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Lenkrad in verbindung mit reifen zugelassen

Sauerländer
  • Themenstarter

Mahlzeit ich habe eine frage !

Und zwar habe ich nen 28ger Lenkrad im schein stehen !
Habe nachträglich die felgen eintragen lassen , in dem eintrag steht nix das ich die nur mit serienlenkrad fahren darf steht aber auch nicht das ich die mit dem 28ger fahren darf ! Also nur 8 x14 mit spurplatten bla bla aber nichts wegen lenkrad . Darf ich das 28ger nu fahren oder nicht jeder sagt was anderes . HIIILLLLLFFFFFEEEE



Wenns eingetragen ist und der Tüv nichts gesagt hat wirds schon seine Richtigkeit haben... und wenn nicht keine schlafenden Hunde wecken Da beides eingetragen ist bist du auf der sicheren Seite!


Bitte halte dich an die Regeln.



da die Felgen ja in Verbindung mit Lenkrad und Fahrwerk eingetragen werden müssen (Einzelabnahme) sollt es so funzen, müsst aber auch auf dem Wisch stehen das vorherige Eintragungen berücksichtigt wurden!


Sauerländer
  • Themenstarter

Zitat:

da die Felgen ja in Verbindung mit Lenkrad und Fahrwerk eingetragen werden müssen (Einzelabnahme) sollt es so funzen, müsst aber auch auf dem Wisch stehen das vorherige Eintragungen berücksichtigt wurden!


wo steht das denn meistens ?


Vorne auf dem ersten Blatt!
Hab meine Eintragungen alle zu Hause, sonst hätt ich mal schnell eine eingescannt, aber es sollte auf alle Fälle drauf stehen. Hattest du das Lenkrad drin bei der Eintragung?


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