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Auto versichert

tobias1982
  • Themenstarter

Hallo zusammen,ich soll ma von mein bruder aus nachfragen ob das auto versichert sein muss wenn mann es mit einen abschleppseil abschleppt ,er hat gemeint wenns eine abschleppstange is dann muss es nicht versichert sein.Aber mit einen abschleppseil muss es versichert sein (oder)!
Ich bin mir halt da überhaupt nicht sicher,jetzt wollte ich euch ma fragen ob ihr da was anders kennt.



es müssen immer beide autos versichert serin!100%ig


Im Prinzip ist das was du sagst nicht falsch.

Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Auto abgeschleppt werden (zur nächstgelegenen Werkstatt) ob mit Stange oder Seil ist egal.

Der Haken der jenige der das ziehende Fahrzeug fährt braucht Führerschein Klasse 2 - also LKW



Zitat:

Der Haken der jenige der das ziehende Fahrzeug fährt braucht Führerschein Klasse 2 - also LKW




son utatsch...wenn überhaupt BE...und es ist num mal so das das geschlepte fahrzeug auch versichert sein mus...hatte den mall auch norlich und war deshalb extra bei der polizei!


ich hab gehört das man das seit neuesten darf weil bei einem Unfall die versicherung des ziehenden greift.


So, ich habe mal ein wenig gegoogelt Und folgenden Text gefunden

"Schleppen= Mitführen eines betriebsfähigen oder Betriebsunfähigem
Kraftfahrzeuges hinter einem anderem.Da dieses
normalerweise Verboten ist,benötigt man eine Genehmigung
durch das Straßenverkehrsamt

Abschleppen= ist das Bewegen (Abschleppen) eines Betriebsunfähigen
Kraftfahrzeuges um es
- zur Behebung der Betriebsunfähigkeit einer Werkstatt
zuzuführen
- um es zu verschrotten


Beim Schleppen benötigt der Fahrer des "ziehenden" Fahrzeuges die
Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. BE, der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges die Fahrerlaubnis dieses Fahrzeuges.
Beim Schleppen muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein,es muss jedoch das Kennzeichen des Schleppfahrzeuges führen (sogenanntes
Wiederholungskennzeichen).
A C H T U N G !
Wird OHNE Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug geschleppt,so muss dieses Zugelassen und versichert sein!
Außerdem ist das "Schleppen" ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit!


Beim Abschleppen ist zu beachten,das hier der "Nothilfe-Gedanke" dahinter steht....also zur nächsten Werkstatt bzw. zum Schrottplatz fahren.....
Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges KEINEN Führerschein,da er nicht als "Fahrzeugführer" tätig wird...."

Hoffe daraus erklärt sich ein wenig mehr


Das ist ein klares Wort


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