Zitat:
Welcher Polizist, der heute noch auf der Strasse unterwegs ist kennt sich mit den legalen Ausnahmen für Beleuchtungsanlagen um 1990 aus?
Kann er... Je nach dem, wen er da sich gegenüber hat wird er sich das aber nicht zutrauen.
Wenn es am Ende unberechtigt wäre, hat er auch die Konsequenzen zu tragen.
Klar, wenn es offensichtlich nicht i.O. ist... dann würde ich als letztes 'Ass im Ärmel' die nötigen teile in Kofferraum liegen haben die mir eine unbeschwerte Weiterfahrt garantieren.
Und dann läuft deine Sache als Vorsatz.
Zitat:
Und dann läuft deine Sache als Vorsatz.
Zitat:
Welcher Polizist, der heute noch auf der Strasse unterwegs ist kennt sich mit den legalen Ausnahmen für Beleuchtungsanlagen um 1990 aus?
Natürlich wird der die Nase rümpfen. So lange beim Nachprüfen der E-Nummer nicht heraus kommt, dass die 'Blinker' gar keine sind, wird er einen wieder Wilens ziehen lassen.
Das ist genau so wie sich niemand daran stört, dass ich permanent mit Abdeckkappen auf den Neblern herum fahre.
Zitat:
eine Mängelkarte ausstellen oder dir sogar die Karre stillegen
Zitat:
..möglich. Aber so lange man den Mangel vor Ort beseitigt, sieht die Welt auch wieder anders aus.
Das mit dem Verwarngeld ist ja die eine Sache.
Aber wenn ein Unfall passiert im Schlimmsten Fall noch mit Personen Schäden sieht die Sache ja wieder ganz anders aus.
Gutachter stellt fest daß es Rückstrahler sind und der Besitzer darf wegen erloschene Betriebserlaubnis des Fahrzeuges die Schäden und kosten komplett alleine tragen.
Mfg