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Suche ABE 292/2 mit Anlage 14 / Original VW-Felgen eintragungsfrei oder nicht?

incognico
  • Themenstarter
incognico's Polo 2F

Im Forum gibt es widersprüchliche Aussagen, ob Original VW-Felgen eintragungsfrei sind oder nicht.
"… nur weils ne vw felge is , sind die noch lange nich eintragungsfrei.
fahre ja auch vw felgen."

"Dann wurde mir schriftlich mitgeteilt, das die alufelgen, die ab werk auf verschiedenen polo 2 und 3 (sprich die 86C und 2F Palette) verbaut wurden, automatisch bei allen 2er und 3er in der Fahrzeug ABE 292/1 /2 etc. mit aufgeführt sind und somit nicht eingetragen werden brauchen....
heißt auf gut deutsch :
serie sind stahlfelgen 4 1/2Jx13 mit 155/70/13 auf einem Polo 86C 2F Coupe....
nun baue ich mir die alten G40 Alus drauf vom 2er modell in 5 1/2Jx13 mit 165/65/13 (oder auch 175/60/13) und brauche diese nicht eintragen, da diese grösse bereits in der fahrzeug ABE (die auf dem Brief draufsteht) von werk aus aufgelistet ist..."

Was stimmt denn nun?

Hat jemand vielleicht die Grund-ABE 292/2 sowie Anlage 14 VW für mich (falls die Anlage 14 für meinen 92er Coupe 2F die richtige ist)?

Wenn die eintragungsfrei sind, besorge ich mir nämlich 5 1/2Jx13H2 ET38 Stahlfelgen (867 601 025 H) oder günstige Alufelgen (191 601 025 H / 867 601 025 L) für meinen Satz Reifen (165/65 R13).



Hier sind Angebaben seitens VW zu der zulässigen Umrüstung mit Serienfelgen eines 2F.
https://www.polotreff.de/forum/t/2...8#post2162127

Damit sollte das alles kein Thema sein die BBS bzw die 5,5Jx13 Alus von den verschiedenen 86c Modellen fahren zu dürfen inkl. der möglichen Reifen.


incognico
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incognico's Polo 2F

Danke, die 2 Seiten speicher ich mir. Die ABE hätte ich trotzdem gerne im Handschuhfach, um meine Höflichkeit gegenüber Behördenvertretern mit kategorisierten und nummerierten Belegen unterstreichen zu können.



incognico
  • Themenstarter
incognico's Polo 2F

Der Service vom Volkswagenkonzern hat freundlicherweise meine Anliegen recherchiert und mir dann eine PDF zu den eintragungsfreien Felgen & Reifen geschickt, umsonst aber hat etwas gedauert. Die ABE 292/2 für mein 92er Coupe dauert noch.

Interessant war die Argumentation zur ABE vom KBA, bei denen ich davor angefragt hatte: Da Volkswagen der Eigner der ABE ist, könnten sie die nicht rausgeben.

Gut das ich mit dem Kauf der 191 601 025 D Stahlfelgen vom Golf gewartet habe, die gehen nicht eintragungsfrei. Aber falls jemand halbwegs günstig einen Satz fünfeinhalber Stahl-Felgen mit der Teilenummer
867 601 025 H oder
321 601 025 J/M übrig hat, schreibt mir 'ne Nachricht bitte.
Die Teilenummern der fünfeinhalber Alus wären
321 601 025 G oder
171 601 025 J oder
191 601 025 J/H oder
871 601 025
Interessanterweise sind da ein paar Unterschiede zu der von P868804 erwähnten Liste.


Rad und Reifenkombin
Rad und Reifenkombin
Rad und Reifenkombin
Rad und Reifenkombin
Rad und Reifenkombin
Rad und Reifenkombin

incognico
  • Themenstarter
incognico's Polo 2F

Erstaunliche Antwort auf meine Anfrage bei VW zur ABE 292/2 (siehe Foto).

"Eine ABE für ein Fahrzeug an sich gibt es nicht." sowie die Empfehlung, mich ans Konzernarchiv zu wenden. Das hab ich dann gemacht:

Liebe Mitarbeiter im Konzernarchiv,
die unten angehängte Antwort der Kundenbetreung hat mich erstaunt: "Eine ABE für ein Fahrzeug an sich gibt es nicht.“
Warum hat dann mein VW Polo Coupe, Baujahr 1992, im Kfz-Brief eine Nummer für die zugehörige ABE stehen -> ABE 292/2 ? Dem KBA ist diese ABE ja auch bekannt, aber sie geben sie nicht heraus, weil sie „dem VW-Konzern“ gehört. …

Die Antwort vom VW-Konzernarchiv

" (&hellip vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine ABE können wir seitens Konzernarchiv nicht zusenden. Einzelne ABE liegen uns nicht als Dokumente vor."
und dann noch Werbung für Classic Parts:
"Mit einem Eigentümernachweis können jedoch ein Datenblatt und/oder Zertifikat kostenpflichtig bei den Kollegen von VW Classic Parts bestellt werden."
…was schön aussehen mag, aber nur Infos enthält, die auch im Kfz-Schein oder Serviceheft stehen.

