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Abgemeldetes Auto fahren?!

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ein bekannter von mir sagte ich soll mit seinem auto aufs strassenverkehrsamt fahren und dann abmelden anschliessend damit nach hause fahren, da angeblich die fahrt zum Heimatort noch gestattet ist mit dem !abgemeldeten! Fahrzeug...

kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dann besteht doch keine versicherung mehr oder nicht?

wills nich einfach so riskieren da ich eh schon der hauptsponsor von Flensburg bin und meinen lappen grade erst wiederbekommen hab nach über 2 Jahren Enthaltsamkeit...



hi

doch ist richtig.
du hast dann noch bis 23.59 uhr versicherungsschutz.

gruss
manuel


gelöschtes Mitglied

    Also am Tag der Abmeldung darfst du noch bis 23,59Uhr fahren! Also ist erlaubt! ein zwei min.später wennse dich packen hast du probleme...

    also hör auf meinen Vorredner
    Lg Dan



    Also wo ich vor 3-4 wochen bei der Zulassungstelle war, hatte ich gefragt wegen mein Motorrad abmelden und sie sagte mit ausdrücklich, das ich das Fahrzeug dann nicht mehr nachhause waren darf, wenn ich damit hinfahre!

    Ich denke mal, die wird es wohl wissen ?!


    gelöschtes Mitglied

      Motorrad ist ja was anderes Als ein Auto!
      Da die Gefahr für einen Unfall viiiiiiiiiiiiiiel höher ist mit nem Motorrad als mit einem PKW!

      Lg Dan


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      m seh ich eigentlich nich so mit nem motorrad wird man vielleicht schneller übersehen aber n polo is ja nich viel größer ne unsinn versteh nich warum die da n unterschied machen sollten zwischen motorrad und auto hat mich früher nicht gejuckt da bin ich einfach gefahren nich nur nach hause =) aber hab mittlerweile 5-6000euro für meinen führerschein bezahlt (mit mpu kosten hier und kosten da und vorbereitungskurd....) und der is mir zu teuer um den wieder abzugeben ausserdem häng ich dran!


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Motorrad ist ja was anderes Als ein Auto!
        Da die Gefahr für einen Unfall viiiiiiiiiiiiiiel höher ist mit nem Motorrad als mit einem PKW!


        Das hat mit PKW/Motorrad/LKW und Panzer nix zutun!

        Jeder sieht es ganz anderes! Vor paar Jahren habe ich den Fehler gemacht! Und richtig ärger von der Zulassungsstelle bekommen


        §10 Abs. 4 der FZV sagt:

        "(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

        Und auf den Rat einer Sachbearbeiterin würde ich nicht viel geben.
        Habe schon oft genug erlebt das der/die eine Sachbearbeiter/in komplett anderes Zeug redet als der nächste.


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        suuuuuuper wenn du mir jetz noch sagst was FZV heisst bin ich zufrieden dann kann ich denen das voll unter de nase reiben wenn ich angehalten werden sollte



        Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

        hier der Link dazu:
        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        alles klar hat gefuntzt habs gestern abgemeldet und bin dann nach hause gefahren nach einer kontrolle mit den entstempelten schildern wurde mir dann gesagt ich darf den ganzen tag noch rumeiern in meinem kreis allerdings sollte man es aus "anstand" nicht ausnutzen und nur nach hause fahren mit dem fahrzeug.


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