Genau das meinte ich mit meiner Aussage oben.
Aber ich wurde ja nur zum ersten Beitrag verwiesen
Zitat:
An der Stelle weiß ich nicht ob die Prüfer einen Motor ohne Kat eintragen der ursprünglich bzw. serienmäßig mit Kat betrieben werden muss (durch Lambda etc. leicht ersichtlich). Wenn das kein Problem darstellt, kann ich das natürlich auch so machen.
Das sollte im Vorfeld einfach geklärt werden. Platt gesagt ist nur die Art und Weise der Gemischaufbereitung unterschiedlich. Wenn das Empfängerfahrzeug den Emissionsschlüssel 00 / n.b. hat und der Motor wieder mit 00 / n.b. eingetragen wird... wayne?
Zitat:
Genau das meinte ich mit meiner Aussage oben.
Aber ich wurde ja nur zum ersten Beitrag verwiesen
?
Hättest du den zweiten Satz im ersten Post gelesen, dann wäre die unnötige Frage nicht aufgekommen. Der Wagen hat keinen Kat und wird keinen bekommen, fertig. Will hier jetzt keine unnötige Diskussion führen. Nützliche Infos kamen von dir hierzu nicht wirklich, nur eine klugsch... Aussage.
Zitat:Wenn das Empfängerfahrzeug den Emissionsschlüssel 00 / n.b. hat und der Motor wieder mit 00 / n.b. eingetragen wird... wayne?
So ist auch mein Wissensstand, mal schaun wie ichs machen werde. Wollte nur vermeiden das die Frage nach der "mal vorhanden gewesenen Lambda" aufkommt, aber die einfach für den TÜV-Besuch verschwinden zu lassen, machts natürlich einfacher.
Allen die sinnvolle Infos geben konnten, vielen Dank.
Aber es gibt doch auch Fahrzeuge ohne Kat, die nur zur Gemisch"kontrolle"/ Gemischanpassung eine Lambdasonde haben. Wäre das nicht eine Möglichkeit?