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Blaue Innenbeleuchtung!Probleme mit TÜV?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Habe jetzt die leselampen birnen durch Blaue LED Birnen ersetzt.....bei mir stht im nächsten Monat der TÜV an.........falls die das sehen sollten, dass ich die Glühlampen ausgetauscht habe, können die da nen aufstandt machen?oder kann ich auf meinem Recht bestehen&kann die lampen drinne lassen?Denn es leuchtet ja nur blau, sobald man die Tür auf macht und erlischt ja wieder sobald man den Motor startet...und ich hab ja nun auch nicht vor das licht während der fahrt leuchten zu lassen...was man ja auch gar nicht darf
Danke für eure Antworten......



gelöschtes Mitglied

    mach dir kein kopf
    ich hatte mal über 200 blaue ultrahelle leds verbaut am himmel und da is nie was passiert.mein tüvprüfer hatte auch nie was dagegen
    und wenns e übern türkontakt läuft bzw ausgeht wenn motor an, dann brauchst erst recht keine angst ham


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Gut also ich muss sagen, dass ist der erste TÜV den ich mitmache...und von daher weiß ich auch nicht wie der TÜV Prüfer so drauf ist........hab halt nur kein bock....dass uich durchn tüv fliege was ich sicherlich shcon werde...zwecks meinen angel eyes und den LED rückleuchten.....aber naja werde ich sehen...guti...dann mal gucken



    Die LED und ANGLE sind doch sicherlich mit E prüfzeichen oder? dann musst du diese auch nicht eintragen...es sei denn sie sind nicht wie die serienbeleuchtung sprich ohne Leuchtweitenregler oder so (was ich aber nicht denke)

    Aber deine haube...ist die eingetragen?


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Also die LED haben hinten ihre Nummern also die ABE....was ich vorne bei den Angeleyes aber irgendwie net gefunden habe...habe auch bei beiden keien ABE bescheinigung mitbekommen!
    Ja die haube hab ich eintragen lassn!


    Dann Fahr einfach zum Tüv...zur not baust die ori dingers wieder ein...

    LG Olli


    gelöschtes Mitglied

      Mach dir keinen Kopf

      Les dir das mal durch:

      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • Solange die dich also nicht selbst blenden oder das Signalbild des Autos, durch zu starkes nach Außen leuchten, verändern, gibt es nichts gesetzliches dass eine Blaue Innenraumleuchte verbietet.

      Da sie auch keine Leuchtmittel im Sinne der STVZO sind, müssen sie auch nicht unbedingt bei der Verwendung im Innenraum die EWG- oder ECE-Genehmigung aufweisen.

      Die Werksseitigen Ambientelichter aus neuen Autos oder die neue LED-Fußraumbeleuchtung von Audi haben als Beispiel genannt, auch keine Genehmigungsnummern.


    • gelöschtes Mitglied

        Ich will wirklich nicht klug scheißen aber ich musste schon mit meheren freunden und autos andere erfahrungen sammeln.

        es ist klar das einige mit sonstwelche beleuchtungen durch den tüv kommen aber gesetzlich ist auch dort nich alles erlaubt.

        es ist geregelt das unterhalb der fenster alle farben leuchten dürfen,es darf aber nicht blenden. auch sowas müsste vom tüv abgenommen werden.

        abgesehen vom tacho oberhalb der fenster darf man selber nichts beleuchten. dies gilt während der fahrt. erst bei stillstand mit tür auf darf licht angehen im innenraum. hier darf einzig weißes licht leuchten. die rote ambientebeleuchtung hat eine genehmigung (original).

        blau ist absolut verboten sobald es in den verkehr hineinleuchten kann.


        wie gesagt,das sind nur persönliche erfahren und auch im angegebenen link ist sowas nieder geschrieben. und nur weil jemand sagt mach dir keinen kopf würde ich nicht automatisch davon ausgehen das es in ordnung ist. der tüvprüfer und die polizei endscheidet was richtig und erlaubt ist.

        für alles wo du gegen an gehen willst brauchst du geld und zeit .

        hoffe geholfen haben zu können

        gruß stefan


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          blau ist absolut verboten sobald es in den verkehr hineinleuchten kann.


          Das ist der kleine springende Punkt! Ab wann es eben als "Änderung des Signalbildes angesehen wird", denn es gibt dazu keine genaue Gesetzliche Festlegung außer bei Kraftomnibussen (KOM)

          Da aber reguläre Innenraumleuchten keinen 90° Abstrahlwinkel haben, können sie praktisch nicht nach außen Leuchten und können somit nicht das Signalbild verändern!

          Wegen der Farbe kann dich einfach kein Polizist belangen! Nur eben wegen der Veränderung des Signalbildes.
          Nur leider ist mir noch kein Gerichtsurteil bekannt, wo jemand dies angezweifelt hat und dadurch ein Gutachter zugezogen wurde. (Streitwert 10-20€ ... da lacht dich sogar die Rechtsschutz aus :( )

          Aber bin mir ziemlich sicher, dass im Fall der Fälle du Recht bekommst. Denn wenn man vergleicht welch niedrige Leuchtstärke (bei den aktuellen LED-Sofitten) nach wenigen Metern vorhanden ist und dies mit den Vorschriften für Sondersignaleinheiten vergleicht, da ist da ein Riesen unterschied.
          Vor allem weil reguläre Innenleuchten keine 90% Lichtabstrahlung nach außen haben, wodurch nach allgemeiner Rechtsmeinung nicht von Veränderung des Signalbildes ausgegangen werden kann

          Zitat:
          die rote ambientebeleuchtung hat eine genehmigung (original)


          Zeig mir bitte das Gehäuse einer Ambientebeleuchtung, das eine EWG- oder ECE-Genehmigung aufweißt, so wie es bei allen anderen Lichttechnischen Einheiten im Sinne der STVZO ist (z.B. Gehäuse Kennzeichenleuchte, Scheinwerfer,...) oder allgemeinen Dinge, für die Regelungen gelten (Gurt, Tacho,...), ist.
          Ob es jetz ein Originalteil ist, spielt dafür keine Rolle.
          Sobald ein Bauteil bestimmten Gesetzesanforderungen entsprechen muss, bedarf es den Prüfungen und dadurch fest am Gehäuse oder auf der Streuscheibe angebrachten Prüfzeichen und Genehmigungsnummern.

