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Keine Ahnung

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

So, nur zur Info, bin gaanz neu hier und hab so quasi garkeine Ahnung.

Bitte nicht auf mir drauf rumhacken wenn meine Frage schon woanders beantwortet wurde, hab mich bemüht erst im Forum zu suchen und danach erst nachfragen.

Also: Müssen Veränderungen mit ABE´s eingetragen werden ? Ich weiss das man es machen kann, aber was bringt es ? Ausser das es Geld kostet und ich die ABEs nichtmehr mit rumschleppen muss ?
In meinem Fall hab ich nen ABE für schwarze Folie an den Scheiben und ein ABE für Sportpedale. Reichen die ABEs im Handschuhfach bei ner Kontrolle ?

Barkley



Yap wie ich weiss ..reichen die vollkommen aus! Ist halt nur das du die nicht mehr mitschleppen musst wenn du es eingetragen hast!
Wenn ich mich Irre bitte schreiben !
MFG


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Gut, das gleiche dachte ich bisjetzt auch.

Aber laut TÜV:

"Wenn für die Änderung ein Teilegutachten (TG) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt, können unsere Sachverständigen Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durchführen, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Wenn die Zuordnung des TG bzw. der ABE zum jeweiligen Fahrzeugtyp zutrifft und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden, bestätigt der Sachverständige schriftlich den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau. Eine unverzügliche Eintragung der geänderten Fahrzeugdaten in den Fahrzeugbrief und -schein ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im TG bzw. der ABE gefordert wird. Ansonsten genügt es, die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugschein mitzuführen. "
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Das verwirrt mich etwas..
    So wie ich das verstehe: Sachen einbauen, mit ABE ab zum Tüv, dort "Bestätigung" holen. Eintragen muss man es nicht, lediglich bestätigen, was anscheinend umsonst ist.
    Oder wie soll man das verstehen ?



  • ich hab auch nur nen wisch für mein Fahrwerk bekommen vom tüv ... in den schein muss es auch nicht rein, nur wenn ich mal was mit der zulassungsstelle zu tun habe, dann muss das auch eingetragen werden ...


    Aber für die Bestätigung musst man ja auch bezahlen! Wenn du so nen Wisch bekommst is das quasi die Eintragung nur die steht halt net im schein, aber kannst du ja dir ja da Eintragen wie chris schon sagt!


    gelöschtes Mitglied

      hmm also ich fang jetzt auch an zu grübeln


      also

      ABE: Keine Eintragung vom TÜV notwendig
      TÜV-Gutachten: Muss man nur eintragen wenn man des nächste mal zum TÜV muss

      right?


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      hmm

      Ich fing an über dieses Thema nachzudenken als mein Nachbar meinte ich müsste neue Lenkräder eintragen lassen, selbst wenn ne ABE beiliegt. Und Eintragen würde 110 Euro kosten.

      Wenn das stimmt lasse ich meinen Polo im (fast) Ur-Zustand wie er jetzt ist


      Wenn du eine ABE hast musst du nicht Eintragen!
      Hab auch Esd Sportauspuff und dafür ABE ..beim Tüv wollte der das nich mal sehen!


      gelöschtes Mitglied

        Jupp, die reichen aus. Interessant wird es nur bei Tieferlegung und bei Felgen, bzw. Reifen.
        Selbst, wenn der TÜV dich durchlässt mußt du es eintragen lassen, da der TÜV den kleinen Hinweis mit aufs Gutachten schreibt: Bitte unverzüglich bei der Zulassungstelle eintragen und umschreiben lassen.

        Die wollen halt immer nur unser Bestes: UNSER GELD!



        gelöschtes Mitglied

          Hi,
          Also ich hab Lenkrad; Felgen; Fahrwek; und Auspuff eintragen lassen und schlappe 125€ gelöhnt. Das einzige was nicht eintragungspflichtig war, ist der Auspuff, weil der eine EG Typgenehmigung hat. Der Rest muß nachgetragen werden ob nun ABE (Lenkrad) oder Teilgutachten(Felgen/Fahrwerk)
          Gruß, Jeff


          gelöschtes Mitglied

            wozu gibts dann diese scheiß abe's wo dabei steht keine eintragung notwenig? was fürn müll


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