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TÜV-Reifen hinten zu wenig abgedeckt, Lösung gesucht

gelöschtes Mitglied

    Ja sieht auf den Bildern schon recht eng aus, vllt. hast Du ja Glück mit einem anderen Prüfer.

    Ist natürlich die Frage, in wie weit seine Aussage Gewicht hat, bringt ja nichst, wenn Du ständig zu nem anderen Prüfer fährst, Geld bezahlst und aber keine Eintragung bekommst. Von daher macht es vllt. wirklich sinn einfach mal dort nachzufragen.

    Alternativ, kannst Du dir ja mal die Abdeckungen vom SLK ansehen.



    geh mal zum vw händler und frag nach den ansätzen vom zb. golf r der hat auch kleine plastik leisten an den radkästen..


    Streng genommen darf dir dass so heutzutage keiner mehr eintragen.
    Inzwichen muss nicht nur das Profil, sondern das ganze Rad abgedeckt sein.

    Mit bisschen suchen findet man aber immer wen der einem sowas noch einträgt...

    Idr. wird sowas ja gelöst indem Verbreiterungen zum Aufkleben/clipsen angebracht werden die nach dem Tüv wieder verschwinden.

    Kannst du dann im Grundegenommen genausogut selbst machen, sofern dein Prüfer diese nicht mit einträgt.

    Dass das natürlich nicht wirklich legal ist sollte klar sein..


    Die vernünftige Lösung wäre die Karosserie zu bearbeiten, wenn es denn unbedingt bei diesen Felgen bleiben muss.

    Irgendwelche Plastikradläufe zu montieren halte ich für Käse.. Wofür macht man sich schicke Felgen drauf, um dann die Karosse mit sowas zu verschandeln?



    derby87
    • Themenstarter
    derby87's Derby

    naja ich fahre nun erstmal wieder die keskin felgen, woei die eingetragen sind aber auch nicht vollständig abgedeckt sind

    habe nun auch überlegt, leider weiss ich nicht mehr wie diese regel war, radmitte, nach hinten und dann gewisse cm nach oben oder von der reifenbreite müssen abgedeckt sein? hat mal jemand rein zufällig ein foto wie die breite stossstange vom derby hinten die reifen abdeckt? vllt reicht die ja schon aus?!


    Servus

    Zitat:

    Streng genommen darf dir dass so heutzutage keiner mehr eintragen.
    Inzwichen muss nicht nur das Profil, sondern das ganze Rad abgedeckt sein.

    Kommt es da nicht einzig und allein auf das Gutachten an?
    Wenn z.B. im Gutachten steht "Laufflächenabdekung" muß doch nicht das ganze Rad abgedeckt sein sondern eben nur das Profil.
    Leider steht in den meißten Gutachten nur noch "Radabdeckung"

    Das von Radnabe xxcm nach oben das Profil abgedeckt sein muß ist ein alter Hut,ich denke das es hier bei dem TE nicht reicht,da würde also auch eine fragwürdige Eintragung nichts bringen bei der nächsten Kontrolle,die Eintragung kann jeder Polizist anzweifeln und dann ist eine TÜV Vorführung angesagt und die messen dann ganz genau.

    Ev. helfen diese universal Verbreiterungen die man warscheinlich zurecht schneiden kann: http://www.ebay.de/itm/370601917911?nma=true&si=kLtWxCkvcOxB6%2F4LDXWX7PMpe5Y%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l2557&orig_cvip=true#ht_684wt_1022&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)

    oder die vom SLK:
    A170 880 0305
    A170 880 0405
    das sind so kleine Leisten zum ankleben.
    Edit:
    sowas hier: http://www.ebay.de/itm/Mercedes-SLK-Stosstangenspoiler-Spoilerecken-Verbreiterung-/161016611737?pt=DE_Autoteile&hash=item257d568399#ht_500wt_1414&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)


    Gruß Matze


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Kommt es da nicht einzig und allein auf das Gutachten an?
      Wenn z.B. im Gutachten steht "Laufflächenabdekung" muß doch nicht das ganze Rad abgedeckt sein sondern eben nur das Profil.
      Leider steht in den meißten Gutachten nur noch "Radabdeckung"


      Das finde ich einen interessanten Gedanken, das müsste man mal verfolgen, wie hier die Verfahrenslage wirklich ist


      Ich habe mich mit dem Thema Reifenabdeckung vor zwei Jahren auch schon mal befasst und einfach den VDAT dazu angeschrieben. Das bekam ich als Antwort:





      "Guten Tag,

      die Information ist (bedingt) richtig.

      Das nationale deutsche Recht wurde den europäischen Vorgaben angepasst. Es gibt jedoch einen „Bestandsschutz“ für alte Teilegutachten und die darin aufgeführten Fahrzeuge. Ob nach europäischer Rechtsvorgabe oder nach nationaler Vorgabe geprüft wurde war über einen gewissen Zeitraum vom technischen Dienst und von den Wünschen des Antragstellers abhängig. Im groben kann man sagen, dass alles was jünger ist als ca. 6 / 7 Jahre schon nach der europäischen Regelung geprüft ist und danach muss die gesamte Reifenflanke in einem gewissen Winkelbereich abgedeckt sein. Spurweiten wie man sie bei z.B. Golf 3 oder BMW E36 gesehen hat, gibt es heute nicht mehr.


      Mit freundlichen Grüßen

      VDAT e.V. - Verband der Automobil Tuner

      Harald Schmidtke

      Geschäftsführer"






      Gruß

      noslopo


      derby87
      • Themenstarter
      derby87's Derby

      Ich denke die beiden Verbreiterungen von dir Streamy würden bei mir nicht reichen.
      Ich hoffe nun einfach ein breite Stossstange zu finden und dann damit nochmal zum Tüv, vom bekannten habe ich es nun so verstanden, Radmitte, nach hinten und da müssen von der Reifenbreite 15cm abgedeckt sein, was dann hoffentlich ist


      gelöschtes Mitglied

        (Pre-SUV 4×4 Hatchback: 1991 VW Golf Country) der Hat auch diesen Plastik Bogen Vielleicht reicht dieser habe den Oberen Text mal aus Google Text ohne Klammern Kopieren und mal auf Google-Bilder ansehen weile dein Auto besser kennst ob es Passen könnte.



        Schau doch mal nach Suzuki SJ Samurai. Da gibts auch "dezente" Verbreiterungen. Aber die sind wohl zu breit.


        derby87
        • Themenstarter
        derby87's Derby

        ich glaube die sind alle zu groß.

        habe nun eine Heckchürze für den Derby geschenkt bekommen die aber gebrochen ist (wusste nicht mal das es eine Schürze für den Derby gab) aber ist alle reparabel, muss nun nur die zeit finden


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