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Gewährleistungsansprüche beim Händler

llcoolb15
  • Themenstarter

Hab mir vor nem Monat einen Polo 6n2 Bj 2000 beim Händler gekauft. Seit 3 Wochen oder so ist mir immer so ein komisches Schleifen aufgefallen. Gestern war ich in der Werkstatt und die ham gemeint das ein Lager im Getriebe kaputt ist. Bedeutet Austausch Getriebe 1800,- bei VW und Repaeratur 500 - 800 €. Wasa hab ich für Ansprüche gegen den Händler. Die LAger im Getriebe sind ja in dem Sinn keine Verschleißteile.
Hab vom Händler keinen Garantieschein bekommen oder so. Aber vom Gesetz her ist doch irgendwas mit nem halben Jahr oder so....

Was meint ihr dazu?



wer hat dir gesagt das die lager keiner verschleissteile sind ? alles was gelagert ist egal ob nadel kegel oder rollenlager sind verschleissteile.

gewährleistungsansprüche hast du nur 2 jahre, es seih den du kannst dem hersteller ein produktionsfehler vorweisen.

oder sie räumen gleich ein das es ein fehler von den ist bzw. es gab eine rückrufaktion!

Wenn der händer das fahrzeug im fehlerfreien zustand verkauft hat, und nun der gefekt aufgetaucht ist, muss der händer glaub ich 6 monate eine gebrauchtwagengewährleistung einräumen. da hilft nur zum anwalt gehen oder den fall der rechtschutzversicherung übergeben. privat sehe ich da keine erfolg

mfg


polotreff.de
#3 - 17.03.2007gewährleistungsansprüche beim a
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