Muss man eigentlich in den Kaufvertrag alle bekannten Mängel nochmal einzeln auflisten.
Oder reicht es wenn man sowas reinschreibt wie: "dem Käufer wurden alle bekannten Mängel genannt".
Moin, also wir haben in dem Falle alle Reparaturen plus Mängel aufgelistet, damitt wir auf der sicheren Seite sind. Wie schon vorher beschrieben ist der Käufer aber nun der Meinung das Mängel auftrtten die wir angeblich Verschwiegen haben. Jedoch haebn wir von den Mängel das erste mal gehört. Aber mal abwarten was der Käufer angib wenn er in der Werkstatt war. Ich werde berichten.
MfG
ganz ehrlich?
es is ja nett, das du hier im forum fragst, aber im prinzip hilft dir bei sowas nur juristischer beistand, alles andere is unfug und mutmaßerei...
ich hab jetzt soviele meinungen gelesen, die alle nur zu 50 % der wahrheit entsprechen..gekauft wie gesehen, is nicht mehr..wie lange wird das noch in den köpfen bleiben?
anwalt anrufen, fragen, 100% sicher sein
moin, mir ging es dabei um eventuelle eigenerfahrung. Ein Anwalt wird eingeschaltet sobald der Käufer eine Anzeige macht.
MfG
eigenerfahrungen bringen in dem sinne auch nicht viel..das is alles von fall zu fall verschieden und es kommt immer auf den anwalt an..
wenn der anwalt von dem käufer gut is, dann bringt er den fall unter dach und fach und ihr guckt doof aus der wäsche, auch wenn ihr im recht seit..
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aber wenn ich deine schilderung lese und was sagen würde, dann das, das ihr nix zu befürchten braucht
Zitat:
Muss man eigentlich in den Kaufvertrag alle bekannten Mängel nochmal einzeln auflisten.
Oder reicht es wenn man sowas reinschreibt wie: "dem Käufer wurden alle bekannten Mängel genannt".