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Gelbe Nebelscheinwerfer...

Txbi76N2
  • Themenstarter
Txbi76N2's

Guten Tag,

Ich suche aktuell Gelbe Nebelscheinwerfer, die gab es für den 6N2 glaube ich aber nie!
Habe dann überlegt evtl. eine Folie drauf zu machen wobei ich da ja dann keine "E-Nummer" mehr habe oder es eben nicht legal ist.

Meine Frage.
Kann ich den Gelbe Nebelscheinwerfer vom Passat B5 nehmen? diese sehen zumindest optisch recht gleich aus, ich weiß das dass auch nicht all zu legal ist jedoch habe ich dann eine "E-Nummer" und keine Folie sondern gelbes Glas/Plastik.

Halterung und Kabel sind kein Problem nur ob diese vom Durchmesser passen und von der Schräge, würde mich interessieren

Bild der gelben Passat NSW schicke ich hier in den Beitrag mit.

MFG Tobi



passat.jpg
passat.jpg

Einfach gelbe Birnen rein?
(Is dann sogar legal - muss lt. StVO nur "gelb oder weiß" leuchten)


Txbi76N2
  • Themenstarter
Txbi76N2's

Zitat:


Einfach gelbe Birnen rein?


Achso, ich dachte immer nur, weiß / bläulich/ oder eben das Halogen (warm)
Aber so richtig gelb wie bei den Rally Scheinwerfern oder in der Niederlande/Frankreich sind auch erlaubt?
Natürlich nur als Nebelscheinwerfer als Haupt oder Standlicht sind die ja nicht zugelassen



Die vom Passat passen mit Sicherheit nicht, die haben "schräge" Gläser, also viel mehr als beim Polo


Txbi76N2
  • Themenstarter
Txbi76N2's

Zitat:


Die vom Passat passen mit Sicherheit nicht, die haben "schräge" Gläser, also viel mehr als beim Polo


Okay vielen dank für die Antwort, nur leider gibt's auch keine Birnen mit E Prüfzeichen, suche schon seit 7 Uhr morgens danach :(

Muss wohl darauf verzichten wenn ich legal unterwegs sein möchte :'(


Selbst wenn die Birnen ein E Prüfzeichen besitzen, heißt das noch lange nicht, dass du sie auch in Deutschland verwenden darfst.

Schraubergruß


Txbi76N2
  • Themenstarter
Txbi76N2's

Zitat:

Selbst wenn die Birnen ein E Prüfzeichen besitzen, heißt das noch lange nicht, dass du sie auch in Deutschland verwenden darfst.


Ich weiß ^^
Nur würde ich mich damit "sicherer" fühlen als gar ohne E Nummer '


Zitat:

Aber so richtig gelb wie bei den Rally Scheinwerfern oder in der Niederlande/Frankreich sind auch erlaubt?

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • StVZO §52 (1):
    Zitat:
    Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein

    Die Leuchtmittel brauchen keine Extrazulassung, solange die Wattangabe etc. stimmen (zumindest bei Halogenern ohne Extra Vorsteuergerät wie bei Xenonbrennern).

    "Rally Scheinwerfer" sind ja was anderes bzgl. Leuchtkraft und Abstrahlwinkel als "Nebler"
    Zitat:
    Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


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