vw teilemarkt

Schwarze Scheinwerfer?erlaubt oder nicht?

Starshiny
  • Themenstarter

lasierte Rückleuchten sind ja klar das weis ich ja auch



Weshalb sollen die denn nicht erlaubt sein? Gibts doch von InPro, DJ Auto uvm mit E-Prüfzeichen und so...

Berichtigt mich wenn ich falsch liege. !

Mfg


Starshiny
  • Themenstarter

also ich hab die ebay gekauft sind mit fadenkreuz
ein Freund hat welche bei seinem Audi und hatte damit noch nie Probleme



gelöschtes Mitglied

    hmm genau die such ich... verkaufst du sie mir?


    Hattest du die gleiche Fragen nicht schon mal in einem anderen Threat gestellt?
    Sind immer noch verboten (wenn selber eingefärbt).


    hast die selber gebastelt oder so gekauft?

    es soll wohl mal solche zu kaufen gegeben haben...


    Starshiny
    • Themenstarter

    sind orginale Hella aber wohl selber eingefärbt


    Starshiny
    • Themenstarter

    hmm genau die such ich... verkaufst du sie mir?

    wenn die nicht erlaubt sind kannste sie haben weil ich sie dann nicht einbaue


    die scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, weil auf den scheinwerfern eine e nummer steht = die abe dafür.

    es gibt noch viel schönere scheinwerfer mit abe, schau dir meine schwarzen led xenon klarglas scheinwerfer doch an.

    mfg kalle und bibi



    Starshiny
    • Themenstarter

    ich würde aber so gerne diese fahren


    Starshiny
    • Themenstarter

    so ich glaub keiner weis das hier so richtig da die Meinungen ja ganz so weit auseinander gehen

    werd wohl mal beim Tüv nachfragen müssen


    gelöschtes Mitglied

      benutz mal die sufu oder guck mal im netz was die veränderungen an der lichteinrichtung betrifft...

      es is einfach verboten, egal ob e zeichen oder nicht...außer die von inpro...aber die du da hast sind definitiv selber gefärbt.

      wird dir der tüv auch sagen....


      gelöschtes Mitglied

        die sind defenitiv selbst gefärbt und das kreuz ist auch nicht original!also verboten!ich denke aber nicht das dir deshalb jemand dein auto stillegt.wäre bei uns hier jedenfalls so.


        gelöschtes Mitglied

          also ich hatte damals die von DJAUTO verbaut.
          In schwarz mit Fadenkreuz.
          Per Einzelabnahme ohne Probleme, da ich keine ABE mehr hatte.
          IN Tuning hatte damals eine geringe Charge dieser Scheinis im Programm.
          Ist aber schon ein paar tage her.
          Mein Winterwagen hat auch welche verbaut.
          Bei X Polizeoikontrollen waren die nie ein Thema geschweige denn beim Tüv.

          P.S habe noch soein Satz schwarze liegen...

          Scheinis drei Monate alt...Fadenkreuz gestrahlt und hochglanz gepullvert und danach verschlossen...

          Näheres per PN


          Ja die sind selber gefärbt! Also eigentlich ohne Zulassung, da aber die E-Prüfzeichen von den originalen Gläsern drauf sind werden die meisten Bullen drauf rein fallen.


          Die sind total verboten.

          was mir irgendwie Angst macht: Hier geben Leute Unwahrheiten von sich "Wenn ein E drauf ist, ists erlaubt" und wissen garnicht, was sie damit anrichten können...

          marco


          Zitat:

          Solange wie ein E-Prüfnummer drauf steht kannst du sie ohne Bedenken einbauen.Ich bin auch bald der Meinung die brauchtst du nicht mal eintragen lassen da ja eine E-Prüfnummer vorhanden ist.Kann mich aber auch irren.


          So ein dummes gelaber! Benutzt doch ma die SuFu! EGAL ob E-Prüfzeichen oder net! Die Scheinis wurden NACHTRÄGLICH verändert!Solche Streben Scheinwerfer GABS NIE fürn Polo! ILLEGAL! EGAL ob E Prüfzeichen oder net! Mein Gott, wie oft das hier schon besprochen wurde und es gibt immer noch Leute die mit "E-Prüfzeichen, alles Ok" daher kommen z z z...!


          so siehts aus, e zeichen hin oder her, nachträgliches verändern führt zum erlöschen der betriebserlaubnis.

