Zitat:
ne, der heckwischer ist noch da. griffmulde ist weg, kz-mulde ist weg und das vw-emblem...
ok, alles klar, danke dir/ euch
Aber den Heckwischer muss man doch nicht austragen, wenn er entfernt wurde !?
Doch, da er, wenn er in einem Auto ab Werk verbaut war, auch beim TÜV da sein muüsste und funktionieren muß!
Da er aber nicht da ist, kann der Prüfer dir die Plakette verweigern, bis du den Mangel abgestellt hast!
Ich habe einen Mängelbescheid bekommen vom TÜV, wo unter anderem auch der Heckwischer stand! Also zum nächsten Prüfer, Heckwischer ausgetragen und, nach beseitigung der restlichen Mängel, wieder zum ersten Prüfer! Nur mit der Austragung hat er mir dann TÜV gegeben!
Solange du zwei Außenspiegel und einen Innenspiegel hast brauchst du den Heckwischer NICHT ein- bzw. austragen lassen. Einen Mängelbescheid bekommt man wenn der Wischer noch verbaut ist und nicht funktioniert. So hatte ich noch nie Probleme beim Tüv nur einmal als ich mit meinem Alltagskarren da hin bin und der Heckwischer nicht funktionierte. Er sagte, bau den ab und gut ist. Ab nach Hause, abgebaut und fertig war.
Ich kann nur davon berichten, wie es bei mir war!
Ob es nun bei einem anderen Prüver anders ist kann ich nicht beurteilen!
Wenn du allerding den Heckwischer ausgetragen hast, kann dir sowas ja nicht passieren!
Dann bist du immer auf der sicheren Seite!
Da stimme ich dir zu. Aber viele Tüver sagen das muss. In meinen Augen ist es abzockerei bei Leuten die es vielleicht nicht besser wissen!
okay danke schon mal, habe sowieso ne längere Liste für Tüv abnahmen da kann ich das ja mal drunter schreiben ....