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Auto Einlagerungs Tips

nick1234
  • Themenstarter

Ciao,

ich wollte mal so generell umhoeren was ihr so fuer Tips haettet zum Auto einlagern.

Ich gehe demnaechst nach Australien und will meinen (1987-Diesel) Golf2 in der Garage lassen, fuer etwa 7 Monate oder so (der Polo ist ja ziemlich aehnlich denke ich). Das hatte ich schonmal gemacht nur muss jedes Mal ne neue Batterie etc gekauft werden. Soll ich die dann einfach mal rausnehmen ? Den TUV habe ich gerade noch frisch gemacht jedoch fahren werde ich das Auto einige Zeit nicht. Kann man den naechsten TUV Termin in so einem Fall nicht aufschieben oder so ? Kenn mich leider nicht so aus ... und die TUV Leuts sind sowieso ziemlich hart bei der Inspektion bei dem Auto.

Hat irgendjemand von Euch mal Erfahrungen gemacht und kann irgendwelche Tips weitergeben ?

Vielen Dank im Vorraus !



also wenn du die batterie ab klemmst brauchste deswegen nicht immer ne neue zu kaufen
zum thema tüv
der tüv läuft immer 2 jahre egal ob du fährst das auto angemeldet ist oder wenn du auf dem klo bist oder halt nicht.
wenn du zb im januar 2007 tüv machst und dann 1,5 jahre nicht fährst musst du trotzdem im jan 09 zum tüv.
du kannst dein auto auch ganz ab melden aber dann musst du ne vollabnahme machen lassen


Zum Tüv ist ja schon alles gesagt.
Ich wechsel immer zum 1.11. und 1.05. meine Autos.
Hab den Vorteil das ich einem Garage für 3 Autos mein eigen nennen darf.
Ich wasch und polier das jeweilige Auto bevor ich es einstelle.Etwas den Reifendruck erhöhen und Batterie abgeklemmt.Auto wird dann schön in eine Ecke gestellt Plane drüber und gut ist.Beim Sommerauto kommt vorsichtshalber noch ein Luftentfeuchter(mit Granulat) rein.So 1x im Monat lasse ich das Auto mal für 10 Minuten laufen und fahre mal ne Runde über den Garagenhof(nur wenns nicht regnet oder schneit).Hat bis dato immer gut geklappt.Denke du hast doch jemand der zwischendurch mal nach dem Auto sehn kann,oder?



@polog40komander wenn mann keine ahnung hat brauch mann zu etwas nix sagen

wenn ich heute tüv mache gilt der 2 jahre egal ob ich fahre oder nicht
nur wenn ein auto mehr als 7 jahre abgemeldet is muss es zu vollabnahme nach §21


gelöschtes Mitglied

    Für Auto oder Motorrad, die weniger als 7 Jahre aus dem verkehr gezogen waren, reicht ab MÄRZ 2007 eine Hauptuntersuchung für die neuzulassung.

    2006 ist bei Fahrzeugen, die mehr als 18 Monate stillgelegt waren, ein aufwendiges und teures Vollgutachten erforderlich gewesen.


    Das mit dem TÜV ist ja schon gesagt. Gilt 2 Jahre ab Datum der Prüfung.


    nick1234
    • Themenstarter

    Vielen Dank fuer die tips !

    Ich kenne schon Leuts die mal anlassen koennen, jedoch wissen die nicht wie man ne Batterie an/abklemmt ;o)


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