          Hab aber schon öfter gelsen das es die mal von nem hersteller auch ma zu kaufen gab, sollen aber sehr selten sein, genauso wie die schwarzen mit fadenkreuz fürn 2er...


          Und selbst Eintragung schützt vor Strafe nicht...


          Starshiny
          • Themenstarter

          ich will mir keiner Ärger einfangen und deswegen irgendwelche Punkte einfangen deswegen


          Zitat:

          so ich glaub keiner weis das hier so richtig da die Meinungen ja ganz so weit auseinander gehen

          werd wohl mal beim Tüv nachfragen müssen


          geh zum Tüv....ich arbeite bei der KÜS und ...ES IST NICHT ERLAUBT!
          ...erlöschen der Betriebserlaubnis...3Punkte


          Und wenn Du hinfährst und fragst, riskierst Du, wenn Du an den richtigen kommst, das die Dir den wagen stilllegen...

          Aber mit den Dingern in der hand mal da aufschlagen...da werden die nichts sagen... was die Sache aber nicht erlaubter macht.

          Nur vor Gericht kriegst Du dann nicht Lebenslänglich sondern nur 25 Jahre...das wär ja nicht so wild

          Grüsse...marco


          Zitat:

          Und selbst Eintragung schützt vor Strafe nicht...


          DANKE ! Wenigstens jemand der´s weis


          Meines Wissens nach sind das eigenbauten und das E-Zeichen ist drauf, weil das original Scheinwerfer sind.

          Auf lasierten Leuchten sind ja auhch Prüfzeichen !

          Definitiv nicht erlaubt, da Sie den Lcihtaustriit behindern.


          Für den Golf gab es angeblich welche die erlaubt sein, das mag aber auch an den runden Reflektoren gelegen haben, genaues weiß ich aber leider auch nicht.


          Wenn das mit dem E-Prüfzeichen stimmen würde, wäre toll. Dann könnte man ja machen was man will! Leider ist es ja nicht so... .


          also so weit ich weiß ist es erlaubt, wenn man damit im eingebauten zustand zum tüv fährt! wenn man ein fahrwerk verbaut und der tüv sagt nein, dann darf man damit auch noch nach hause fahren und es wieder ausbauen!
          außerdem stimmt es was viele sagen, dass wenn da ein e-prüfzeichen drauf ist und die scheinwerfer verändert wurden, dass sie dann illegal sind! sie wurden ja schließlich so geprüft, wie der hersteller sie gebaut hat und nicht nochmal nach der veränderung! hatte meine damals auch selber gefärbt und hatte aber nie probleme damit! trotzallem sind sie nicht erlaubt!
          leider lassen sich immer noch viele verarschen, wenn zum beispiel welche bei ebay angeboten werden, so von wegen e-prüfzeichen usw...
          eigentlich müßte man diese leute verklagen und komplett vom handel ausschließen!


          Zitat:

          leider lassen sich immer noch viele verarschen, wenn zum beispiel welche bei ebay angeboten werden, so von wegen e-prüfzeichen usw...
          eigentlich müßte man diese leute verklagen und komplett vom handel ausschließen!



          gelöschtes Mitglied

            tja, das problem is nur das du es vertreiben darfst, solange du im kleingedruckten die klausel mit dem nicht STVZO zulässig einbringst...so is es zum beispiel für show autos erlaubt...


            das problem ist ja meistens, dass diese leute das nicht drin haben, oder man es halt nicht offensichtlich sieht! wenn alles seine ordnung hat und sie reinschreiben nur für showfahrzeuge, wie man es in den katalogen sieht, dann wäre ja alles kein thema, aber die preisen ja meistens alle, das man damit auch auf der strasse fahren kann und das ist das was mich halt aufregt! und unwissende haben dann die probleme...


            deswegen sollte man nicht jeden Schei** glauben! denke das jetzt jeder verstanden hat das die so nicht erlaubt sind.


            Antworten erstellen

            Ähnliche Themen