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13Zoller eintragen

blizzard
  • Themenstarter

Hi ist das echt so übel 13 Zoller auf nem Polo 2F ein zu tragen?
Habe grade mal im net gesucht was ich zu beachten habe!
Da habe ich nur schlechte meinungen gefunden!
Von wegen bekommt man nicht mehr eingetragen usw!
Ich habe Schmidt Mx in 7 und 8J13 vorne ET 25 hinten ET0
mit 175/50 Dunlop Sp 2000
Könnt ihr mir da mal weiter helfen ob es geht oder nicht!
Ach ja mein Polo ist 80 tiefer!

Soll aber wieder hoch auf 60/40

MfG Daniel



gelöschtes Mitglied

    Die Felgen sind nicht das Problem! 13 zoll bekommste locker eingetragen!
    Nur die Reifen nicht mehr, weil des Festigkeitsgutachten nicht mehr gilt.

    Man bekommt sie wenn man glück hat aber noch eingetragen! Am besten du hörst dich hier mal nach einer Briefkopie um! dann is des normal kein Problem!

    Und wegen der Breite und der ET:

    Hast du gezogene Radläufe? Sonst wird des wohl nix... :(


    blizzard
    • Themenstarter

    das kommt noch!
    In dem Gutachten von den Felgen sind die dunlop drin da steht ich dart diese kombination fahren meinste es reicht?



    gelöschtes Mitglied

      naja, der prüfer weiß ja wahrscheinlich auch, dass die reifengutachten nimma gelten! aber versuchs auf jeden Fall mal!


      mit 80er federn kannst du es vergessen. ich habe nen 60/60 fahrwerk und bekomme meine 13 zoll net eingetragen, bin 2cm zu tief, sprich 6cm bodenfreiheit hab ich, man braucht aber 8cm, sagt zumindestens jeder tüv....bei mir inner umgebung

      gruß kevin


      Alte Reifenfreigaben behalten ihre gültigkeit es werden nur keine neuen mehr ausgestellt... Reifenfreigaben von Dunlop für den SP 2000 gehen bis 8x13

      aber du wirst sie wohl trotzdem nicht eingetragen bekommen weil du

      1. 11cm bodenfreiheit zu tragenden teilen brauchst und
      2. 50 cm von der lichtaustrittskante bis zur fahrbahn


      der eine TüV sagt 8cm Bodenfreiheit...der andere 11cm und die Grün-Weißen sagen wahrscheinlich noch was anderes. Was stimmt denn nun?
      Also ich hab auf meinem alten 2F auch 13 Zoll eingetragen bekommen. Aber auf einer 8x13 darf man seit 2 Jahren keine 175/50 mehr fahren. Da müssen 195/45 drauf. Soweit ich weiß. Hier mal ein Bild von meinem Alten Polo *schmacht*


      foto 035.jpg
      foto 035.jpg

      die neuen reifenfreigaben für 175/50 gehen nur noch bis 6,5" felgenbreite... d.h. müsste man nach neuen freigaben sogar auf ner 7er felge 195/45 fahren... mit den alten freigaben sollte eine eintragung bis 8" aber weiterhin möglich sein... und zu den 11cm... diese sind nur eine empfehlung und keine richtlinie oder gesetz... liegt also im ermessen eures prüfers ob er euch weniger einträgt... was allerdings fest iss sind die 50cm lichtaustritt für fahrzeuge die ab dem 01.01.1988 erstmals zugelassen sind


      Zitat:

      das kommt noch!
      In dem Gutachten von den Felgen sind die dunlop drin da steht ich dart diese kombination fahren meinste es reicht?


      Zitat:
      1. 11cm bodenfreiheit zu tragenden teilen brauchst und
      2. 50 cm von der lichtaustrittskante bis zur fahrbahn


      zum ersten Quote: Schau im GA mal bitte unter den Anmerkungen nach. Dort wird stehen, dass die Reifen eine Reifenfreigabe vom R-Hersteller benötigen - außer hinten auf den letzten Seiten des GA ist dieser Typ Reifen explizit als freigegeben erwähnt! Dann ist alles tutti!

      zum zweiten Quote, Punkt 1:
      Zitat:
      Urteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006

      In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist.
      Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden.


      zum zweiten Quote, Punkt 2:
      Die Regelung mit 500mm Abstand von der Lichtaustrittskante zur Fahrbahnebene gilt aber nur für Fz. mit EZ ab 01.01.1988.



      wieso will das hier eigentlich keiner verstehen?

      DIE 500mm SIND PFLICHT. keine empfehlung. hast du sie nicht wird dir die karre stillgelegt. basta. ob eingetragen oder nicht. plakette is ab.

      ob man nun 175/50 oder 195/45 drauf hat, ist völlig egal. ist nämlich der gleiche reifen. zumindest bei dunlop.

      mfg


      die 500 mm sind aber erst ab dem 01.01.1988 pflicht... davor nicht


      Zitat:

      wieso will das hier eigentlich keiner verstehen?

      DIE 500mm SIND PFLICHT. keine empfehlung. hast du sie nicht wird dir die karre stillgelegt. basta. ob eingetragen oder nicht. plakette is ab.

      ob man nun 175/50 oder 195/45 drauf hat, ist völlig egal. ist nämlich der gleiche reifen. zumindest bei dunlop.

      mfg


      WIR verstehen schon, DU anscheinend aber nicht :

      Bei Fahrzeugen mit EZ (=Erstzulassung) NACH dem 01.01.1988 gilt eine minimale Höhe der Lichtaustrittsunterkante von 500mm und eine maximale Höhe von 1200mm über der Fahrbahnebene.

      Bei Fahrzeugen mit EZ VOR dem 01.01.1988 gilt nur eine max. Höhe der Hauptscheinwerfer vorn von 1200mm - eine vorgeschriebene MINDESTHÖHE GAB ES DA NOCH NICHT!

      (Quelle: Mitglied (Polizist) aus unserem Clubforum)


      1. hab noch keine 2F gesehn der vor 88 gebaut wurde
      2. er hat nen 2F bj 92.


      also wo ist das problem? mit vor 1.1.88 weiß ich aber das steht hier absolut nicht zur debatte.


      *hust*

      Missverständnis: Ich wollte auch nicht sagen, dass es einen 2F vor '88 gäbe.
      In so fern hast du Recht, dass in diesem Fall die 500mm bis zur Lichtaustrittsunterkante Pflicht sind.

      btw als Anregung zum Nachdenken:

      Ein Polo 86c z.B. hat serienmäßig 110mm mit einem 40/40 Fw. bist Du dann schon bei 70mm Bodenfreiheit. Ein 2F hat ja serienmäßig wohl nicht viel mehr an Bodenfreiheit zu bieten, oder?
      Im Rückschluss ließe sich daraus ziehen, dass ALLE Fahrwerke, die eine Bodenfreiheit unter 80mm nach sich ziehen, ILLEGAL wären!? Was für ein staatlich organisierter Schwachsinn - und ökonomisch ebenfalls völlig unsinnig.

      Aber: So ist es leichter als endlich mal die ganzen überalterten und maroden Straßen und Autobahnen zu sanieren - einfach die Last auf den Kfz-Nutzer abwälzen, statt der Sicherungspflicht im Strßenverkehr nachzugehen.

      gez.
      Ein offizieller Sponsor
      der Bundesrepublick Deutschland


      die 500mm sind pflicht. alles andere mit 8 und 11cm ist ein richtline. mehr nicht. jetzt verstanden?


      ...das Urteil ist rechtskräftig und damit verbindlich...

      Mehr sog i ned...


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