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stoßstange HILFE!

Polo6Nrot
  • Themenstarter

hab ne neue stoßstange gekauft und jetzt hab ich das problem das ich meinen polo tiefergelegt habe--und die stoßstange hat eingebaut ne bodenfreiheit von 5cm soweit ich weiß kann ich sie damit nicht eintragen lassen oder? (ist dann einfahc zu tief)

weis jm ne lösung wie ich die 2 cm wettmachen kann--hab aber kein gweindefahrwerk)

weil ich hba ma gehört das des irgednwie 7cm sein müssen.stimmt des überhaut?

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servus

meines wissen gibt es keine bestimmung dafür

ist bloss ne sache des prüfers wenn er sagt das das zu tief sei oder das es ne mindest höhe gibt dann soll er dir denn wisch erst einmal zeigen

war bei mir genau das gleich das heist bin net auf die rampe gekommen und so da fing der auch an rum zu zicken ( prüfer) da wollte er mir das mit der mindest höhe weismachen und das ende vom lied ich eingetragen bekommen

mfg Bär3nMark3


gelöschtes Mitglied

    also soweit ich weiss ist das so... du musst zwischen straße und der front einen abstand von 8 cm haben... das prüfen die beim tüv meistens so indem die gucken ob du überhaupt noch auf die rampe fahren kannst ... wenn du da nich raufkommst kannste es vergessen...



    Es gibt keine Vorschrift in der stvzo für Bodenfreiheit afaik. Sondern nur für Lichtaustrittskante etc, allerdings hat der TÜV bestimmte "Richtlinien" bzw. Empfelungen, zu festen und beweglichen Teilen.
    Und mit 5cm koennteste Probleme haben überhaupt über die Rampe auf die Bühne zukommen, und das sehen die Prüfer dann meist schon ungern.

    Und meiner Meinung nach ist es mit 5cm doch kaum noch fahrbar ? da muss ja nur mal nen etwas tiefere Querrille auf der Strasse sein und man bleibt haengen.

    mfg Era


    Mein Prüfer hat zu mir gesagt "Plasteteile mind. 8cm und Eisenteile wie Auspuff usw. mind.10cm". War bei mir aber kein Problem, wegen Gewindefahrwerk!


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    #6 - 02.03.2007mindeshöhe stoßstange
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