
So bei dem ich den gekauft hab der musste ihn selbst noch abbezahlen Musste.. Da der ich nenn ihn jetzt mal "x" kein Geld hat und auf diese art und weisse auch andere Autos kaufte und weiter verkaufte obwohl diese er nicht abbezahlt hatte. Der eigentliche besitzer der den Kfz bief (den großen schein) hat und diesen aber nun nicht herraus gibt durch die noch nicht beglichene Rechnung vom herr "x" stehe ich nun ratlos was ich noch tun soll...

Er steht seit dem die Kennzeichen entwendet worden vom herrn "x" da und steht vor sich hin... Haufen stress mit Ämtern umd Polizei hatte ich deswegen auch. Ich zeigte ihn natürlich an. Ist aber navh 6 monaten fallen gelassen worden wegen mangels beweissen.

Jaa da auch der andere besitzer der den Kfz brief hat ihn auch nicht mir über gibt bin ich echt machtlos... Was soll ich tun... Offiziell ist er nicht mir. Wieder haben will ihn der den schein hat auch nicht der will nir sein gekd vom herrn "x"

Habt ihr vielleicht eine ideee .. Ich hänge eog an diesen wagen.

Schon mal dank an alle im voraus



pololiebhaber95
  • Themenstarter
pololiebhaber95's Polo 6N

Den Verkäufer der ihn selbst nicht bezahlt hatte bei dem herrn der den bief hat


Aha... ohne Rechtsanwalt wird es wohl nicht weiter gehen...



Deswegen kauft man keine Fahrzeuge ohne Brief oder eidesstaatliche Erklärung das der Brief abhandenngekommen ist.

Oder vor Kauf ohne papieree mal mit der fahrgestellnummer fragen gehen was da los ist


Zitat:

Deswegen kauft man keine Fahrzeuge ohne Brief


Richtig, so blauäugig kann man heutzutage wirklich nicht sein..

Am schnellsten würde es nun gehen, wenn du die rückständige Summe an den geprellten Vorbesitzer zahlst, wenn's denn ein zumutbarer Betrag ist..

Ansonsten bleibt nun nur der Anwalt und das kann auch teuer werden, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat..



Hatte auch am Anfang mit dem Gedanken gespielt, mir ein Motorrad ohne Papiere zu kaufen, weil die ja viel billiger zu haben waren ... habs aber dann gelassen, weil ich die deutschen Mühlen mahlen hören hab.

War das mit dem Fahrzeugschein im Kaufvertrag erwähnt ?


Soweit ich es weiß:

Die rechtliche Ausgangssituation ist, daß, der, der den Brief in den Händen hat, der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Es ist dabei egal, wer im Brief eingetragen ist.
Deswegen liegen die Briefe von Leasingautos auch alle bei den Banken. Zwar steht der Nutzer des Fahrzeugs in Brief, das Auto gehört dabei aber bis Leasing-Ende der Bank.

Wenn der Typ, der den Brief hat, ein fieser Sack ist, dann kann er die Herausgabe seines Eigentums verlangen! - Und zwar ohne, daß Du einen Groschen dafür siehst.

Mein Tip: Geh' zügig zu einem Anwalt. Allein hast Du schon genug ins Klo gegriffen. Denn da ist rechtlich für Dich noch mehr im Busch, wenn der Besitzer des Briefes das will.

LG

Flo


Und zeige den an, der dir den Wagen verkauft hat, denn das hätte er nicht dürfen!
Anzeige deshalb, weil das nix kostet und bei dem vermutlich auch nix zu holen ist, daher ist ein Anwalt gegen den Verkäufer immer mit Kosten für dich verbunden, die du nicht mehr wieder bekommst.


Zitat:

Und zeige den an, der dir den Wagen verkauft hat, denn das hätte er nicht dürfen!


Zitat:
Ich zeigte ihn natürlich an. Ist aber navh 6 monaten fallen gelassen worden wegen mangels beweissen.





Kenne ich nur zu gut
Bei mir war das allerdings nach 3 Wochen...


Zitat:

wegen mangels beweissen.


wieso Mangels an Beweisen? kein Kaufvertrag? das wäre doch Beweis genug?


Wenn der Verkäufer nicht die vollständigen Papiere und alle Schlüssel hat, darf man das Auto nicht kaufen. Das gibt nur Ärger wie man hier sieht.

Gibts inzwischen was Neues?

Wenn du Mitglied im ADAC bist frag mal da um Rat.


Zitat:

Die rechtliche Ausgangssituation ist, daß, der, der den Brief in den Händen hat, der Eigentümer des Fahrzeuges ist.


Nein, der der im Brief steht ist der Eigentümer, bei Ratenzahlung liegt der Schein bei der Bank, damit der Besitzer/Ratenzahler das Fahrzeug nicht einfach Verkauft, denn das Fahrzeug ist die Kreditsicherheit der Bank.

So wie es in diesem Fall ja auch ist.

Sonnst würde ich heute noch bei VW einbrechen und die Zulassungsbescheinigungen klauen, und Morgen mit der Polizei auf ausgabe MEINER Fahrzeuge drängen

Das einfachste wäre wohl nen 2ten Polo (Zustand Egal) fürn fuffi zu besorgen, und Fix die Fahrgestellnummern zu Tauschen, Aber das wäre ja Illegal, daher machen wir sowas ja nicht.


