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Polizei Problem

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

grüss euch

habe da ein Problem mit den grünen....

mein Fall:::
habe am Samstag Mittag so gegen 13 Uhr meinen polo aus seinem Winterschlaff erweckt (Umbau ist fertig)

und dachte mir Knallstee mal die allus drauf 9*14/10*14 bcw Felgen und da ist mir aufgefallen das die reifen nicht mehr so gut wahren je Seite 3mm Profil noch (sind ja noch nicht eingetragen)
dachte mir ok fährst mal reifen Heinz und hohlste dir mal neu gesagt getan rote Nummer drauf und ab geht´s
nach ca 500 Metern für die Polizei hinter mir und stoppe mich dann
Algemeine verkehrs Kontrolle
ich denen dann die ganzen papiere in die Hand gedrückt und die sich schon gefreut nach ca 30 Minuten Kontrolle sagte der Wald.....Wachtmeister zu mir das die Felgen und die Rad reifen Kombi nicht eingetragen währen
so wie Fächer ,Käfig und Auspuff
ich ihm das dann erklärt das ich eine testfahrt mache ob auch nix schleift oder so habe ja schließlich rote Nummer

er dann gleich zu mir das spielt keine rolle für alles was nicht eingetragen ist würde es Punkte bekommen
das heißt
FELGEN 2 PUNKTE
FÄCHER 1 PUNKT
KÄFIG 3 PUNKTE
AUSPUFF 2 PUNKTE
-----------------------
8 Punkte und ca 700 Euro bussgeld für eine testfahrt

was kann ich dagegen machen kann ja nachweisen das ich am 05.03.09 einen Termin beim TÜV habe für eine vollAbnahme

die haben doch einen Vogel die jungs



gelöschtes Mitglied

    hamse dich mit roter nummer angehalten ?


    klingt zwar doof aber ich an deiner stelle würd mal zu meim anwalt gehn und mal mit dem abklären ob, dass so in ordnung von denen war...
    schließlich warst mit ner roten nummer unterwegs naja... wie gesagt anwalt wär die beste lösung weil allein kannst da schlecht gegen die was sagen...



    du hast doch rote nummern gehabt, das heißt fahrzeug in überführung, oder so!

    da könn se dir doch normal überhaupt nix, kannst ja grad zum tüv fahren, als beispiel

    bin da gleicher meiung wie der drüber, geh zum anwalt und klär das, denn soweit ich des weiß könn se da nix machen


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    hamse dich mit roter nummer angehalten


    ja die haben mich mit roter Nummer angehalten hatte ich noch nie
    die haben voll einen weg

    ich werde mal zum Anwalt gehen das kann ja nicht angehen

    dann könnte man ja auch die händler fi***

    die mit roter Nummer fahren wo das Auto ja keinen TÜV mehr hat


    Also zunächst auch wenn man rote nummern hat muss das fahrzeug das man fährt straßentauglich und sicher sein. da alles abnahmebereit war du termin zum tüv hattest darfst du so wie der ist den zum tüv fahren. und wozu sind rote nummern denn sonst bitte gut? um ein auto zu fahren welches kein tüv hat und nicht angemeldet ist. spielt doch dann keine rolle ob es eingetragen ist oder nicht?


    Hi, da würde ich mich auf jeden fall quer stellen! Anderer seits sagen die man soll probefahrten mit roten nummern oder tageskennzeichen machen.... und jetzt muß das bei roten nummern schon eingetragen sein!?

    Dann mußt du jetzt wohl einen Tüv finden der zu dir kommt zum eintragen! die sind doch besoffen!

    ich würde schön mit dem tüv trmin hingehen und vorzeigen. und dann kannst du ja mal fragen wie die sich das vorstellen, wie du die sachen eintragne sollst, wenn du das auto nicht bewegen darfst. aber immer schön freundlich sein... dann drücken die auch mal ein auge zu....


    gelöschtes Mitglied

      Nach dem neuen Bussgeld Katalog sind die richtig geil druff die Sternchen-sammler..
      wenne Pesch hast musst du sogar die 700 Öcken bezahlen ob du willst oder nicht mit den Punkten könnte auch schwierig werden,weil gegen den Staat hat man so Gut wie keine Chance!
      Obwohl man eine rote nummer druff hat!
      Ich sage mal so die rote Nummer ist Zwecks für Werkstatt Besuche vorgeschrieben ,falls nicht bitte berichtigen! Ist ja ein heisses Thema!
      Aber wenne denen den Wisch vorlegen konntest,dann wird es glimmlich ausgehen,aber wenne nach der Kontrolle den wisch abgeholt hast dann hast du verloren! so leid mir es tut


      welchen wisch?



