Zitat:
Übrigens sind die Schäden am Auto nicht mit versichert, die zählen unter Vandalismus. Was nicht ins Teilkasko fällt.
Wieso sollen schäden nicht in der TK mitversichert sein wenn man eindeutig nachweisen kann das der Schaden(zb. Türgriff bzw Tür beschädigt)im direkten zusammenhang mit den Einbruch entstanden ist um gewaltsam Zugang zum Fahrzeuginneren zu erlangen

?
Wenn jetzt noch zusätzlich irgendetwas beschädigt wird(z.b. lack rundherum zerkratzt etc...)das wäre dann vandalismus.