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TÜV Sportlenkrad / Felgen

GLaden
  • Themenstarter

Hy,
!Bitte um gescheite Antworten!
(Hab nicht wirklich hilfreiches gefunden.

Habe in meinem G40 ein 32er Momo Sportlenkrad was im schein eingetragen ist!
Habe vom Tüv meine Ronal Turbo Felgen für das Fahrzeug abnehmen lassen! 15Zoll

Und sie Heute ohne weiteres in meinen Schein eingetragen bekommen.
Sie stehen nun direkt nach dem Lenkrad drinnen.

Daher die frage ob ich das so lassen kann oder ob die in "VERBINDUNG" stehen müssen irgendwie hab da keine ahnung und finde keine gescheiten antworten.



In Verbindung ist bei mir nix drin, lediglich das Lenkrad ist eingetragen! Mit original Bereifung wäre es eintragungsfrei. Würde sagen passt so. Das Teil steht im Schein und gut!

mfg


genau, lass es so. kkannst natürlich auch dein tüver dann fragen, wenn de den umtragen lässt(wegen 2-sitzer), ob er dirs glei mit ändert, weil 32iger is ja kein ding drauf



Hab meine Felgen 6x15 mit 195/45 R15 und 30er lenkrad zusammen eintragen lassen. Und bei mir im Schein steht auch nichts mit "in verbindung" also würd ich mir da mal keine sorgen machen das passt schon so denk ich mal.


gelöschtes Mitglied

    Sei doch froh, das da nicht in verbindung steht. Wenn du wegen nem platten schnell andere Felgen/reifen fahren müsstest, z.B. original 13 Zöller, müsstest du ja wieder das Lenkrad umbauen. Schwachsinn oder?

    Alles was eingetragen ist, darf angebaut / benutzt werden. "In Verbindung mit" wäre dann eine Einschränkung und eher von Nachteil für dich.
    Meistens hast du die Bemerkung doch mit Sommerreifen/Felgen und Schneeketten, das du die nicht benutzen darfst.


    muss aber in verbindung sein
    denn wenn du jetzt hingehst und felgen einträgst dann 2 wochen später ein fahrwerk einträgst und dabei wieder die winterreifen drauf hast dann mit beiden zetteln zum straßenverkehrsamt gehst und beides in den schein einträgst dann die felgen wieder draufhaust und die bullen dich anhalten muss da drinne stehen in verbindung oder auch begutachtet mit felgen oder fahrwerk


    Ist auch wieder wahr.
    Gibt allerdings auch eintragungen die man unverzüglich in den schein eintragen lassen muss und andere wieder nicht. Keine Ahnung wie die beim Straßenverkehrsamt reagieren wenn man da mit wochen alten prüfberichten antanzt Aber die Idee ist mir auch schon mal gekommen

    Hab gerade aber nochmal bei mir im schein geguckt da steht nur felgen in verbindung mit den spurplatten und lenkrad steht ganz normal drin.


    gelöschtes Mitglied

      Beim eintragen must du aber den Schein vorlegen.

      Wenn du dann da schmale Reifen drauf hast, aber die Sommerwalzen im Schein stehen, sollte der Prüfer schon stuzig werden.

      Die eigentliche Aufgabe des Prüfers wäre nämlich alle möglichen Kombinationen der im Fzg Schein eingetragenen Teile zu testen. Macht er es nicht, ist das seine Sache. Dafür gibt es dann auch den Ausdruck "in Verbindung mit...". Kommt es wegen eines solchen Fehlers zu einem Unfall, oder wird sogar jemand verletzt, must du Ihm nachweisen, das seine technische Begutachtung nicht korrekt oder unzureichend war. Zum Beispiel weil ein Rad schleift und deswegen platzt usw.

      In dem Fall hättest du jedoch zumindest eine Teilschuld zu tragen, da du als Fzg.Führer auch dazu verpflichtet bist zu erkennen wann Mängel vorliegen. Zumindest in einem Gewissen Grad, der Leien zuzumuten ist. Und man sollte doch meinen, das auch Tante Gerda erkennt, das ein schleifendes Geräuch nicht gerade von Verkehrsicherheit zeugt.

      Seid doch froh, das sich die Prüfer die Arbeit erleichtern. Bei mir ist auch nicht die beim G40 Umbau nötige "verstärkte" Hinterachse oder der BKR eingetragen.
      Dementsprechend hab ich das Teil auch rausgeschmissen und mir die Druckreduzierungsventile vom Scirocco am HBZ eingebaut. Die gehen wenigstens nicht fest.
      Und ja ich bin schon mla danach übern TÜV.

      Da der Motor eingetragen ist, und der Rest nicht, könnte ich mir sogar wider die Bremsen vom NZ reinhauen. Davon steht nichts im Schein noch etwas im Änderungsgutachten.


      GLaden
      • Themenstarter

      ALSO

      Komm gerade frisch vom TÜV Tüfprüfer hat zu mir gesagt das es egal ist wie es drinnen steht sobald beides eingetragen ist ist es so oK!

      / iich glaub nicht das dir einer is fahrwerk ne woche nach felgen reinmacht der vregleicht des ja auch und nimmts auf die felgen / mit schein ab



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