      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      der tuy wahr voll spitz auf das Auto (ich glaube dem ist einer abgekannen wo er mich kontrolliert hat)

      der wollte das ich dann vor Ort und stelle ein schuldbekeniss unterschreibe das ich die straffe und das vergehen einsehen

      habe ich nicht gemacht der spinnt jo mal
      der hat wirklich alles gemessen
      ich zu ihm dann: dann messen sie aber richtig dann Brauch das der TÜV nicht mehr zu machen

      das er das hintere KZ bemängelt hat kann ich verstehen habe es mit saugnäpfe an der Scheibe fest gemacht das ist ja kein Thema


      den Termin habe ich telefonisch gemacht aber rote Nummer sind auch für Test Fahrt zugelassen


      Wie läuft das eigentlich, wenn man mit einem angemeldetem Wagen mit Tüv aber ohne eingetragenes FW, Schürzen, Motor etc. auf dem Weg zur Spurvermessung bzw. zum Tüv direkt rausgezogen wird?

      Grüße,
      Max


      eigentlich darfst nachdem du am fahrzeug was verändert hast was erst vom tüv abgenommen wird nichtmehr zum tüv fahren sonder musst es auf anderen wege dahin bringen.. (anhänger, abschleppen) weil im grunde würdest du auf dem weg dahin ein unfall bauen hast die sachen auch nicht eignetragen und hast pesch..


      Abschleppen geht gesichert? Das wäre ja kein Problem..

      Max


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      so habe jetzt gerate mal mit meinem tüver tel.
      der lachte mich am tel aus wo ich im das sagte von der Polizei :(

      er: rote Nummer sind für Überführung und testfahrten erlaubt

      und wegen dem Termin kann er mir bescheinigen

      @mk2----- wenn du sagen wir mal um 13 Uhr ein Termin hast für deine Spur und am gleichen Tag einen Termin hast sagen wir mal 14 Uhr beim tüv dann gehst das es dürfen zwischen den 2 Termin 120 Minuten dazwischen liegen

      undern falls
      lass dich nicht erwischen


      dann sag mal in zukunft was draus geworden ist....


      Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.


      Zitat:


      FELGEN 2 PUNKTE
      FÄCHER 1 PUNKT
      KÄFIG 3 PUNKTE
      AUSPUFF 2 PUNKTE



      Sooo, dann nehmen wir das mal auseinander:

      Felgen bzw. Rad/Reifen Kombo
      - 2 Punkte - stimmt, wenn keine ABE!

      Fächer
      - ggfs. 1 Punkt - stimmt, wenn keine ABE!

      Käfig
      - 3 Punkte - geschraubt: falsch!
      Wenn jedoch geschweißt - stimmt, jedoch wieso 3?

      Auspuff
      - 1 Punkt - stimmt, wenn ohne ABE; sonst falsch!

      AAAAAAABBBBBEEEERRRRR

      Rotes Kennzeichen bedeutet: TEST- und Überführungsfahrten! Die können Dir also überhaupt nichts!

      Du hättest sogar OHNE KENNZEICHEN zum TÜV fahren dürfen! Das IST mit versichert.
      Außerdem liegt die Beweislast beim Beamten, soll der Dir mal nachweisen, dass Du NICHT zum TÜV fahren wolltest!?
      Zum Anwalt und auf JEDEN Fall Widerspruch einlegen!


      gelöschtes Mitglied

        Da kannst du machen nix, das Fahrzeug war in dem Zustand nicht Verkehrskonform, und mit einer ungültigen Betriebserlaubnis Unterwegs, rote Nummern hin oder her, das fahren ist damit nur erlabut wenn keine STVO verstossende veränderungen vorgenommen wurden, selbst zum TÜv müsstest du das Fahrzeug Rechtlich schleppen lassen, meist drücken sie ein Auge in dem Fall zu, das hat aber dann etwas mit Loialität zu tun..


        Sorry, R-Line, aber da kann ich nicht ganz zustimmen: Manche TÜV-Gelände sind zu klein um darauf Testfahrten zu machen, also müsste er das Gelände Verlassen. Nach Deiner Definition, hieße das, dass das Fahrzeug dann wieder vom TÜV-Gelände geschleppt und auf einem Ausreichend großen und gesicherten Privatgelände getestet werden müsste.

        Also nochmal: man DARF laut der Aussage der DEVK mit einem Fahrzeug sogar OHNE KENNZEICHEN / Zulassung zum TÜV fahren. Vorausgesetzt man hat eine Versicherung für das Fahrzeug (wichtig!) und begibt sich auf DIREKTEM WEG dorthin. Das gilt auch für Fahrzeuge, welche nach abnahmepflichtigen, technischen Eingriffen (Tuning) einer neuen BE bedürfen.

        Man sollte sich natürlich nicht in Hamburg mit roten Kennzeichen erwischen lassen, und sagen man will zum TÜV, wobei man aber in München Wohnt oder so. Das wäre mehr als dämlich...