Fazit: All unsere Polos haben bezüglich der Zulassung keine Rechtsgrundlage


Volkswagen –  Eine A
Volkswagen – Eine A

incognico
  • Themenstarter
incognico's Polo 2F

Achso, Felgen hab ich inzwischen: Eintragungsfreie weiße Tarantulas für'n Hunni mit 165/65 R13. Weit besseres Fahrgefühl als mit den 4,5 Stahlfelgen und 155/60 R13


Tarantulas in weiß.j
Tarantulas in weiß.j

Zitat:

Gut das ich mit dem Kauf der 191 601 025 D Stahlfelgen vom Golf gewartet habe, die gehen nicht eintragungsfrei.


Hi Nico,
wieso sind die Felgen nicht eintragungsfrei?
Rein von den Daten sind es 5 1/2J 13" Felgen mit ET 38. Das VW/Audi-Symbol ist auch eingestanzt.

Viele Grüße,
Philipp


Theoretisch geht das nicht, in der Praxis hat das früher niemanden interessiert & das tut es auch heute noch nicht.

Wir haben bei unserem Hyundai Ioniq5 mit dem Kauf einen Satz Winterräder auf Alus gekauft. Die Felgen stammen nicht von Hyundai & haben eine KBA Nummer eingegossen, samt ABE.
Als wir letzten Winter Eibach federn haben verbauen lassen, hat man es nicht für nötig gehalten eine §21 zu machen & das ganze ist über ein Hyundai Autohaus gelaufen, die das Auto anschließend zu einer recht 'nörgeligen' Prüfstelle gefahren hat.

Also nochmal: Who cares.....?


incognico
  • Themenstarter
incognico's Polo 2F

Zitat:

wieso sind die Felgen nicht eintragungsfrei?

Weil sie für mein Modell laut VW AG nicht gelistet sind. Rechtlich gesehen also nicht legal. In der Praxis wohl so, wie Sebastian es beschreibt.



Reifenfreigaben-2.jp
Reifenfreigaben-2.jp

Die Zeiten in denen das niemanden interessiert hat, sind längst vorbei...

Das mag vereinzelt in bestimmten Landstrichen noch funktionieren, größtenteils allerdings nicht mehr.

Prüfstellen sind rein auf Gewinn ausgelegt (heutzutage mehr denn je) ... daher wird z.B. auch gerne bei den Eintragungen mal ein Auge zugedrückt, um dann beim nächsten TÜV-Termin ggf. eine Nachkontrolle/Nacharbeiten zu erwirken.

Und auch Versicherungen schauen heutzutage gerne genauer hin. Warum dem gegnerischen Unfallgegner (Leidtragender) nicht eine Teilschuld wegen erloschener Betriebserlaubnis abringen?
Und selbst die eigene Versicherung wird heutzutage darauf bestehen, dass du deinen Schaden selbst zahlst, wenn du dein Fahrzeug auf Grund einer "gesparten" Abnahme im öffentlichen Verkehr führst.

Was viele auch nicht wissen bzw. vergessen, ist, dass Modifikationen eigentlich Versicherungen gemeldet werden müssen. Andernfalls kann es sein, dass Sonderzubehör/spätere Umbauten nicht mit abgedeckt sind.

Daher sollte man sich in solchen Fällen immer die Frage stellen, lohnt es sich nicht zugelassene Felgen zu nutzen, nur weil man sie günstiger bekommen kann, als die die ab Werk zugelassen sind. Oder lohnt es sich Felgen nicht abnehmen zu lassen und im Falle eines Falles selbst für den Schaden aufzukommen? 1xx€ vs ?

Klar ist nur eines ... niemand, der dir zu soetwas rät, wird im Falle eines Falles finanziell dafür gerade stehen.


in großen Teilen ist das genau so!
Einschränkung bei den Versicherungsthema. Sicher, es mag mal eine Versicherung geben, die das vvlt möchte, aber das sollte die absolute Ausnahme sein. Der Fahrzeugeintrag ist das Entscheidende. Wenn da die Felgen drin stehen, wird das die Versicherung akzeptieren müssen, wenn sie weg sind. Bei Leistungssteigerungen ist das anders, da wird dann u.U. mehr Kohle verlangt, normalerweise dann aber max die stärkste Serienversion, also beim Polo 86c mit 40 PS und nachträglicher Leistungssteigerung auf 200PS (mit welchem Motor dann ist egal) dürfte immer der PY vom G40 als Vers. Basis genommen werden.

