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Lichtaustrittskante...

Steili86c
  • Themenstarter

moin...

Soweit ich weiß darf die lichtaustrittskante nich unter die 50cm marke...

meine scheinwerfer stehen so ziemlich exatkt bei 50cm .. würde ihn aber vorne noch gerne 2-3cm tiefer haben... aber wo fängt die kante an?!



gelöschtes Mitglied

    am besten fahr zum tüv und frag da

    weil ich hab ja linsen scheinwerfer und da gilt die linsenkante, sagte mein tüv! hab aber schon oft genug gelesen, dass auch da trotzdem die unterkante gilt....alles ein wenig verwirrend find ich


    du nimmst ein weißes blatt papier befestigst es vor dem schein werfer machst das licht an und an der untersten kante vom licht kannste genau die höhe messen denn die kante ist ausschlag gebend


    mfg RS



    Steili86c
    • Themenstarter

    ah das klingt doch mal ganz gut ..werd ich mal probieren. Aber ich denke das wenn ich ihn noch ca 2cm tiefer lege er unter diese marke komm... was gibt es denn da für toleranzen ? oder sind diese 50cm die absolute grenze?


    ich hab beim mir damals wie das Fahrwerk neu drinne war und beim tüv war hat der Tüv-prüfer nachgemessen und es waren 48,7cm.... da meinte er so das is ja eigentlich nicht zulässig, aber naja ich habs euch gesagt das es nicht zulässig ist trags aber trotzdem ein.. mitlerweile hat sich mein Fahwerk noch gesetzt und bis jetz wurde noch nix bemängelt oder gesagt... aber 50cm ist normalerweise richtlinie.. japs


    toleranz für die lichaustrittskante sind +/- 50mm = 5cm


    Steili86c
    • Themenstarter

    bist du denn sicher das da soviel toleranz ist?


    meines wissens nach gibt`s da null toleranz... andererseits hab ich noch nie jemand mit nem zollstock an den scheinis gesehen...


    Steili86c
    • Themenstarter

    jap.. nur bevor ich hinterher stress mit den grünen oder so bekomme würde ich das gern vorher wissen



    Fakt ist das normalerweise bei der Eintragung die 500mm eingehalten werden müssen, im Zweifelsfall soll es der Prüfer mit ins Gutachten schreiben das zum Zeitpunkt der Abnahme es so ist. Für danach gibt es tatsächlich den §30 der StVZO der gewisse Messwertabweichungen angibt (eben die angesprochenen 50mm) allerdings ist dort alles sehr lasch beschrieben und ich würd mich nicht drauf verlassen das das die Rennleitung dann so abnickt. Zumal wenn es gleich 2 oder mehr Zentimeter sind die zu den 50cm fehlen denn so weit sollt sich kein Fahrwerk senken.


    Naja, ich hab n 60/40 Fahrwerk drinn und fahr mit 80/70 werten durch die gegend...


    Steili86c
    • Themenstarter

    naja ich wert einfach mal mit der werkstatt da wo ich mein fahrwerk einbauen und eintragen lassen hab nochmal sprechen


    hallo leute. zu dem thema hab ich auch noch ne brennende frage. hab bei mir nen 80/80fahrwerk im 86c und bin jetzt schon bei 47cm. alles eingetragen...
    jetzt wollt ich aber auf meine neuen felgen die 175/50R13 rauf ziehn und dann kommt er ja noch mal tiefer...
    hab ich nur glück gehabt mit dem tüver oder einfach nochmal zum selben fahren?
    was mach ich denn nu?


