vw teilemarkt

Original Höhe

666Psycho666
  • Themenstarter
666Psycho666's Polo 86C

Servus.
Kann mir wer die original Höhe VA und HA Von Mitte radnabe auf Unterkanten Kotflügel sagen.
Meiner soll angeblich 80/60 sein..
Danke euch..



1513842358110-108326
1513842358110-108326

Zitat:

Höhe VA und HA Von Mitte radnabe auf Unterkanten Kotflügel

sehr dünnes Eis!

Du wirst kaum zwei Polos finden die hier das gleiche Maß haben...

Zudem sind die Tieferlegungsangaben der Feder- / Fahrwerkshersteller oft weit von der Realität entfernt. Woran das liegt, oder was die für eine Höhe als Grundlage nehmen?

Das ist wie mit den PS-angaben bei Moped Tuningzylindern...; da wird das blaue vom Himmel verprochen...


666Psycho666
  • Themenstarter
666Psycho666's Polo 86C

DANKE Grandpa.
War gestern noch beim Vermessen und Spur stellen.
Gutachter befand diese Federn 80/60 für zu tief da keine 9cm Bodenfreiheit mehr gegeben sind
Jetzt wieder alles zurück bauen.



Zitat:

Gutachter befand diese Federn 80/60 für zu tief da keine 9cm Bodenfreiheit mehr gegeben sind

Das hätte man aber bereits vorher wissen / messen können...

wie wohl früher die 120mm Fahrwerke eingetragen worden sind
Ganz zu schweigen von der tatsächlichen Fahrbarkeit


666Psycho666
  • Themenstarter
666Psycho666's Polo 86C

Fahren tut er nicht schlecht.
Liegt Brett hart und federt auch ordentlich..
Leider hält nur zu tief.


Wenn das TÜV-Teilegutachten des Fahrwerks mit der Felgen und Reifenfreigabe übereinkommt bzw. nichts im Radkasten schleift, hat doch eig. keiner was zu melden oder? Woher holen die Menschen mit dem W auf dem Mantel sich die Freiheit dann doch nein zu sagen? Die Vorgaben die man als Verbraucher einzuhalten hat werden doch genau durch solche Leute aufgestellt. Wirkt auf mich wie Willkür


du hast halt gewisse maße einzuhalten wie zB kennzeichenhöhe und ab nem gewissen baujahr auch die lichtaustrittskante

und selbst wenn das alles passt kann der prüfer in seinem ermessen entscheiden, ob das jetzt zulassungsfähig ist oder nicht

mag ja sein, dass in deutschland die bodendreiheit nicht gesetzlich geregelt ist. aber machen was man will, kann man zumindest mit tüv segen, eben nicht


Zitat:

du hast halt gewisse maße einzuhalten wie zB kennzeichenhöhe und ab nem gewissen baujahr auch die lichtaustrittskante
Ohne Worte.


Zitat:

du hast halt gewisse maße einzuhalten wie zB kennzeichenhöhe und ab nem gewissen baujahr auch die lichtaustrittskante


Und wenn dir der Tüv das wegen "gutem Willen" einträgt, du in ne Polizeikontolle kommst, der misst die Lichtaustrittskante und bist genau da ein paar mm drunter -> Stilllegung! Alles schon da gewesen.

Da spielt alles zusammen, der Tüv, der das gerne möglich machen möchte, weil der da kein Problem sieht, der Polizist, der "Erfolgsdruck" hat und sich 110% an die bestehenden Gesetze hält, oder nicht genau Bescheid weiß und dir trotzdem (vorsichtshalber) ne Mängelkarte verpasst...



und wenn der bulle dir auf der strasse die karre still legt ist mein erster weg zum anwalt

der muss nämlich nachweissen, dass die kiste grade stand und vorallem nicht mitm zollstock bis zur scheinwerferkante messen (machen die gern mal)

wenn übrrhaupt sollen die mich dann zu nem sachverständigen schleppen oder eskortieren oder weiss der geier wie ich dahin komme - der kann das dann gern unter gegebenen vorraussetzungen prüfen

ist nämlich das gleiche wie mit ihrem tollen db messgerät, das sie dir innen auspuff stecken während grad nen 40t vorbeidonnert und dann heisst: oh der ist aber zu laut, sicher manipuliert


Antworten erstellen

Ähnliche Themen