Kolege von mir hat seinen G2 einen ausländer geschenkt ohne irgendwas ,
nach 2 Monaten stant die Polizei bei ihm und sagte sein auto steht 200km weiter weg im Acker ausgeschlachtet .Hat ihm 2700 € gekostet (unweldverschmuzung reinigung und Strafe ) .
Wenn das Auto angemeldet ist, hat man in der Regel mehr Interessenten, da es einfacher ist, ne Probefahrt zu machen und zu Überführen; wer holt sich schon teure Kuzzeitkennzeichen nur um mal ne Probefahrt zu machen...
Wer 100% keinen Ärger will sollte das Auto abgemeldet übergeben.
Gibts einen Kaufvertrag mit Uhrzeit, und Vereinbarung (z.B. innerhalb von 5 Werktagen ummelden), ist man als Verkäufer rechtlich aus dem Schneider.
Trotzdem kann man Ärger haben, wenn der Käufer nicht ummeldet...
Sollte bei der Probefahrt dem Interessente ein Unfall passieren, so geht das zu Lasten des Interessenten, d.h. er haftet, für Schäden. Gilt nur bei Privatverkauf, nicht bei gewerblichen.