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Strafe für ohne tüv fahren

Black-Pearl
  • Themenstarter

welche straffe bekomme ich wenn mich die polizeie anhält und ich bin sagen wir mal 1 monat über den tüv...



hey,
das hängt wie immer vom beamten selber ab er kann dir erstmal ne mängelkarte geben damit du es innerhalb von sagen wir 2weeks nachweissen kannst das du tüv hasst oda das auto abgemeldet ist er kann ihn dir aber auch stilllegen soweit ich es mal gehört hab das aber jedoch erst wenn du über 1 monat drüber bist die haben halt immer nen ermessenspielraum^^

mfg


Black-Pearl
  • Themenstarter

danke und was ist mit punkten usw.. wegen propezeit..



wie wäre es denn wenn du zum TÜV fährst, dann biste auf der sicheren Seite...


und bei nichteingetragenen teilen am auto, bekommt man da auch nur ne mängelkarte?
hatte bisher das problem nciht


Black-Pearl
  • Themenstarter

und zwar folgendes mein freund hat ein winterauto das aber nur bis zum februar tüv hatt er müsste es aber noch 1-2 monate länger fahren und deswegen neu tüv machen bei nem 2 er golf mit 250tkm macht kein sinn


naja, in der probezeit würde ich mir sowas nicht erlauben wollen.

Mich hatten se erwischt mit nicht eingetragenen Teilen (Sollte durchaus vergleichbar sein, ist ja auch erlöschen der betriebserlaubniss)

3 Punkte, Bußgeld (glaub 50&euro, Auto Stillgelegt (50&euro, Abmeldung durch die Zulassungsstelle (30&euro, und nochmal 25€ weil asu auch drüber war. Dumm gelaufen und selber schuld, ich weiß aber nochmal passiert mir das nicht.
In der Probezeit kommt bestimmt noch Probezeitverlängerung und Aufbauseminar (soll lauf hörensagen auch um die 350€ kosten)...


Dein "freund" soll einfach neuen tüv machen oder geht die karre nach dem winter in die presse? Wenn er ihn verkaufen will ist tüv auch nicht so verkehrt


naja, wenns ein winterfahrzeug ist währe es schon taktisch klüger vor der nächsten wintersaison tüv zu machen, da man sonst ein halbes jahr tüv verschenkt, aber ohne tüv rumfahren ist auch recht heikel...



Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR


So steht es im Bußgeldkatalog.....


also für nachschulung ist das immer unterschiedlich von fahrschule, habe jetzt vor einem monat meine nachschulung gemacht und habe dafür 320€ geblecht. ein freund von mir hat auch nachschulung gemacht er musste 380€ blechen das hängt immer von der fahrschule ab.


gelöschtes Mitglied

    Das wird richtig sch...ße in der probezeit alles was mit punkten und bußgeld zu tun hat gibt zu 100% ein aufbauseminar und das hat mich 435€ gekostet tipp von mir lass die frist die du bekommst nicht verstreichen sonst iss der lappen oder RAF-Karte weg und du brauchst ne neuerteilung und dann wird es richtig teuer hab ich alles hinter mir
    gruß


    Zitat:

    oder RAF-Karte weg
    Hat die RAF Karten verteilt? Ich dachte, die waren damals eher geheim unterwegs.

    Aber Jessi87 hat die Auszüge aus dem Bußgeldkatalog ja schon gepostet.


    Zitat:

    Hey macht es was wenn ich einen Fußgänger überfahre......
    Kann ich Meguairs empfehlen, um die Stoßstange im Nachhinein zu polieren.


    gelöschtes Mitglied

      iss halt die unwissenheit von so manchen aber vieleicht kommt ja mal gescheite fragen die sich nicht unbedingt auf strafen konequenzen und son scheiß beziehen ist aber doch schön was manche leute so fragen hätten mal lieber in der fahrschule aufpassen sollen dann wären hier nicht solche fragen!


      gelöschtes Mitglied

        Ich benutz" DAMOL "


        Zitat:

        hätten mal lieber in der fahrschule aufpassen sollen
        Bei Uns haben sie damals nur gesagt, dass wir das machen müssen, aber nicht, was es für Strafen gibt, wenn wir es nicht machen.


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Bei Uns haben sie damals nur gesagt, dass wir das machen müssen, aber nicht, was es für Strafen gibt, wenn wir es nicht machen. redfuck



          In deinen Prüfungsbogen kommt ne frage die heißt was geschieht wenn der fahrer eines PKW/Motorrad in der probezeit ein bußgeld mit punkten auffälig wird?
          -Nichts er bezahlt die strafe
          -Aufbauseminar
          -einen Händedruck


          Zitat:

          Sorry für meinen Kommentar, aber momentan sind hier die Leutz total komisch drauf:

          - Derr eine fragt wann eine nichtbezahlte Rechnung verjährt
          - Der nächste kommt und fragt was es macht ohne TÜV rumzukurven

          Was kommt als nächste? Hey macht es was wenn ich einen Fußgänger überfahre......


          Ich finde manche fragen echt beschämend.




          Das Thema wurde geschlossen.

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