Nope!

Der Logik nach könntest Du nie ein Auto auf Dich anmelden. Das darsft Du ja nicht, weil Du nicht als Eigentümer im Brief stehst.

Oder sagen wir so: Ich schnappe mir einen KFZ-Brief und den Schein dazu. Dadurch daß ich Besitzer des Briefes bin, kann ich den Wagen auf mich anmelden. Einen Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag muß ich beim Amt nämlich nicht vorlegen. Spätestens jetzt bin ich dann auch Eigentümer des KFZ (und des Briefes). Du siehst, es geht faktisch um den Besitz des Briefes.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
Die Bank hat den Brief deswegen, weil sie das Auto im Zweifelsfall flott zu Geld machen kann.
Die klingeln dann nochmal kurz bei Dir, damit Du denen die Schlüssel und den Schein geben kannst.
Eines wird dabei klar: Du warst die ganze Zeit nur Besitzer des Autos, bei dem Du sogar im Brief stehst. Die Bank macht von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch und pfändet die Karre - weil es ihre ist. Dafür haben sie ja den Brief.

Viele bringen die Wörter Besitz und Eigentum durcheinander, dann wird das schwierig.

Aber egal, ob so oder so:

Was viele nicht begreifen ist, daß der Brief "Teil des Autos" ist. Und gerade aus rechtlicher Sicht ein unverzichtbarer. Wer Autos ohne Brief kauft und/oder verkauft, hat schnell mal (wenn es einer übel meint) wegen Hehlerei einen an der Backe.

- Und selbst beim Entwerter kann jemand den Wagen ohne Brief nicht so einfach loswerden. Der Brief in den Händen belegt (mal wieder), daß es sein Wagen ist.


LG

Flo


PS: Wenn Du bei VW einbrichst, kannst Du tatsächlich jeden Wagen auf Dich anmelden! (Bloß nicht lange.)
Nur hast Du dafür, um in den Besitz von Fahrzeug und Papieren zu kommen, einen Einbruch und einen Diebstahl begangen. - Und genau dafür gibt es später auf die Nase!


Hallo,
kleine Korrektur: Die Bank ist nur Pfandrechtgläubiger. Sie last sich die Rechte sicherungsübereignen. Eigentümer ist der, dessen Name im Brief steht. Besitzer ist der, der das Auto fährt/besitzt...


Ohne Rechtsanwalt wirst du da weiterhin gegen die Wand laufen,, Du hast gerade viel Lehrgeld bezahlt!


Zitat:

Ich zeigte ihn natürlich an. Ist aber navh 6 monaten fallen gelassen worden wegen mangels beweissen.


An den Themenstarter:

weswegen hast du ihn angezeigt?

daß er dir die Kennzeichen gestohlen hat, oder den Wagen verkauft?, das geht aus deinem ersten post nicht eindeutig hervor.


Zitat:

Einen Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag muß ich beim Amt nämlich nicht vorlegen.


Bei mir Hier in Schleswig Holstein, Kreis Pinneberg, beim Straßenverkehrsamt muss man bei Ummeldung einen Kaufvertrag vorzeigen.


In kreis steinburg braucht man das nicht.


Das Einzige was dir übrich bleibt wurde hier bereits mehrfach geschrieben.

den restlichen Betrag zahlen um den Brief zu bekommen und dann zivilrechtlich mit viel Kohle vorstrecken den Betrag beim Verkäufer einklagen.

Man kann sich jetzt natürlich fragen, wie lohnend es ist solche Individuen in die Mangel zu nehmen und am Ende hat er deine Kohle schon durchgebracht und kann dich nach Verurteilung nicht auszahlen.

Gruß Killa


Und was machen die in Pinneberg, wenn ich den Vertrag Zug um Zug (da greift das wieder mit dem Brief) und per Handschlag abschließe?

Das ist laut BGB ein lückenlos gültiger Vertrag, der durch einvernehmliches Handeln entsteht und der gilt, weil er komplett auf den Regelungen des BGB basiert und keine Sonderabmachungen enthält (sonst wäre automatisch ein schriftlicher Vertrag notwendig, logisch). - So einfach kann es per Gesetz sein, was wir uns in unseren bürokratieverseuchten Hirnen kaum noch vorstellen können.

So einen klassischen Handschlagvertrag hat auch der Themenstarter gemacht. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Nur hat er sich dann eben doch auf eine Sonderabmachung eingelassen ("den Brief gibt es später"). Dadurch ist er auf's Glatteis gekommen. Und klar gibt es in Fällen mündlicher Absprache keine Beweise - und somit keine Handhabe. Deswegen verpuffen Anzeigen hierzu auch im Nichts.

Leider wohl eine schmerzhafte Lehrstunde.
Ist das Thema Anwalt schonmal gefallen? - Es geht weniger darum, jemandem eins auf die Mütze zu geben, sondern den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

LG


Flo


Zitat:

Und was machen die in Pinneberg, wenn ich den Vertrag Zug um Zug (da greift das wieder mit dem Brief) und per Handschlag abschließe?


Das weiss ich leider nicht, als ich meinen Bus ummelden wollte sagten sie mir das das nurnoch mit Kaufvertrag ginge, ich hab da nicht weiter nachgefragt, da ich den im Auto liegen hatte, fix geholt und Thema erledigt.


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