    Kann man mir das nochmal genau beschreiben mit dem messen?
    Weil die Unterkante vom Scheinwerfer bei mir ist bei 49cm...
    ebenfalls alles eingetragen.. und beim tüv der nen halbes jahr später gemacht wurde war mein scheinwerfer rechts zu niedrig eingestellt, habs dann mit ihm vor so ner Art Spiegelwand eingestellt....
    --
    mit Zollstock habe ich noch niemanden gesehen...


    gelöschtes Mitglied

      es ist nich die unterkante vom scheinwerfer, sondern die lichtaustrittskante!
      also die unterkante vom reflektor


      von 165/65 auf 175//50 sind nochmal 2 cm mehr teiferlegung.

      dann wärst bei45cm lichtaustrittskannte, das darf dir kein tüv eintragen, allerhöchstens könntest du versuchen nen gerichtlichen freibrief zu erwirken, ähnlkich dem von sportwagen, dass du dein auto so tief machen darfst wie du willst

      aber dann kannst dir von dem geld gleich nen Caymann S kaufen


      Zitat:

      also die unterkante vom reflektor


      okay.. dann sind es knapp 52cm... puhhh


      mal gucken. vielleicht hab ich glück. denn wo ich zum tüv war meinte der prüfer bei der tieferlegung lohnt es sich ja noch gar nicht zu gucken...
      also wär wohl noch nich so tief


      spätestens bei den 175/50/13er wird er schauen


      na ich hoffe doch nicht


      Liegt alles im ermessen des tüvers ABER die grünen haben IMMER noch das letzte wort. Also jedenfalls hier bei uns in berlin !
      Wobei ik von bekannten aus bayern gehört hab das das da genau anders herum ist !


      schwiegervaddern is hier bulle. und den hab ich mal gefragt. hier bei uns muss da schon ein spezi bei sein. sonst wird das keiner wissen.


      naja also ich kann sagen bei meinen vento sind es 46 aber de rhat eine sondergenemigung das er die 50 cm unterschreiten darf keine ahnung wie der vorbesitzer es eingetragen bekommen hat aber er hat es


      Moin Moin, es gelten 51 cm, keine 50! Bei normalen Scheinwerfern, die unterkante des Scheinwerfes, bei Linsen die Unterkante des des austettenten Lichtkegels! Wenn Linsen hast, und dein Bock noch tiefer haben willst, baust den auseinander, machst unten an der Linse mit em Eding oder ein bißchen Farbe einen Strich, schon is die unterkante nach oben verlegt, und ist nicht sichtbar, von aussen. Wenn die Kante weiter unten ist, und trotzdem eingetragen, machst Dich strafbar. Auch der Tüver ist ein Mensch!
      Das is mit vorsicht zu geniessen!

      Gruss


      Hy,
      Hätte dazu auch mal ne frage bin grad am überlegen welche tieferlegung ich mir bei meinem mit den 175/50r13 holn soll.
      Aber ab welchem bj. gilt das mit der austrittskante die einen sagen ab 1.1.88
      die andren sagen erst ab 89 wäre super wenn mir da einer weiterhelfen kann.

      Danke schonmal!

      mfg.


      Zitat:

      StVZO §50 Scheinwerfer

      (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich
      nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht
      darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und
      der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200mmüber
      der Fahrbahn liegen.

      Also gelten doch die 500mm und nicht 510mm!

      Übergangsvorschriften (§ 72 Abs 2)
      § 50 Abs 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
      tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den
      Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem
      Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs 3 in der vor
      dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.


      Danke für die antwort!

      Meiner is am 13.6.88 zugelassen worden

      mfg.


      Die Lösung wäre:

      Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung.



      mfg Poloraser



      Da verzichte ich lieber auf ein paar zentimeter.

      mfg.


      zu dem thema hätte ich aber auchnoch was zu sagen... also meines wissens ist es so, das die scheinwerferunterkante wie schon geschrieben nicht tiefer als 500mm liegen darf, der Prüfer aber bei der eintragung einen ermessenspielraum von 50mm hat (wissen beruht auf gesprächen mit nicht nur einem Prüfingeneur), heißt also, die Unterkannte darf effektiv nicht tiefer als 450mm liegen. Wer clever ist, federt das auto vor der Abnahme einmal aus und misst dann is beim polo ja nicht son großes problem...


      polotreff.de
      #31 - 13.11.2020lichtaustrittskante 50cm tüv
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