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Gutachten Scheibenfolie

-ver-nrohr
  • Themenstarter

hey leute ich brauch dringendst wirklich dringendst ein Gutachten für Scheibenfolie

Habe meine Scheiben vorne rechts links mit folie versehn bzw mein vorbesitzer wars die teile haben eine enummer nur die polizei hat das beanstandet und ich brauch jetzt ein gutachten des ich benutzen kann wie auch immer also irgendwas schwarz auf weiß das ich zum tüv kann und den vollblubber

ich weiß das tönen im vorderenb ereich erlaubt ist und fluten auch nur wie es bei folie ist keine ahnung hab aber schon gehört das getönte folien auch als diebstahlschutz eingetragen werden

wenn mir jemand helfen kann lass ich was springen weil es eilt ^___^



gelöschtes Mitglied

    vorne getönte scheiben = nicht zulässig = KEINE Eintragung


    Richtig, mit Folie getönte scheiben vorne sind nicht zulässig und wer erzählt das man es als Diebstahlschutz eintragen lassen kann soll mir dies bitte zeigen!



    -ver-nrohr
    • Themenstarter

    das stimmt so nich tönen ist erlaubt und fluten auch folie unter gewissen umständen die ich aber nicht genau kenne muss ich passen schau mal unter ohnefolie.de zb des ist zb geflutet is halt nur teuer 120 euro pro scheibe ca.

    oder warum haben meine scheiben dann ne enummer =) brauch nur was das ich sie mir eintragen lassen kann ^^


    gelöschtes Mitglied

      es geht nicht versteh es doch!

      es ging bis glaub ich 1998! seit diesem zeitpunkt darf

      keine Folie mehr drin sein.........Fluten steht auf nem anderen stern aber

      deine sind es ja nicht!


      -ver-nrohr
      • Themenstarter


      Beschichtung der vorderen Seitenscheiben - BEDINGT ERLAUBT

      • Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70% sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)
      • Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
      • Einzelabnahme und Eintragung durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab B-Säule notwendig


      Und Fluten is auch nur mit nem Lichtdurchlässigkeitstest danach zulässig und eintragungsfähig.
      Folie ist und bleibt verboten, zum einen erreichst du nie die vorgeschriebenen Durchlässigkeitswerte und zum anderen splittert die Scheibe nicht mehr was in Notfallsituationen für die tragisch enden kann.

      Und die E-Nummern haben alle Folien und in der zugehörigen ABE steht dann das sie nur ab der B-Säule anzubringen sind!


      gelöschtes Mitglied

        DAS WAR MAL..........

        Du kannst zu 450 Tüvs fahren...... Es gibt keine Eintragung......

        Aber du willst es wohl nicht verstehen


        -ver-nrohr
        • Themenstarter

        ihr müsst net glei mim messer auf mich losgehn also tüv hat heute gesagt wenn ich denen ein teilegutachten vorbei bring oder irgendnen lappen bekomm ichs eingetragen und wenn ich die ganze nacht dran sitze irgendwo findst du immer ne lücke im system
        ich empfehl mich danke trotzdem



        Aber das Teilegutachten gibt es halt nicht! Da kannst du suchen wie du willst!


        gelöschtes Mitglied

          das hat mit messer nichts zu tun.... glaub einfach was wenns dir leute sagen..... das gutachten gibt es nunmal nicht


          Wenn dein TÜV Dir das mit getönten Scheiben vorne einträgt, dann Glückwunsch, aber halt Eintragung heisst noch lange nicht legal...Leider. Lass Dich nur wieder in ne Polizeikontrolle geraten, und der ganze Stress geht wieder los, weil Du vorne einfach keine getönten Scjeiben eingetragen bekommst., weil wie Du ja schon selbst gesagt hast, brauchst Du mehr als 70% Lichtdurchlässigkeit, und das erreichst Du n iemals. Als Splitterschutz kannst Dir Folien reinmachen und das legal siehe[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


        • allerdings ist diese Folie natürlich völlig farblos, was ja nich Sinn der Sache ist. Ich weiss, das gibt ne geile Optik ab, bis vorne hin getönt, hatten wir auch mal gehabt bei nem Kumpel seinem VR6, aber wie es nun mal kommen musste, hat die grün weisse Truppe einen Strich durch den Tönungsspass gemacht, was uns ja eigentlich ja allen klar war, darum auch die Überraschung darüber auch nicht groß..
          Vorne getönt legal = no Chance..
          ausser halt alte mit 07er Nummer

          Gruß Onyx04


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