Eingetragene Sachen dürften nicht zu einer Nachbesserung in einer Folge-TüV-Prüfung führen. Ausser, es wurde etwas geändert. Ein Mal abgenommen, geht es damit immer durch. Wenn nicht, gibt es normalerweise immer für die Abnahme eine Dokumentation. Darauf kann man sich berufen.

Aber richtig ist schon mal, dass das vllt mal probiert wird. Durfte ich auch mal erleben, weil meine Felgen zu weit herausstanden und die Kotflügel keine entsprechende Abdeckung hatten (Plastikverbreiterungen waren und sind keine mehr dran). Das hat sich über die Abnahmedoku aber geklärt.


Zitat:

Aber richtig ist schon mal, dass das vllt mal probiert wird. Durfte ich auch mal erleben, weil meine Felgen zu weit herausstanden und die Kotflügel keine entsprechende Abdeckung hatten (Plastikverbreiterungen waren und sind keine mehr dran). Das hat sich über die Abnahmedoku aber geklärt.

Das ist grundsätzlich falsch...

Wenn eine ausreichende Radabdeckung (und da gibt es genaue Vorschriften) nicht gegeben ist (was ja auch durch aufziehen neuer Reifen identischer Maße (z.B. 175/60) passieren kann, die deutlich breiter ausfallen, als die vorgehenden), kann das sowohl als Mangel und somit zur Verweigerung einer Prüfplakette führen.

Das gilt z.B. auch für das unterschreiten der Lichtaustrittskante. Das mag beim eintragen eines neuen Fahrwerks & neuen Reifen völlig legitim gewesen sein ... nachdem sich das Fahrwerk aber im Laufe der Monate/Jahre gesetzt hat und/oder die Reifen an der Verschleißgrenze sind, kann man sich nicht auf die Eintragung berufen, sondern muss trotz allem die im Gutachten/ABE aufgeführten Anforderungen erfüllen - im dümmsten Fall unterschreitet man damit auch gleich noch die Mindestbodenfreiheit von 80mm.
Und im allerdümmsten Fall bedeutet das eben, dass man sein Fahrwerk und die Reifen eben nach 1-2 Jahren wechseln muss.

Bei unserem TÜV ist z.B. eine klappbare Schiene verbaut, wer da deutlich hängen bleibt, kann sich überlegen direkt wieder umzukehren oder den garantierten Mangel zu akzeptieren.

Selbes gilt ja auch bei (Sport-)Auspuffanlagen ... werden die dB-Werte nicht mehr eingehalten, weil die Dämmwolle teilweise dahin ist, kann man sich noch so auf den Kopf stellen und auf die Eintragung oder ein(e) ABE/EG-Genehmigung/Gutachten berufen - zu laut ist zu laut.

Mein schwarzer G40 kommt auch nur noch durch den TÜV, wenn ich die Felgen mit den neuen 185/60er-Reifen aufziehe (diese max. aufpumpe) und die modifizierte Querlenkerstrebe demontiere (ist schon extra so umgebaut, dass ich sie einfach mit 4 Schrauben entfernen kann). 60mm Bodenfreiheit passen halt nicht über eine 80mm-Schwelle auch wenn damals alles völlig legal eingetragen wurde.


ich denke nicht, dass du sagen kannst dass es falsch ist, wenn es genau so abgelaufen ist.
Und deine Beschreibung ist dann auch ein Einzelfall, weil bei uns nz.B. NICHT jeder TüV diese 80mm Stange hat.
Und generell reden wir dann über Veränderungen, die sich tatsächlich ergeben.
Du wirst deine neuen Reifen auch dann nicht durchkriegen, wenn es die Serienbereifung ist , aber das Profil abgefahren ist!
Da sollte man also argumentativ schon unterscheiden, ob Dinge einer Veränderung unterliegen. Bei meinen Felgen gibt es drei Reifenfreigaben. So lange ich einer der drei Varianten nutze, kann das nicht nachträglich geschossen werden.
Wie bereits geschrieben, bin ich in großen Teilen bei dir, aber Pauschalisieren bei diesen beiden Themen darf man sicher nicht.
Wir haben das im Forum schon so häufig gehabt, dass einzele Mitglieder bei einzelnen TüV-Stellen plötzlich Probleme mit Sachen bekommen. Die Gründe dafür sind aber vielseitig und es gibt immer eine Grauzone


Mag sein das einige ähnliche Rad Reifen Kombis durchwinken, wenn die ähnlich sind die Serie, drauf verlassen würde ich mich nicht.