          Zitat:
          es ist geregelt das unterhalb der fenster alle farben leuchten dürfen,....


          In welchem deutschen Gesetztestext oder EWG-Regelung steht das so?

          Zitat:
          abgesehen vom tacho oberhalb der fenster darf man selber nichts beleuchten. dies gilt während der fahrt. erst bei stillstand mit tür auf darf licht angehen im innenraum. hier darf einzig weißes licht leuchten


          Ebenfalls bitte erläuternden deutschen Gesetzestext oder EG/ECE-Regelung



          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          Naja beim kauf der lampen standt aber wohl sind net im bereich des STVZO gestattet...naja wie gesagt beim fahren lass ich ja die dinger aus......würden halt nur angehen, wenn ich die tür öffne oder mein auto aufmache....


          gelöschtes Mitglied

            bau das ein und gut is
            wird nix passieren und lass dich ent verunsichern... zur not war das schon drin bzw stellst dich doof oder sagst, "tut mir leid, ich bau die wieder aus wenn ich zuhause bin! kommt nimmer vor"


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Ja werde ich auch einfach so machen


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Naja beim kauf der lampen standt aber wohl sind net im bereich des STVZO gestattet...naja wie gesagt beim fahren lass ich ja die dinger aus......würden halt nur angehen, wenn ich die tür öffne oder mein auto aufmache....


              Ja, passt schon so.
              Aber Innenraumleuchten sind keine Leuchten im Sinne der STVZO und ebennfalls gelten für diese keine Leuchtmittelbestimmungen aufgrund fehlender EWG- oder ECE-Genehmigung.
              Würdest du die LED-Sofitten als Kennzeichenleuchte, oder die W5W-LED's als Standlicht benutzen, dann wäre es nicht erlaubt.
              Einige Internethändler haben dies auch schon richtig erkannt dass dies noch Gesetzlich ungeklärter Bereich ist und schreiben dies deshalb auch dazu ( [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
            • )

              Zum Thema stehendes Fahrzeug - fahrendes Fahrzeug. Rechtlich wird nur im Falle bei der Benutzung von Parkwarneinrichtung zwischen stehenden(parkenden) und Fahrenden Fahrzeug unterschieden.

              Für alles andere (Wie Innenraumleuchten) ist mir nichts bekannt. Dies wird zwar sehr oft in I-Net Foren so gesagt, dass bei stehenden Fahrzeugen sowas erlaubt ist, bei Fahrenden nicht. Ich bezweifle es nicht, aber es ist Fakt dass mir noch niemand gesetzliche Regelungen dazu bringen konnte um dies zu beweisen.

              Bei allem was rum geplaudert wird, heißt es immer "das weiß ich aus persönlichen Erfahrungen","Der und der sagte das so" oder dem Polizisten interessierte es auch nicht"

              Wir leben nun mal im deutschen Rechtsstaat, da Interessieren die gemachten Erfahrungen mit anderen Freunden und anderen Autos nicht, sondern nur das Gesetzlich festgelegte.
              Würd ich nur nach meinen persönlichen Erfahrungen aus Verkehrskontrollen gehen, könnte ich auch behaupten dass blaues Innenlicht 100% erlaubt ist, da ich schon viele Kontrollen mit meinem blauen Innenlicht hinter mir hab.

              @ B€Ng¥: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ... deutscher Gesetzesgrundsatz was dir jeder Richter bestätigt

              Aber auch wie du, sag ich: "bau das ein und gut is"




            • gelöschtes Mitglied

                ja das "unwissenheit schützt vor strafe nicht" kenn ich , aber wenn man fehler zugibt bzw so tut als hatt mans net gewusst und noch dabei freundlich bleibt, drücken die polizisten auch mal ein auge zu
                und glaubt mir, hat bis jetzt immer geklappt


                gelöschtes Mitglied

                  Bei mir auch immer


                  gelöschtes Mitglied
                  • Themenstarter

                  So hab die LED Leuchten jetzt verbaut und ich muss sagen sieht echt hammer aus.....Geile Optik finde ich!
                  Danke nochmals für eure Zahlreichen Tipps


                  polotreff.de
                  #17 - 03.03.2009blaue innenbeleuchtung tüv prüfer dürfen led verbaut werden tüv tüv blaues licht innenraum innenbeleutung farbe polo innenbeleuchtung blau led lichter verboten? polo blaue innenraumbeleuchtung polo 9n beleuchtung blau kommt ma durch den tüv mit led blau innenbeleuchtung vw polo innenbeleuchtung welche farbe? vw polo blau rote innenbeleuchtung innenraumbeleuchtung tüv? blaue innenraumbeleuchtung welche led w3w innenbeleuchtung blau als reguläre scheinwerfer polo9n vw polo 9n innenraumbeleuchtung andere farbe blaue innenbeleuchtung erlaubt blaue innenraumbeleuchtung verboten? audi 80 innenbeleuchtung blaue innebeleuchtung tür auf innenraumbeleuchtung blau verboten
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