        Zitat:

        Da kannst du machen nix, das Fahrzeug war in dem Zustand nicht Verkehrskonform, und mit einer ungültigen Betriebserlaubnis Unterwegs, rote Nummern hin oder her, das fahren ist damit nur erlabut wenn keine STVO verstossende veränderungen vorgenommen wurden, selbst zum TÜv müsstest du das Fahrzeug Rechtlich schleppen lassen, meist drücken sie ein Auge in dem Fall zu, das hat aber dann etwas mit Loialität zu tun..



        So siehts aus....die Test und Überführungsfahrten, wozu ein 06er Kennzeichen gedacht ist, beziehen sich nur auf Farzeuge die in allen Teilen ihrer Typgenehmigten Zulassung entsprechen.

        Kannst alles nachlesen....§10 und §16 der FZV...


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Man sollte sich natürlich nicht in Hamburg mit roten Kennzeichen erwischen lassen, und sagen man will zum TÜV, wobei man aber in München Wohnt oder so. Das wäre mehr als dämlich...


          läuft das nich als testfahrt ? so dauerbelastungstest ?


          gelöschtes Mitglied

            Aber nicht wenn man angibt am 05.03. nen TÜV Termin zu haben.. dahingehend hat es nichts mit Testfahrt zu tun


            also.. ich hatte das problem auch mal. hab ein auto ohne tüv gekauft.. um damit zum tüv zu kommen hab ich mir eine doppelkarte und gelbe nummern geholt.. die verischerung sagt dazu: Das Fahrzeug ist ausschließlich auf dem weg zum tüv und zur zulassungstelle versichert! Andere wege oder fahrten damit sind ohne tüv nicht zulässig! Dafür ist ein überführungskenzeichen auch gedacht. Probefahrten zählen nicht in den rahmen.. da wird man aber was drehen können weil das nicht über die versicherung läuft.. in dem fall ist es ja nur wichtig in welchem rahmen das fahrzeug auf der straße bewegt werden durfte ohne tüv..


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Zitat:

            Aber nicht wenn man angibt am 05.03. nen TÜV Termin zu haben.. dahingehend hat es nichts mit Testfahrt zu tun


            doch um das Pkw zu überprüfen das es zum TÜV zugelassen wird

            w.z.b. das die freigängigkeit der reifen gewährleistet
            wie es in meinem fall ist


            Zitat:

            doch um das Pkw zu überprüfen das es zum TÜV zugelassen wird

            w.z.b. das die freigängigkeit der reifen gewährleistet
            wie es in meinem fall ist



            Auch dafür hat unser netter Gesetzgeber eine Regelung....Solche Fahrten sind auch beim Straßenverkehrsamt anzumelden....kann man auch alles in der FZV nachlesen

            Naja egal, rein rechtlich betrachtet hat der nette Mensch von der Polizei vollkommen richtig gehandelt. Denke nicht das du aus der Nummer rauskommst.


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Naja egal, rein rechtlich betrachtet hat der nette Mensch von der Polizei vollkommen richtig gehandelt. Denke nicht das du aus der Nummer rauskommst.


              Stimmt NICHT!
              Du darfst sogar Komplett OHNE Nummernschilder zum TÜV und zur
              Zulassungsstelle fahren, da dies zum Wiedererlangen der
              Betriebserlaubniss führt. Habe mich mit dem Thema auch schon
              lange beschäftigt, die grünen gefragt, usw!


              Zitat:

              Stimmt NICHT!
              Du darfst sogar Komplett OHNE Nummernschilder zum TÜV und zur
              Zulassungsstelle fahren, da dies zum Wiedererlangen der
              Betriebserlaubniss führt. Habe mich mit dem Thema auch schon
              lange beschäftigt, die grünen gefragt, usw!



              Aber nur wenn das Fahrzeug in vollem Umfang der Typgenehmigung entspricht. Veränderst du etwas an deinem Fahrzeug was durch den TÜV abgenommen werden muss, wird diese Regelung außer Kraft gesetzt. Solange bis die Abnahme erfolgt ist.


              Du kannst MAXIMAL 3 Punket wegen erlöschen der BE bekommen! Eine Mehrfacherlöschen der BE ist NICHT möglich!


              Zitat:

              Stimmt NICHT!
              Du darfst sogar Komplett OHNE Nummernschilder zum TÜV und zur
              Zulassungsstelle fahren, da dies zum Wiedererlangen der
              Betriebserlaubniss führt. Habe mich mit dem Thema auch schon
              lange beschäftigt, die grünen gefragt, usw!



              Nein! Du musst dir bei deiner versicherungsstelle eine doppelkarte holen und dann bei der zulassungstelle ein kurzzeitkenzeichen.. sprich gelbe nummern. Ohne dem darfst du nicht fahren!


              Also:

              Auf dem DIREKTEN WEG zum Tüv, darf man mit einem abgemeldeten Fahrzeug MIT den ALTEN Kennzeichen ZUM TÜV!

              Ich hab bei der KÜS gearbeitet und den Prüfingenieur gefragt.


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