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Frage zu Domstreben

Zitat:

ist das nur eine strebe oder sinds 2? brauch ich denn für jede seite eine ja oder?


Nein, nicht ganz! Diese Strebe wird unten direkt an die vorderen Schrauben des Querlenkers montiert und verläuft dann direkt hinter der Ölwanne. Ich mache heute abend mal ein Foto, wie das bei mir aussieht, vielleicht hilft Dir das.
Du benötigst dafür nur diese eine Strebe für vorn.



...so gehört das mit der Querlenkerstrebe!


DSC00871.JPG
DSC00871.JPG

Ist das ein Bild deines unterbodens?

VERDAMMT dann liegt die ja bei mir fast schon auf dem boden auf
DRUM FAHR ICH KEINE, weil ich zu tief bein



Bis zu welcher Tiefe kann man denn ein verbauen? Bzw wann kommt man nirgends mehr lang?
Habe jetzt schon leicht schleif spuren an den Querlenkern :(


hmmm.... da kann ich nur meinen Clubkollegen Pletti zitieren
Zitat:

Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis:
Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!
Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.
Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.
Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.
So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).
Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).
Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.

Hierbei handelt es sich um das „VdTÜV Merkblatt 751“, das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.
Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!
Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen
Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“. Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.


©2001 Dirk Plettner


Allerdings gibt es seit Dezember 2006 vom LG Münster ein Urteil, worin besagt wird, dass die Bodenfreiheit eines Fahrzeuges mindestens 80mm zu fest verbauten Teilen betragen muss...

@Fozzy:
Mit diesem Querlenker habe ich jetzt 85mm zur Fahrbahn - bei einem 30/30 Fahrwerk und dazu 175/50-13 auf 8Jx13, was laut TÜV einer Tieferlegung von insgesamt 60mm entspricht.

TheKick2005


Son22
  • Themenstarter

ist das nu von hinten oder von vorne? was is denn besser vorne eine unter zu bauen oder wie?


Da würde ich mal sagen das es bei mir nicht klappt.


@son22:

Die Querlenkerabstützung ist NUR FÜR VORNE hinten hat der 6N eine mehr oder weniger einteilige Achse.

Also ich kann von meinen Erfahrungen sagen, dass die Querlenkerabstützung vorne eine DEUTLICHE Verbesserung in der Präzision des Lenkverhaltens bewirkt. Wenn ich einlenke, dann geschieht das ohne Verzögerung ist sehr präzise im weiteren Verlauf, wie auch beim auslenken.


gelöschtes Mitglied

    interessant, also wenn ich 60/60 fahre passt die noch drunter?



    @JackD:

    Sollte passen, denke ich.


    So, hier mal die knallharten Fakten:

    Mein Polo hat ein Originalfahrwerk drin und ich habe Querlenkerabstützung und Domstrebe vo. eingebaut.
    Man merkt die Querlenkerstrebe DEUTLICH, das Fahrzeug wankt in unebenen Kurven wesentlich weniger.

    Durch die Domstrebe nehmen die Knister- und Knarrgeräusche im Innenraum wesentlich ab.

    Nachteil der Domstrebe: man bekommt die Abdeckung vom Luftfilterkasten nur noch unter größten Schwierigkeiten ab.

    Die Bodenfreiheit beträgt mit Qurlenkerstrebe nur noch knapp 10,5 cm.
    Jetzt könnt ihr euch selbst ausrechnen, wie tief euer Auto mit Tieferlegung wird.

    Gruß,
    Thomas


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