Ob da am Ende ein 1.3er oder ein 1.6er drin ist, wird wahrscheinlich niemand merken.
Bei beiden Motoren sind die Ventildeckel ja fast identisch.
Grüße,
Sebastian
Was da am Ende drin hängt ist egal, aber der Tüv muss mitspielen, wenn er es eintragen soll. Und es gab schon genügend Fälle, wo er eben nicht wollte.
Also: Vorher fragen...
Das Ding mal "sdhwarz" reinhängen finde ich ja mal trotzdem "mutig", denn
1. ist das dann mal Sreuerhinterzug, denn genaugenommen fehlen für den zugewonnen Hubraum unserem "lieben Staat" dann Kfz-Steuerabgaben
2. aber viel schlimmer noch ist der Fakt - Du verlierst Versicherungsschutz wenn es kracht und der Umbau bemerkt und nicht eingetragen wurde - dann viel Spaß, selbst wenn Du unverschuldet darin vewickelt bist!
Mir wäre das was gerade Punkt 2 betrifft zu "heiß" - bei den heutzutage reichlich im Verkehr sich tummelnden "Vollpfosten"!
Wenn man ssich auskennt und genau hinschaut baut der 1,6-er Block höher wie der 1300-er, was man am dann verringerten Abstand des Krümmers zum Block und Ölwanne schon erkennen kann - evtl. sogar schon ein "spitzer" und sachkundiger Tüvi!
MfG wolfi66x
Ja...jein. Das Thema Versicherungsschutz ist so eine Sache.
Es kann sein, dass die Versicherung bei einem Schaden dem Fahrer gegenüber eine Rechnung stellt. In Vorkasse gehen muss sie erstmal.
Ich denke, ein Versicherer kann sich da nur herausziehen, wenn der Nachweis fehlt, dass
das Fahrzeug verkehrssicher ist.
So lange man mit dem Umbau das 'Abgas-und-Geräuschverhalten nicht beeinflusst, bleibt nur noch das Steuerthema.
Ob ein TÜV nun seinen Segen gibt, oder ob so ein Umbau ohne den Segen korrekt ist, da sehe ich keinen so großen Unterschied....aber das ist ein schwieriges Thema.
Das Fahrzeug ist in dieser Zusammenstellung nicht geprüft und hat somit keine BE somit fahren ohne Versicherungsschutz.
Das ist kein schwieriges Thema. Sonder klar geregelt.
so, der AAV ist da, kommt also erstmal rein. In der Zwischenzeit sind Querlenker und Bremse auch neu gekommen.
Beim AAV ist leider das Wasserrohr von der Wapu am Block lang kaputt, bekommt man das noch neu?
Jetzt wo das ganze so daliegt, überleg ich mir was ich noch alles sinnvolles erneuern kann.
Welches Getriebe soll ich verwenden? Das AAV oder das vom 45 PS? In wie weit sind die unterschiedlich übersetzt?
Die Tüv Diskussionen bitte nicht hier im Thread breittreten, das kann doch jeder mündige Bürger selbst entscheiden in wie weit er was macht und nicht, mir geht's hier um simple Technikfragen damit ich beim Upgrade von 45 auf 55 PS das Rad nicht neu erfinden muss....
Wasserrohr gibt es sicherlich für teuer Geld noch bei VW - eventuell mal in ebay...
Das Getriebe vom 45 PS-er ist "kürzer", also wirst nicht so hohe Endgeschwindigkeiten damit am AAV erreichen - jedoch besseren "Abzug" aus dem Stand....
Würde da an den Block was anflanschen, was ursprünglich auch dran war...
MfG wolfi66x
Zitat:
Das Fahrzeug ist in dieser Zusammenstellung nicht geprüft und hat somit keine BE somit fahren ohne Versicherungsschutz.
Wieviel Jahre Gefängnis gibt's denn für 30 Euro Steuerhinterziehung im Jahr?
Vielleicht kannst du denen die 30EUR Steuer auch einfach überweisen, so dass sie deine Überweisung nicht sauber zuordnen können. Wenn es hart auf hart kommt, hast du keine Steuern hinterzogen.....
Ach das ist doch alle Kindergarten in unserem Staat.