Es kann einem selbst mit Serien Kombinationene passieren das der Prüfer Papiere dazu verlangt und einem das nicht glaubt. Habe sich schon selber erlebt.
Der wollte trotz meiner Erklärung das es Serienfelgen sind, die man Optional dazu bestellen konnte unbedingt eine Gutachten bzw. eine ABE zu den Felgen.
natürlcih wolte der sich nicht von seinem Schreibtisch erheben, sein geschultes Auge sah durch die Glastüre das die Felgen nicht mal orginale vom Hersteller waren.
Lesen war scheinbar auch nicht seine Stärke wie ich ihm den F ahrzeugschein (EZ Fahrzeug und Austtellungsdatum identisch) mit der dort aufgeführten Rad Reifne Kombi zeigte.
Einziges Kommentar es wären nur die Reifen eingetragen aber nciht die Felgen.
Kommt gut wenn die kleinste Rad Reifnen Kombis 14 Zoll sind und die Größte 16 Zoll, um die es ging.

Ende vom Lied, andere Tüv Organisation angefahren, da wurde nicht ein Wort zu den Felgen oder Reifen verloren.

Thema Mindestbodenfreiheit, die gibt es meines Wissens nicht. Wüsste nciht wo das festgeschreiben ist.
Man orientiert sich aber an 8cm die man nicht unterscheiten sollte.










ja 8cm hat meiner auch. Und wenn ich jedes Mal, sobald eine Geschwindigkeitsbodenwelle kommt, die jeweilige Kommune verklagen würde, dass die das nicht korrekt gelöst haben und meine Anlage drauf lang schleift, wäre ich Millionär.
Und das Thema Lichtaustrittsunterkante kann ich auch nicht mehr hören. Mit meinen Funzeln kannst du mit Fernlicht fahren, ohne dass sich irgendjemand mal beschwert, der/ die mir entgenegnkommt(en). Aber lass mal nur einen ankommen, der mit seinem LED oder Xenon nicht gut eingestellt ist, da kannst doch nur noch ne Notbremsung machen.
Und die Lichtaustrittsunterkante habt in den letzten 6 TüV-terminen kein Prüfer gechceckt. Da durfte ich mir schon mal ganz andere Dinge anhören, wenn ich daneben stehe.
Mittlerweile geniesse ich bei den Prüfterminen auch "Altersschutz" - hätte beinahe Welpenschutz geschrieben -. die schwelgen eher in Erinnerungen, dass sie so einen als erstes Auto mal hatten.
Ist auf der Strasse auch so.
Letzt hatte ich ein Moped 20km hinter mir, dachte schon, es wäre ne Zivilstreife. Dann überholte er und winkte mich zur Tanke. Der Typ fand das Auto geil, wollte nur mal unter die Haube schauen, das Auto ginge ja flott weg.
Also die schönen menschlichen Sachen überwiegen mittlerweile, auch wenn es Phasen gab, wo das Auto der Star einer jeden Fahrzeugkontrolle war. Ein Muß für jeden Polizisten das rauszuziehen, Spitzenwert 5 Mal innerhalb eines Monats. Und nein, Nie die Lichtaustrittsunterkante geprüft! Dafür war der Verbandskasten beim ersten Mal abgelaufen (war halt auch noch Original und verpackt), selbst der zweite Verbandskasten lag ncoh vier Jahre drüber. Die Strafe erließ man mir mit der Bitte davon einen neuen zu kaufen. Hat bei den veier weiteren Malen immer geholfen!


Man wird hier Geschichtenschreiber.... Sorry


Meine Autos sind wohl nie wirklich interessant für eine Kontrolle.
Trotz das der eine eine fahrende Litfasssäule ist und ob gewollt oder nicht
allen ins Auge fällt weil der sich einfach so deutlich vom sonstgen Straßenbild abhebt.

Lediglich 2 Mal bisher angehalten worden, das ganze bei festen Kontrollen im direkten Umkreis von Tuningtreffen.
Genau mit dem Polo der 100% Serie ist. Ein kurzer Blick in die Papiere, einmal ums Auto gelaufen und dann gab es den obligatorischen Satz schöne Weiterfahrt.

Mit dem der förmlich nach einer Kontrolle schreit, wird zwar geschaut aber angehalten wurde ich mit dem noch nicht.
Kann die Geschichte mit dem Motorrad toppen.
Hatte mit dem Bunten Hund 4 Motorrad Polizisten erst hinter mir, kurz drauf eine Eskorte, 2 vorne 2 hinter mir. Und zum Schluss alles 4 Stück vor mir.
Ende vom Lied die sind dann kurz drauf abgebogen.

Eventuell liegt es auch an dem H-Kennzeichen was dran hängt.






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