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Spurverbreiterung 70 mm?!

wie es aussieht liegt es wohl am Prüfer, da die EU mal wieder 20 jahre braucht um eine Verordnung für alle EU-Länder zu machen

Das mit der kompletten Rad- und Felgenabdeckung kommt aus den österreichischen Regelungen und soll (zwecks EU) mit den anderen Ländern angeglichen werden. Es gibt aber auch TÜV-Prüfer die davon nix wissen...

Wer auch durch Österreich tuckern will soll sein Rad ganz abdecken^^



Zitat:

eben. es mag nicht legal sein, aber wenn du dich als ahnungsloser bürger an einen tüv ingeneur wendest, der es dir unter seinem wissen einträgt, trifft dich doch keine schuld. die verantwortung ist doch dann beim prüfer. man kann doch nicht voraussetzen, dass jeder die gesetze kennt, deshalb lässt man die ja abnehmen, damit ein sachverständiger es prüft. und wenn dieser es für akzeptabel hält und einträgt, kann man doch als autofahrer nicht für den fehler des tüvers belangt werden. so könnte man ja jeder HU in frage stellen.


Ah ja,ich kann mich noch sehr gut an ein Thema(da ging es um eine Abgasanlage ohne VSD) ende letztes Jahr erinnern wo du aber etwas ganz anderes dazu geschrieben hast und zwar genau das selbe wie [Mr
  • Projekt-Polo :

    Zitat:
    Debboch schützt unwiisenheit nicht vor Strafe....




  • ja, im bezug auf eine attrappe...da weiß man es und es steht soagr im ebay, bei den händlern. aber bei felgen sagt jeder tüver etwas anderes. wenn ers einträgt ist es doch erstmal gut. es kann sein, dass die polizei einen anhält und meckert, aber dann hat man durch die eintragung erstmal ein bollwerk..besser als gar nicht eingetragen. so kann man sich zumindest auf die eintragung berufen, die etwas zählt. vilt nichts viel gegen eine polzeimängelliste, aber immerhin besser als gar nichts. und falls die polenten in nder region (bei uns nicht) so scharf bauf einen sind, dass die einen vermehrt anhalten udn die felgen bemängeln, kann man es doch immernoch ändern..aber versuchen kann man es erst einmal, denke ich, sofern nichts schleift usw.



    Zitat:

    Ah ja,ich kann mich noch sehr gut an ein Thema(da ging es um eine Abgasanlage ohne VSD) ende letztes Jahr erinnern wo du aber etwas ganz anderes dazu geschrieben hast und zwar genau das selbe wie [Mr
  • Projekt-Polo :

    Zitat:

    Debboch schützt unwiisenheit nicht vor Strafe....


  • Ich hoffe mal nicht, dass er genau das gleiche wie ich geschrieben habe Ist ja furchtbar was ich da eingetippt habe

    Dennoch ... unwissenheit ... So, nu ists verbessert


    Letzten Endes ist es halt trotzdem so wie einige schon beschrieben haben eine spezielle Frage die man nicht pauschal beantworten kann.

    Ein Beispiel: Die Polizei weist dir per DB-Messung nach das dein Pott zu laut ist usw. Bei einem genaueren Check (ob beim TÜV oder sonst wo, egal) kommt raus das eine MSD-Attrappe verbaut ist.

    Du hast das Auto vor einem Monat mit ganz neuem TÜV gekauft. Wer wird jetzt dafür zur Verantwortung gezogen? Du, der Autoverkäufer oder der TÜV-Prüfer?

    Ich denke in diesem Fall könnten Sie z.B. nur gegen dich vorgehen wenn sie beweisen können das du VORSÄTZLICH eine MSD-Attrappe montiert hast, was sie nicht können...

    Das ist nur ein Beispiel von vielen, letzten Endes kommt es in solchen Fällen auf deine Antworten drauf an. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe - aber der Nachweis das man selbst nicht dafür verantwortlich ist, da das Auto so mit neuem TÜV verkauft wurde (in dem Beispiel).


    @Cyber...

    Ich gebe dir teilweise recht.

    Der Fahrzeugfüher& Halter ist für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Ich hatte das selbst schon so in der Art ... ICH bekam 3Punkte & 75€Geldstrafe wegen erlöschen der BE....


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    würde ich mal sagen ^^

    Ich selbst fahre 70mm an der Hinterachse. Aber nicht am Polo.
    Ist eintragbar, jedoch nicht zu empfehlen, da der Aufwand riesig ist, sowas legal hin zu bekommen. Bei den 8x15 Keskin KT3 ET30 kommste da auf ne ET von -5...Da sollte das Rad schon rausgucken, so von meinem Gefühl her.
    Versuchs doch mal mit den besagten Felgen und 30mm auf der Hinterachse und 20 an der Vorderachse. Sollte mit etwas Arbeit fahrbar und legal sein.
    Evtl muss man SLK-Ecken anbauen
    Und wenn du ganz viel Glück hast, bekommste das so eingetragen, das nix von den Ecken im Fahrzeugschein steht ^^


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